"Anders als das reguläre Insolvenzverfahren, bietet die Insolvenz in Eigenverwaltung die Möglichkeit, die Außenkommunikation zu steuern. Mit der richtigen Strategie und einem umfassenden Maßnahmenplan kann das Verfahren so genutzt werden, um Geschäftsbeziehungen und Außenwirkung positiv zu beeinflussen."
Kontrolle bewahren und handlungsfähig bleiben
Mit der Sanierung in Eigenverwaltung die Insolvenz proaktiv gestalten und als Chance nutzen
Ist die Insolvenz in Ihrem Unternehmen unvermeidbar, gibt es dank des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung die Möglichkeit, die Beziehungen zu Ihren Kunden und Geschäftspartnern zu schonen und so den Weg zurück in eine erfolgreiche Zukunft zu ebnen.
Da Sie alleine die Kontrolle über Ihr Unternehmen behalten, können Sie das Verfahren proaktiv so gestalten, dass die negativen Folgen des regulären Insolvenzverfahrens abgemildert werden.
Unserer Erfahrung nach als anerkannte und fachlich führende Insolvenzberater, kann die Insolvenz als Chance verstanden werden, das Unternehmen für nachhaltigen Erfolg neu aufzustellen.
Aktuelle Themen:
Die überzeugenden Vorteile der Eigenverwaltung
Eigenbestimmt handeln
Privatvermögen vor Haftung bewahren
Negative Außenwirkung vermeiden
Kontrolle bewahren und handlungsfähig bleiben
Ein klassisches Erfolgsszenario mit der Eigenverwaltung
Vorher
Nachher
Eigenverwaltung bietet herausragende Vorteile
Bewahren Sie Ihr Ansehen & Ihr Unternehmen
Ist die Insolvenzreife bereits eingetreten, ist die öffentliche Bekanntmachung des Verfahrens, nicht zu vermeiden. Anders als beim regulären Insolvenzverfahren, übernimmt nicht etwa der Insolvenzverwalter Ihr Unternehmen. Sie selbst behalten die Kontrolle, was Ihnen weitreichende Möglichkeiten bietet, um das Verfahren positiv, in Ihrem Sinne zu nutzen und sogar das Gerüst für ein wirtschaftlich, erfolgreiches Unternehmen in der Zukunft zu legen.
"Mich hat schon immer geärgert, dass das klassische Insolvenzverfahren eher auf die Zerschlagung von Unternehmen abzielt, statt den Fokus auf die Sanierung vielversprechender Unternehmen zu legen. Mein Team und ich fokussieren uns deshalb auf den erfolgreichen Wiederaufbau durch die strategische Insolvenz in Eigenverwaltung".
Führend auf dem Gebiet der Unternehmenssanierung
Dr. Moritz Wollring
Fokus auf nachhaltige Sanierung
Dr. Moritz Wollring ist Experte für die Unternehmenssanierung unter Einsatz der gesamten insolvenz- und restrukturierungsrechtlichen Klaviatur. Dabei bildet die nachhaltige Unternehmenssanierung das Herzstück seiner Beratung. Anders als klassische Insolvenzrechtskanzleien greift er dabei auf jüngst geschaffene gesetzliche Möglichkeiten zurück. Die meisten Berater finden sich in dieser noch weitgehend unbekannten Rechtsmaterie nicht zurecht, was leider zulasten der von ihnen beratenen Mandanten geht. Sie verpassen damit eine echte und nachhaltige „Sanierungschance“, da sie nicht von den gesetzlichen Neuerungen profitieren.
Anerkannter Pionier im Sanierungsrecht
Aufgrund jüngerer Sanierungserfolge und seiner Betätigung in Forschung und Lehre genießen Dr. Moritz Wollring und sein Team ein hohes Ansehen.
Themenübergreifende Kompetenzen & unternehmerisches Verständnis
Durch die interdisziplinäre Ausrichtung der Sozietät verfügen Dr. Moritz Wollring und sein Team über umfassende, sektorenübergreifende Kompetenzen, welche durch unternehmerisches Verständnis und wirtschaftliches Feingespür abgerundet werden.
Wie erfolgreiche Eigenverwaltungsverfahren ablaufen
Süd-Apotheke in Kiel auf Sanierungskurs
Ausgangssituation: Eine fehlgeschlagene Kooperation mit dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein führte zur Schließung der ehemals von der Schuldnerin betriebenen Krankenhausapotheke und läutete die wirtschaftliche Krise ein. Die Schuldnerin versuchte vergeblich, die „Altlasten“ mit der neuen und rentabel laufenden Süd-Apotheke abzutragen. Daneben wurde sie finanziell von ihrem Ehemann unterstützt, welcher ebenfalls zwei Apotheken betreibt. Jedoch verschärfte sich die Situation mit der Corona-Pandemie. Gegen die Schuldnerin wurden bereits Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet und der Geschäftsbetrieb dadurch erheblich beeinträchtigt. Die Insolvenz war unvermeidbar. Bei Einleitung eines regulären Insolvenzverfahrens wäre jedoch die berufliche Existenz der Inhaberin zerstört worden, da ein solches Verfahren einen Verlust der Apothekerkonzession zur Folge hätte.
