Abwehr und Anfechtung von Insolvenzfechtungsansprüchen durch den Insolvenzverwalter

Armin Rezaei Nia

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Anfechtung Insolvenzverwalter

Sie haben ein Schreiben erhalten, in dem Ihr Insolvenzverwalter geleistete Zahlungen zurückfordert?

Die komplexen Prozesse zur Abwehr von Insolvenzanfechtungen und die Kommunikation mit Ihrem Insolvenzverwalter sind eine Herausforderung und sollten daher von hoch qualifizierten Beratern und Rechtsanwälten begleitet werden.

Mit unserem spezialisierten Expertenteam von Wollring Law erkennen wir den Zusammenhang verschiedener relevanter Bereiche, um individuell Lösungen und Möglichkeiten zu identifizieren, Ihre Insolvenzanfechtung abzuwehren.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • 1. Ungerechtfertigte Rückforderungen: Haben Sie ein Schreiben vom Insolvenzverwalter erhalten, das geleistete Zahlungen zurückfordert? Diese komplexe Angelegenheit kann emotional überwältigend sein, doch Sie stehen nicht alleine da.
  • 2. Expertenhilfe zur Hand: Bei Wollring Law steht ein Expertenteam zur Verfügung, das Ihnen hilft, Ihre Rechte und Möglichkeiten zu verstehen und Lösungen zur Abwehr von Insolvenzanfechtungen zu identifizieren. Schützen Sie sich vor den Fallstricken von unzureichender Rechtsberatung und unklaren Fristen.
  • 3. Beweislast und Diskretion: Da die Beweislast bei Ihnen liegt und die Wahrung der Diskretion entscheidend sein könnte, bieten wir eine kompetente Unterstützung, um unangenehme Überraschungen und Konsequenzen zu vermeiden und Sie bestmöglich vor Schaden zu bewahren.
  • 4. Zeit zum Handeln: Es ist äußerst wichtig, schnell und effektiv zu handeln, um den möglichen finanziellen und reputativen Schaden abzuwehren. Bei uns finden Sie kompetente Beratung in verschiedenen Rechtsbereichen, um Ihnen bestmöglich zur Seite zu stehen.

Schwierigkeiten bei der Abwehr von Insolvenzanfechtung

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1. Mangelnde Kenntnis der Insolvenz

Bei dem Thema der Insolvenz und der Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter sind viele Schuldner überfordert und wissen gar nicht, welche Rechte und Pflichten ihnen gegenüber bestehen und welche Spielräume für Handlungen und Gestaltung sich bieten.

Das betrifft insbesondere Auskunftsansprüche und das Vorgehen bei der Abwehr der Insolvenzanfechtung. Schuldner wissen oft nicht, welche Auskünfte sie tatsächlich erteilen müssen und welche nicht und welche sie vielleicht auch nicht erteilen sollten, oder wie Sie als Nächstes vorgehen müssen, um eine Insolvenzanfechtung abzuwehren.

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2. Unzureichende Beratung rechtlicher Komplexität

Nicht nur das Unwissen der Schuldner kann zur Abwehr einer Insolvenzanfechtung schwierig sein, sondern auch unzureichende Rechtsberatung. Die Verfahren zur Anfechtung von Insolvenzanträgen und das Insolvenzverfahren selbst sind äußerst komplexe, vielschichtige Prozesse, die strengen Regeln und Vorschriften der Insolvenzordnung unterliegen.

Durch unzureichende Beratung kann eine Insolvenzanfechtung nicht sorgfältig abgewendet werden, sodass der Insolvenzverwalter eigentlich gerechtfertigte Zahlungen rückabwickelt.

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3. Zeitliche Fristen

Der Prozess einer Insolvenzanfechtung und das Insolvenzverfahren durch den Insolvenzverwalter sind stark reglementiert und unterliegen strengen zeitlichen Fristen, bei deren Missachtung die Möglichkeit zur Anfechtung des Insolvenzantrags verpasst wird.

Zeitlich ist auch zu berücksichtigen, dass Vermögensverschiebungen vor dem Antrag der Insolvenzanfechtung von dem Insolvenzverwalter korrigiert werden können, was die Insolvenzmasse erhöht.

