Rechtsanwaltskanzlei Wollring

Dr. Moritz Wollring - Rechtsanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

"Anders als das reguläre Insolvenzverfahren, bietet die Insolvenz in Eigenverwaltung die Möglichkeit, die Außenkommunikation zu steuern. Mit der richtigen Strategie und einem umfassenden Maßnahmenplan kann das Verfahren so genutzt werden, um Geschäftsbeziehungen und Außenwirkung positiv zu beeinflussen."

Kontrolle bewahren und handlungsfähig bleiben

Mit der Sanierung in Eigenverwaltung die Insolvenz proaktiv gestalten und als Chance nutzen

Ist die Insolvenz in Ihrem Unternehmen unvermeidbar, gibt es dank des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung die Möglichkeit, die Beziehungen zu Ihren Kunden und Geschäftspartnern zu schonen und so den Weg zurück in eine erfolgreiche Zukunft zu ebnen.

Da Sie alleine die Kontrolle über Ihr Unternehmen behalten, können Sie das Verfahren proaktiv so gestalten, dass die negativen Folgen des regulären Insolvenzverfahrens abgemildert werden. 

Unserer Erfahrung nach als anerkannte und fachlich führende Insolvenzberater, kann die Insolvenz als Chance verstanden werden, das Unternehmen für nachhaltigen Erfolg neu aufzustellen.

Die überzeugenden Vorteile der Eigenverwaltung

Eigenbestimmt handeln

Privatvermögen vor Haftung bewahren

Negative Außenwirkung vermeiden

Kontrolle bewahren und handlungsfähig bleiben

Ein klassisches Erfolgsszenario mit der Eigenverwaltung

Vorher

Nachher

  • Geschäftsbetrieb geriet unverschuldet in Zahlungsunfähigkeit
  • Keine strukturierte Liquiditäts- und Auftragsplanung
  • Löhne und Gehälter konnten nicht gezahlt werden
  • Es drohte Betriebsstilllegung
  • Aufgrund drohender Insolvenz drohte auch Geschäftsführerhaftung
  • Vollständiger Verlust der unternehmerischen Existenz drohte
  • Durch Eigenverwaltungsverfahren wurde Geschäftsbetrieb aufrechterhalten
  • Keine rufschädigende Insolvenz
  • Löhne und Gehälter wurden durch Insolvenzausfallgeld vollständig abgesichert
  • Geschäftsbetrieb wurde nach 6 Monaten saniert
  • Kompletter Schuldenschnitt um 90 %
  • Keine Geschäftsführerhaftung
  • Moderne Liquiditätsplanung wurde implementiert

Eigenverwaltung bietet herausragende Vorteile

Bewahren Sie Ihr Ansehen & Ihr Unternehmen

Ist die Insolvenzreife bereits eingetreten, ist die öffentliche Bekanntmachung des Verfahrens, nicht zu vermeiden. Anders als beim regulären Insolvenzverfahren, übernimmt nicht etwa der Insolvenzverwalter Ihr Unternehmen. Sie selbst behalten die Kontrolle, was Ihnen weitreichende Möglichkeiten bietet, um das Verfahren positiv, in Ihrem Sinne zu nutzen und sogar das Gerüst für ein wirtschaftlich, erfolgreiches Unternehmen in der Zukunft zu legen. 


  • Außenkommunikation und Wahrnehmung positiv beeinflussen: In Deutschland sind Insolvenzverfahren noch immer negativ konnotiert. Da die Verfahren öffentlich bekannt gemacht werden, müssen Sie sich aktiv mit Öffentlichkeitsarbeit auseinandersetzen. Beim Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung können Sie die Außenkommunikation steuern und mit geschickter Öffentlichkeitsarbeit die Wahrnehmung von Kunden und Geschäftspartnern zu Ihren Gunsten beeinflussen. 
  • Proaktive und zukunftsorientierte Gespräche mit Kunden: Wird durch die Öffentlichkeitsarbeit ein positiver Grundtenor gesetzt und der Fokus auf die positiven Aspekte der Unternehmenssanierung gelegt, lassen sich so faire und konstruktive Verhandlungen führen. Ihre Geschäftspartner haben tendenziell ein Interesse an Ihrem Fortbestand, wenn die Sanierung des Unternehmens am Ende des Verfahrens wahrscheinlich ist. 
  • Nachhaltige Unternehmenssanierung, da Sie die Führung behalten: Ihr Unternehmen wird nicht von einem fremden Insolvenzverwalter zerschlagen. Sie können, gemeinsam mit uns, einen strukturierten Maßnahmeplan umsetzen, der auf die erfolgreiche Sanierung Ihres Unternehmens abzielt.  
  • Erfolgreiche Verhandlung mit Gläubigern und Geschäftspartnern: Indem Sie glaubwürdig darstellen können, dass unser weitreichende Sanierungsplan Sorge trägt, dass Sie im Anschluss an das Insolvenzverfahren erfolgreich operieren können, laufen Verhandlungen in der Regel seichter und erfolgreicher. 
Rechtsanwaltskanzlei Wollring