Maßnahmen und Zielsetzung: Zur Vermeidung von berufsrechtlichen Sanktionen konzipierte Wollring Law ein umfangreiches Sanierungskonzept, welches mit einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung umgesetzt werden sollte. Der Kontrollverlust bzw. die Fremdverwaltung über das Unternehmen durch einen Insolvenzverwalter wurde damit verhindert. Durch die Einleitung eines Eigenverwaltungsverfahrens konnte die Apothekerkonzession der Schuldnerin bewahrt werden.
Ergebnis: Im Rahmen der Eigenverwaltung waren die Löhne und Gehälter der Belegschaft gesichert. Zudem wurde das Vertragswesen optimiert, indem für die Apotheke unrentable Verträge ohne Rücksicht auf etwaige Kündigungsfristen beendet werden konnten. Innerhalb weniger Wochen konnte die Betriebsrentabilität optimiert und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens stabilisiert werden, sodass die Apotheke jetzt wieder regulär fortgeführt werden kann.
Die Voraussetzungen
So können Sie von der Eigenverwaltung profitieren
I. Prüfung und Vorbereitung:
Wahl des für Sie "richtigen" Verfahrens
Nach § 270 InsO können natürliche und juristische Personen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragen.
Die Insolvenzgerichte geben dem jedoch regelmäßig nur dann statt, wenn ein schlüssiges Sanierungskonzept und insbesondere eine engmaschige Finanzplanung vorgelegt werden kann. Auf Grundlage des Sanierungskonzepts prüft das Gericht, ob die erfolgreiche Sanierung des insolvenzreifen Unternehmens überwiegend wahrscheinlich ist.
Der Erfolg hängt dabei nicht nur vom Engagement des Schuldners, sondern insbesondere vom hinzugezogenen Berater ab. Liegen die Eintrittsvoraussetzungen nicht vor oder stellt sich das Konzept insgesamt als unschlüssig heraus, wird der Antrag abgelehnt und die Überleitung in ein reguläres Insolvenzverfahren eingeleitet.
Zunächst prüfen wir Ihr Unternehmen dahingehend, welche Sanierungsmaßnahmen für Sie infrage kommen, wobei zwischen Eigenverwaltungs- und Restrukturierungsverfahren unterscheiden wird.
II. Einleitung des Verfahrens
Das Insolvenzgericht muss dem Vorhaben zustimmen und auf die Fremdverwaltung durch einen Insolvenzverwalter verzichten. Der Richter muss davon überzeugt sein, dass die Eigenverwaltung im konkreten Verfahren nicht nachteilig für die Gläubigergesamtheit ist, wobei es maßgeblich auf die Zuverlässigkeit des Schuldners ankommt.
Die Zuverlässigkeit bestimmt sich nach vielen Einzelfaktoren und liegt nicht nur unmittelbar in der Person des Schuldners begründet, sondern auch mittelbar durch die Aktenlage, insbesondere der vorzufindenden Gläubigerstruktur. Die Zuverlässigkeit des Schuldners ist auch Darstellungssache.
Unsere Kanzlei ist sowohl auf Berater- als auch Verwalterseite tätig, sodass uns die Besonderheiten und Fallstricke der Eigenverwaltung und die Anforderung an ihre Darstellung bestens bekannt sind.
Für einen erfolgreichen Start in ein Eigenverwaltungsverfahren kommt es dabei auf folgende Maßnahmen an:
III. Eröffnung des Verfahrens
Das Verfahren wird unter der Prämisse eröffnet, dass Sie Ihr Unternehmen weiterhin ordnungsgemäß fortführen und die Liquiditätsplanung fortsetzen können. Während des eröffneten Verfahrens übernehmen wir die folgenden Regelaufgaben in Ihrem Interesse, die sonst der Insolvenzverwalter durchführen würde:
Aufstellung von Gläubiger-, Drittschuldner- und Vermögensverzeichnissen
Beantragung von Insolvenzgeld und die Abwicklung der Insolvenzgeldvorfinanzierung
Umfassende Berichterstattungen über die wirtschaftliche Lage gegenüber dem Insolvenzgericht bis zum Verfahrensabschluss
Fortlaufende Liquiditätsplanung
Komplette insolvenzrechtliche Rechnungslegung inklusive Erstellung von Abschlüssen und Steuererklärungen
Führung eines Verfahrenskontos
Prozessführung
Verhandlungen mit Vertragspartnern
Verwertung von Vermögensgegenständen
Debitoreneinzug
Stichtagsbezogene Abgrenzung von Verbindlichkeiten
Beantragung von Einzelermächtigungen
Vorzeitige Beendigung von unwirtschaftlichen Verträgen
Erstellung und Durchführung der Verteilungsmaßnahmen
IV. Fertigstellung des Insolvenzplans als Sanierungsmaßnahme
Wir entwickeln das Sanierungskonzept für Ihr Unternehmen schlüssig und bis ins kleinste Detail, wobei wir auch die steuerlichen Besonderheiten entsprechend prüfen. Diese Planung ist das Herzstück unserer Arbeit und entscheidet maßgeblich über Ihre Sanierungschancen. Ein hoher wirtschaftlicher Sachverstand und kaufmännisches Gespür sind dabei ebenso entscheidend wie das bereits hergestellte Vertrauen der Gerichte in unsere Arbeit. Dank unserer Erfahrung sind wir in der Lage, zielorientierte Verhandlungen mit Ihren Gläubigern zu führen und effektive Lösungen zu erwirken.