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4. Beweislast liegt bei Ihnen

Die Beweislast zur Abwehr von Insolvenzanfechtungen liegt bei dem Schuldner, der den Antrag des Insolvenzverwalters anfechten möchte. Daher muss nachgewiesen werden, dass Voraussetzungen für die Insolvenzanfechtung nicht erfüllt sind oder der Insolvenzantrag unbegründet ist oder Formfehler aufweist.

Auch die Beweissicherung aller relevanten Dokumente und Informationen kann äußerst komplex sein, da eine Insolvenzanfechtung mit komplizierten finanziellen Transaktionen verbunden ist, die es genau zu analysieren und sorgfältig zu prüfen gilt.

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5. Mangelnde Diskretion

Werden bei der Insolvenzanfechtung Gelder beansprucht, deren Zahlungen teilweise bis zu 10 Jahre zurückreichen und auch private Zahlungen betreffen, werden solche Transaktionen bei dem Insolvenzverfahren offengelegt, was zu unangenehmen Situationen führen und die Wahrnehmung des Schuldners und Ihres Unternehmens beeinflussen kann.

Auch durch mangelnde Diskretion, bevor die Eröffnung des Insolvenzverfahrens öffentlich wird, kann die Kenntnis von Umständen Ihrer Situation zu erheblichen Nachteilen für die Geschäftsbeziehungen und zum Vertrauensverlust Ihrer Kunden und Mitarbeiter führen.

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6. Kleinste Fehler sind fatal

Kleine Fehler oder Mängel bei der Anfechtung von Insolvenzanfechtungen können zu enormen Konsequenzen führen. So wird dann oft mehr Vermögen zur Insolvenzmasse hinzugerechnet, als eigentlich nötig wäre, was meist zulasten Dritter und in der Regel zu Ihren Lasten geht.

Mit erfahrener Expertise von Wollring Law Insolvenzanfechtung abwehren

Um gegen eine Insolvenzanfechtung vorzugehen, ist hoch kompetente Expertise im Insolvenzrecht notwendig, damit der Antrag sorgfältig geprüft werden kann, da sich dort schon erste Hebel zur Abwehr der Insolvenzanfechtung finden lassen.

Durch wirkungsvolle Zusammenarbeit relevanter Rechtsbereiche, wie Insolvenzrecht, Strafrecht, Steuerberatung, Restrukturierung sowie Arbeits- und Gesellschaftsrecht, können unsere fähigen Rechtsanwälte Sie umfassend beraten und Ihre Insolvenzanfechtung abwehren.

Das versteht man unter einer Insolvenzanfechtung

Eine Insolvenzanfechtung ist eine besondere Form der Rückgewährpflicht von Gegenständen oder Zahlungen, die im Vorfeld der Insolvenz geflossen sind oder verteilt wurden.

Im Kern sollen alle Gläubiger zu gleichen Teilen befriedigt werden, weshalb erst die Insolvenzmasse errechnet wird, aus der sich dann die gleichmäßige Verteilung an alle Gläubiger ergibt. Daher hat der Insolvenzverwalter nach den Anfechtungsvorschriften der Insolvenzordnung (§ 129 ff. InsO) die Aufgabe, jede Vermögensverschiebung im Vorfeld zu korrigieren.

Rechtliche Voraussetzung zur Insolvenzanfechtung


  • Berechtigte Personen: Für Insolvenzanfechtungen sind nur Insolvenzverwalter berechtigt.
  • Voraussetzung: Für eine Anfechtung nach der InsO muss die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sein.
  • Gegenstand: Die Anfechtung bezieht sich immer auf Rechtshandlungen des Schuldners, die sich auch in einer Nichthandlung äußern kann. Es betrifft Handlungen, die die Insolvenzmasse verkleinern und daher zur Gläubigerbenachteiligung führen, die dann vorliegt, wenn die Gesamtheit aller Gläubiger durch die Handlungen beeinträchtigt wurde.
  • Ausnahmen der Anfechtung: Nicht anfechtbar sind sogenannte Bargeschäfte, bei denen Leistungen und Gegenleistungen:
      • wertmäßig angemessen sein müssen