"Mich hat schon immer geärgert, dass das klassische Insolvenzverfahren eher auf die Zerschlagung von Unternehmen abzielt, statt den Fokus auf die Sanierung vielversprechender Unternehmen zu legen. Mein Team und ich fokussieren uns deshalb auf den erfolgreichen Wiederaufbau durch die strategische Insolvenz in Eigenverwaltung".

Führend auf dem Gebiet der Unternehmenssanierung

Dr. Moritz Wollring

Fokus auf nachhaltige Sanierung

Dr. Moritz Wollring ist Experte für die Unternehmenssanierung unter Einsatz der gesamten insolvenz- und restrukturierungsrechtlichen Klaviatur. Dabei bildet die nachhaltige Unternehmenssanierung das Herzstück seiner Beratung. Anders als klassische Insolvenzrechtskanzleien greift er dabei auf jüngst geschaffene gesetzliche Möglichkeiten zurück. Die meisten Berater finden sich in dieser noch weitgehend unbekannten Rechtsmaterie nicht zurecht, was leider zulasten der von ihnen beratenen Mandanten geht. Sie verpassen damit eine echte und nachhaltige „Sanierungschance“, da sie nicht von den gesetzlichen Neuerungen profitieren.

Anerkannter Pionier im Sanierungsrecht

Aufgrund jüngerer Sanierungserfolge und seiner Betätigung in Forschung und Lehre genießen Dr. Moritz Wollring und sein Team ein hohes Ansehen.

Themenübergreifende Kompetenzen & unternehmerisches Verständnis

Durch die interdisziplinäre Ausrichtung der Sozietät verfügen Dr. Moritz Wollring und sein Team über umfassende, sektorenübergreifende Kompetenzen, welche durch unternehmerisches Verständnis und wirtschaftliches Feingespür abgerundet werden.


Wie erfolgreiche Eigenverwaltungsverfahren ablaufen

Süd-Apotheke in Kiel auf Sanierungskurs


Wollring Logo
  • Fortbestand des Unternehmens ist gesichert
  • Insolvenz & Kontrollverlust wurden vermieden
  • Alle Arbeitsplätze konnten beibehalten werden
  • Offene Verbindlichkeiten wurden um 85 % gekürzt
  • Unternehmen operiert wieder profitabel
  • Kein Kontrollverlust durch Fremdverwaltung
  • Erhalt der Apothekerkonzession

Ausgangssituation: Eine fehlgeschlagene Kooperation mit dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein führte zur Schließung der ehemals von der Schuldnerin betriebenen Krankenhausapotheke und läutete die wirtschaftliche Krise ein. Die Schuldnerin versuchte vergeblich, die „Altlasten“ mit der neuen und rentabel laufenden Süd-Apotheke abzutragen. Daneben wurde sie finanziell von ihrem Ehemann unterstützt, welcher ebenfalls zwei Apotheken betreibt. Jedoch verschärfte sich die Situation mit der Corona-Pandemie. Gegen die Schuldnerin wurden bereits Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet und der Geschäftsbetrieb dadurch erheblich beeinträchtigt. Die Insolvenz war unvermeidbar. Bei Einleitung eines regulären Insolvenzverfahrens wäre jedoch die berufliche Existenz der Inhaberin zerstört worden, da ein solches Verfahren einen Verlust der Apothekerkonzession zur Folge hätte.

Maßnahmen und Zielsetzung: Zur Vermeidung von berufsrechtlichen Sanktionen konzipierte Wollring Law ein umfangreiches Sanierungskonzept, welches mit einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung umgesetzt werden sollte. Der Kontrollverlust bzw. die Fremdverwaltung über das Unternehmen durch einen Insolvenzverwalter wurde damit verhindert. Durch die Einleitung eines Eigenverwaltungsverfahrens konnte die Apothekerkonzession der Schuldnerin bewahrt werden.