Wichtig ist vor allem, die Ursachen der Krise zu beheben und Ihr Unternehmen für einen dauerhaften Erfolg zu restrukturieren.
V. Aufhebung des Verfahrens
Mit dem umfangreichen Insolvenzplan wird das Verfahren durch das Gericht beendet und aufgehoben, wobei auch die Verbindlichkeiten nach quotaler Befriedigung rechtskräftig erlassen werden. Befreit von Verbindlichkeiten und frisch saniert, hat Ihr Unternehmen die Krise überwunden und kann gestärkt in die Zukunft blicken.
VI. Weitergehende Sanierungsberatung
Um Ihr Unternehmen auch langfristig auf der Erfolgsspur zu halten, stehen wir auch für weitergehende Sanierungsberatung an Ihrer Seite. So lassen sich anbahnende Krisen frühzeitig erkennen und mit Gegenmaßnahmen behandeln, um den Fortschritt und Erfolg Ihres Unternehmens nachhaltig und konsequent durchzusetzen.
Gerne stehen wir Ihnen auch für andere rechtliche Themen zur Seite, beispielsweise für gesellschaftsrechtliche oder arbeitsrechtliche Angelegenheiten.
Insolvenz in Eigenverwaltung
Reguläres Insolvenzverfahren
Insolvenz in Eigenverwaltung
Bitte sorgfältig lesen
Vermeiden Sie unbedingt die folgenden Fehler
In wirtschaftlichen Krisenzeiten sollten Sie als vorausschauender Unternehmer unbedingt die folgenden Kardinalfehler vermeiden:
Aufnahme von (weiteren) Darlehen als vermeintliche Lösung
Viele Unternehmer begehen den Fehler, auf eigene Faust weitere Darlehen aufzunehmen, da sie hierin den vermeintlichen Ausweg aus der Ihrer wirtschaftlichen Krise sehen. Dabei verkennen sie die Problematik, dass es sich um ein Aufschieben von Verbindlichkeiten handelt und die eigentliche Krisenursache nicht behoben wird. Aus finanzwirtschaftlicher Sicht ist ein Erlass von Verbindlichkeiten durch ein Insolvenzverfahren vernünftiger, da gerade keine zusätzlichen Darlehnsverbindlichkeiten benötigt werden und die Sanierungsgewinne überdies steuerfrei sind. Die Sanierung im Rahmen der Eigenverwaltung ist damit günstiger als die Aufnahme von weiteren Krediten.
Ab- und Neubestellung von Geschäftsführern zu „Unzeiten“ als vermeintliche Haftungsbegrenzung
Unter manchen Unternehmern herrscht der Irrglaube, dass eine Abbestellung von Geschäftsführern diese von einer möglichen Haftung schützt. Diese Fehlvorstellung kann weitreichende Konsequenzen mit sich bringen. Nicht nur aus gesellschaftsrechtlicher Sicht, sondern insbesondere auch durch das Insolvenzrecht angereicherte Haftungsansprüche wirken bis in die Vergangenheit zurück. Durch die Abbestellung kann hinsichtlich der Haftung keine Zäsur erreicht werden. Mit einer anschließenden Neubestellung von Geschäftsführern wird der Haftungskreis möglicherweise sogar erweitert.
Ablehnung eines Verfahrens aus persönlichen Gründen
Persönliche Beweggründe und die Angst, dass das Unternehmen durch eine Insolvenz an Ansehen verlieren würde, lässt einige Unternehmer nicht mehr rational handeln. Sie lehnen die Insolvenz ab und versuchen vergeblich, die Liquiditätskrise durch die Aufnahme von weiteren Darlehensverbindlichkeiten oder das Bereitstellen von privatem Vermögen zu lösen. Wird die Eigenverwaltung sorgfältig vorbereitet und begleitet, ist diese Angst unbegründet. Die Gesetzgebung sieht ein solches Entschuldungsverfahren vor und begrüßt die Sanierung der Unternehmen, weshalb die gesetzgeberische Intention gezielt für den Unternehmenserfolg genutzt werden sollte.
Zu späte Kontaktaufnahme
Suchen Sie unsere Kanzlei frühzeitig auf, um für die Sanierung einen größtmöglichen Handlungsspielraum zu haben und die Art des angestrebten Verfahrens zu beeinflussen. Je früher Sie uns kontaktieren, desto größer sind ihre Sanierungschancen.
Unsere Leistungen
Betreuung Ihrer Insolvenz in EigenverWALTUNG
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