Ergebnis: Im Rahmen der Eigenverwaltung waren die Löhne und Gehälter der Belegschaft gesichert. Zudem wurde das Vertragswesen optimiert, indem für die Apotheke unrentable Verträge ohne Rücksicht auf etwaige Kündigungsfristen beendet werden konnten. Innerhalb weniger Wochen konnte die Betriebsrentabilität optimiert und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens stabilisiert werden, sodass die Apotheke jetzt wieder regulär fortgeführt werden kann. 

Die Voraussetzungen

So können Sie von der Eigenverwaltung profitieren

I.  Prüfung und Vorbereitung: 

Wahl des für Sie "richtigen" Verfahrens

Nach § 270 InsO können natürliche und juristische Personen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragen.

Die Insolvenzgerichte geben dem jedoch regelmäßig nur dann statt, wenn ein schlüssiges Sanierungskonzept und insbesondere eine engmaschige Finanzplanung vorgelegt werden kann. Auf Grundlage des Sanierungskonzepts prüft das Gericht, ob die erfolgreiche Sanierung des insolvenzreifen Unternehmens überwiegend wahrscheinlich ist.


Der Erfolg hängt dabei nicht nur vom Engagement des Schuldners, sondern insbesondere vom hinzugezogenen Berater ab. Liegen die Eintrittsvoraussetzungen nicht vor oder stellt sich das Konzept insgesamt als unschlüssig heraus, wird der Antrag abgelehnt und die Überleitung in ein reguläres Insolvenzverfahren eingeleitet.


Zunächst prüfen wir Ihr Unternehmen dahingehend, welche Sanierungsmaßnahmen für Sie infrage kommen, wobei zwischen Eigenverwaltungs- und Restrukturierungsverfahren unterscheiden wird.



Insolvenz in Eigenverwaltung Prüfung und Vorbereitung
Insolvenz in Eigenverwaltung: Einleitung des Verfahrens

II. Einleitung des Verfahrens

Das Insolvenzgericht muss dem Vorhaben zustimmen und auf die Fremdverwaltung durch einen Insolvenzverwalter verzichten. Der Richter muss davon überzeugt sein, dass die Eigenverwaltung im konkreten Verfahren nicht nachteilig für die Gläubigergesamtheit ist, wobei es maßgeblich auf die Zuverlässigkeit des Schuldners ankommt.


Die Zuverlässigkeit bestimmt sich nach vielen Einzelfaktoren und liegt nicht nur unmittelbar in der Person des Schuldners begründet, sondern auch mittelbar durch die Aktenlage, insbesondere der vorzufindenden Gläubigerstruktur. Die Zuverlässigkeit des Schuldners ist auch Darstellungssache.


Unsere Kanzlei ist sowohl auf Berater- als auch Verwalterseite tätig, sodass uns die Besonderheiten und Fallstricke der Eigenverwaltung und die Anforderung an ihre Darstellung bestens bekannt sind.

Für einen erfolgreichen Start in ein Eigenverwaltungsverfahren kommt es dabei auf folgende Maßnahmen an:

  • 1. Positive Unternehmensentwicklung: Wir präsentieren dem Insolvenzgericht überzeugend, dass durch unseren Sanierungsplan eine wirtschaftliche Zukunft für Ihr Unternehmen besteht und die Eigenverwaltung der richtige Weg ist. 
  • 2. Sicherung der Löhne und Gehälter: Sobald die Zustimmung durch das Insolvenzgericht erfolgt, übernimmt die Agentur für Arbeit die Verbindlichkeiten für Löhne und Gehälter inklusive der Sozialversicherungen für bis zu drei Monate. Die dadurch freiwerdende Liquidität wird für den laufenden Geschäftsbetrieb eingesetzt.
  • 3. Vollstreckungsstopp: Wir stellen sicher, dass laufende Vollstreckungsmaßnahmen eingestellt werden. Damit kann der Geschäftsbetrieb störungsfrei fortgeführt werden.
  • 4. Positive Außendarstellung: Mit einer für Sie vorteilhaften, öffentlichkeitswirksamen PR-Strategie setzen wir einen positiven Rahmen für Ihre Sanierung. Geschäftspartner, Kunden und Dritte reagieren erfahrungsgemäß positiv auf eine zukunftsorientierte Durchführung von Insolvenzverfahren, wenn der Sanierungsplan und die positive Fortführungsprognose Ihres Unternehmens auch entsprechend kommuniziert wird. In den Medien gibt es zahlreiche Unternehmen, die auf ein Verfahren in Eigenverwaltung setzen und damit nachhaltig profitieren.

III. Eröffnung des Verfahrens

Das Verfahren wird unter der Prämisse eröffnet, dass Sie Ihr Unternehmen weiterhin ordnungsgemäß fortführen und die Liquiditätsplanung fortsetzen können. Während des eröffneten Verfahrens übernehmen wir die folgenden Regelaufgaben in Ihrem Interesse, die sonst der Insolvenzverwalter durchführen würde:

Aufstellung von Gläubiger-, Drittschuldner- und Vermögensverzeichnissen

Beantragung von Insolvenzgeld und die Abwicklung der Insolvenzgeldvorfinanzierung

Umfassende Berichterstattungen über die wirtschaftliche Lage gegenüber dem Insolvenzgericht bis zum Verfahrensabschluss

Fortlaufende Liquiditätsplanung

Komplette insolvenzrechtliche Rechnungslegung inklusive Erstellung von Abschlüssen und Steuererklärungen

Führung eines Verfahrenskontos

Prozessführung

Verhandlungen mit Vertragspartnern

Verwertung von Vermögensgegenständen

Debitoreneinzug

Stichtagsbezogene Abgrenzung von Verbindlichkeiten

Beantragung von Einzelermächtigungen

Vorzeitige Beendigung von unwirtschaftlichen Verträgen

Erstellung und Durchführung der Verteilungsmaßnahmen


Insolvenz in Eigenverwaltung: Eröffnung des Verfahrens
Insolvenz in Eigenverwaltung: Fertigstellung des Insolvenzplans

IV. Fertigstellung des Insolvenzplans als Sanierungsmaßnahme

Wir entwickeln das Sanierungskonzept für Ihr Unternehmen schlüssig und bis ins kleinste Detail, wobei wir auch die steuerlichen Besonderheiten entsprechend prüfen. Diese Planung ist das Herzstück unserer Arbeit und entscheidet maßgeblich über Ihre Sanierungschancen. Ein hoher wirtschaftlicher Sachverstand und kaufmännisches Gespür sind dabei ebenso entscheidend wie das bereits hergestellte Vertrauen der Gerichte in unsere Arbeit. Dank unserer Erfahrung sind wir in der Lage, zielorientierte Verhandlungen mit Ihren Gläubigern zu führen und effektive Lösungen zu erwirken.


Wichtig ist vor allem, die Ursachen der Krise zu beheben und Ihr Unternehmen für einen dauerhaften Erfolg zu restrukturieren.   


V. Aufhebung des Verfahrens

Mit dem umfangreichen Insolvenzplan wird das Verfahren durch das Gericht beendet und aufgehoben, wobei auch die Verbindlichkeiten nach quotaler Befriedigung rechtskräftig erlassen werden. Befreit von Verbindlichkeiten und frisch saniert, hat Ihr Unternehmen die Krise überwunden und kann gestärkt in die Zukunft blicken. 


Insolvenz in Eigenverwaltung: Aufhebung des Verfahrens
Insolvenz in Eigenverwaltung: Weitergehende Sanierungsberatung

VI. Weitergehende Sanierungsberatung

Um Ihr Unternehmen auch langfristig auf der Erfolgsspur zu halten, stehen wir auch für weitergehende Sanierungsberatung an Ihrer Seite. So lassen sich anbahnende Krisen frühzeitig erkennen und mit Gegenmaßnahmen behandeln, um den Fortschritt und Erfolg Ihres Unternehmens nachhaltig und konsequent durchzusetzen.


Gerne stehen wir Ihnen auch für andere rechtliche Themen zur Seite, beispielsweise für gesellschaftsrechtliche oder arbeitsrechtliche Angelegenheiten.


Insolvenz in Eigenverwaltung


Reguläres Insolvenzverfahren

Insolvenz in Eigenverwaltung

  • Abgabe jeglicher Kontrolle an den Insolvenzverwalter
  • Liquidation statt Erhaltung 
  • Negative Wahrnehmung der Öffentlichkeit und Partner
  • Verlust des Unternehmens infolge einer Veräußerung durch den Insolvenzverwalter
  • Strenge Haftung gegenüber Insolvenzverwalter
  • Kein Konzept durch Insolvenzverwalter
  • Kontrolle und Entscheidungsbefugnis bewahren
  • Presse- und Außenwahrnehmung gezielt steuern
  • Positive Konnotationen setzen
  • Insolvenz in Sanierungchance umwandeln
  • Haftungsvermeidung durch Pflichtenwahrung der Geschäftsleitung
  • Liquiditätsplanung & Fortführungskonzept durch versierten Berater

Bitte sorgfältig lesen

Vermeiden Sie unbedingt die folgenden Fehler

In wirtschaftlichen Krisenzeiten sollten Sie als vorausschauender Unternehmer unbedingt die folgenden Kardinalfehler vermeiden:

Aufnahme von (weiteren) Darlehen als vermeintliche Lösung

Viele Unternehmer begehen den Fehler, auf eigene Faust weitere Darlehen aufzunehmen, da sie hierin den vermeintlichen Ausweg aus der Ihrer wirtschaftlichen Krise sehen. Dabei verkennen sie die Problematik, dass es sich um ein Aufschieben von Verbindlichkeiten handelt und die eigentliche Krisenursache nicht behoben wird. Aus finanzwirtschaftlicher Sicht ist ein Erlass von Verbindlichkeiten durch ein Insolvenzverfahren vernünftiger, da gerade keine zusätzlichen Darlehnsverbindlichkeiten benötigt werden und die Sanierungsgewinne überdies steuerfrei sind. Die Sanierung im Rahmen der Eigenverwaltung ist damit günstiger als die Aufnahme von weiteren Krediten.

Ab- und Neubestellung von Geschäftsführern zu „Unzeiten“ als vermeintliche Haftungsbegrenzung

Unter manchen Unternehmern herrscht der Irrglaube, dass eine Abbestellung von Geschäftsführern diese von einer möglichen Haftung schützt. Diese Fehlvorstellung kann weitreichende Konsequenzen mit sich bringen. Nicht nur aus gesellschaftsrechtlicher Sicht, sondern insbesondere auch durch das Insolvenzrecht angereicherte Haftungsansprüche wirken bis in die Vergangenheit zurück. Durch die Abbestellung kann hinsichtlich der Haftung keine Zäsur erreicht werden. Mit einer anschließenden Neubestellung von Geschäftsführern wird der Haftungskreis möglicherweise sogar erweitert.

Ablehnung eines Verfahrens aus persönlichen Gründen

Persönliche Beweggründe und die Angst, dass das Unternehmen durch eine Insolvenz an Ansehen verlieren würde, lässt einige Unternehmer nicht mehr rational handeln. Sie lehnen die Insolvenz ab und versuchen vergeblich, die Liquiditätskrise durch die Aufnahme von weiteren Darlehensverbindlichkeiten oder das Bereitstellen von privatem Vermögen zu lösen. Wird die Eigenverwaltung sorgfältig vorbereitet und begleitet, ist diese Angst unbegründet. Die Gesetzgebung sieht ein solches Entschuldungsverfahren vor und begrüßt die Sanierung der Unternehmen, weshalb die gesetzgeberische Intention gezielt für den Unternehmenserfolg genutzt werden sollte.

Zu späte Kontaktaufnahme

Suchen Sie unsere Kanzlei frühzeitig auf, um für die Sanierung einen größtmöglichen Handlungsspielraum zu haben und die Art des angestrebten Verfahrens zu beeinflussen. Je früher Sie uns kontaktieren, desto größer sind ihre Sanierungschancen.

Unsere Leistungen

Betreuung Ihrer Insolvenz in EigenverWALTUNG

Vereinbaren Sie jetzt ein klärendes Erstgespräch. Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.


  • Pionier und führender Berater für Insolvenz in Eigenverwaltungsverfahren
  • Persönliche und individuelle Betreuung
  • Umfassende Erfahrung in der Bearbeitung und Betreuung von Eigenverwaltungsverfahren
  • Schnelle Handlungen und keine Wartezeit 
  • Routinierter Umgang mit Gerichten und Gläubigern
  • Übernahme sämtlicher Kommunikation mit den Beteiligten
  • Rechtliche Absicherung und bestmögliche Ergebnisse