      • in engem zeitlichen Zusammenhang stehen

      • andere Gläubiger nicht benachteiligen

  • Zwischen Leistung und Zahlung dürfen nicht mehr als 30 Tage liegen und Arbeitslöhne und Gehälter können bis zu 90 Tage rückwirkend gezahlt werden. Von dem Risiko ausgeschlossen ist die Zahlung per Vorkasse.
  • Gegner des Anfechtungsanspruchs: Der Anfechtungsanspruch richtet sich gegen Gläubiger des Schuldners oder deren Rechtsnachfolger. Nach § 138 InsO können auch gegenüber dem Schuldner nahestehende natürliche Personen, wie beispielsweise Ehepartner und Verwandte, Anfechtungsansprüche geltend gemacht werden. Dies kann auch juristische Personen umfassen, wie Mitglieder des Vertretungs- oder Aufsichtsorgans, persönlich haftende Gesellschafter und Personen, die mehr als 25 % zum Kapital des Unternehmens in Insolvenz beigesteuert haben.
  • Frist der Anfechtung: Die Frist läuft ab dem Tag, an dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingegangen ist. Die Verjährung des Anspruchs der Anfechtung beträgt drei Jahre mit dem Schluss des Jahres, in dem der Antrag gestellt wurde und der Insolvenzverwalter von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat.
  • Zeiträume von Zahlungen: Das wird individuell nach Einzelfall festgelegt und kommt auf die Anspruchsgrundlage der Insolvenzanfechtung an und kann auch teilweise Zahlungen betreffen, die bis zu 10 Jahre zurückliegen. Üblicherweise ist aber mit etwa 4 Jahren zu rechnen.

Problem zeigt sich in der praktischen Umsetzung

Da die Vergütung des Insolvenzverwalters von der Höhe der Insolvenzmasse abhängt und nur aus dieser bezahlt wird, zeigt sich in der Praxis oft die Kreativität des Insolvenzverwalters. So wird die Insolvenzanfechtung auf eigentlich gerechtfertigte Vorgänge angewendet, weil sich 90 % der Insolvenzmasse aus der Insolvenzanfechtung und Geschäftsführerhaftung ergeben.

Häufig erweist sich dann die Kommunikation zwischen Insolvenzverwalter und den Anfechtungsgegnern als schwierig, da pauschal erstmal jeder Grund zur Rechtfertigung der Insolvenzanfechtung angeführt wird.

Ablauf der Insolvenzanfechtung

In dem Schreiben, das Ihnen der Insolvenzverwalter zuschickt, wird er Sie unter Fristsetzung zu einer Zahlung an ihn auffordern und Sie mit Behauptungen und Verweisen auf die Rechtsprechung konfrontieren. Das kann für Sie im ersten Moment logisch erscheinen, heißt aber nicht, dass die Rechtsprechung noch aktuell ist oder auf Ihren Einzelfall angewendet werden kann, da die Insolvenzanfechtung ständig im Wandel durch geänderte Gesetze und neue Rechtsprechung ist.

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Nicht reagieren hilft Ihnen auch nicht weiter

Spätestens nach einer weiteren Mahnung wird der Insolvenzverwalter eine Klage gegen Sie erheben, dessen Prozesskosten aus der Insolvenzmasse gezahlt werden können, weswegen Insolvenzverwalter oft ohne Rücksicht auf ökonomische Aspekte Klagen auf Kosten der Masse erheben. 


Ebenso häufig beauftragen Insolvenzverwalter Anwälte aus ihrer eigenen Kanzlei mit einer Klage, weil sie sich dergestalt kanzleiintern eigene Mandate generieren und die eigene Auftragslage der Kanzlei absichern. Das ist für Sie gefährlich, weil so die Hemmschwelle zu klagen, äußerst gering ist. Jede Inanspruchnahme birgt zudem aufgrund des hohen Ansehens, das Insolvenzverwalter meist bei Gerichten genießen (die sie beauftragen), das Risiko eines unterliegenden Urteils, auch weil Klagen im Zweifel zugunsten von Insolvenzverwaltern entschieden werden.


Daher ist es wichtig, Vorwürfe, die ein Insolvenzverwalter gegen Sie erhebt, substantiiert und frühzeitig zu entkräften.

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Holen Sie sich professionelle Unterstützung!

Oft stehen dem Insolvenzverwalter nur lückenhafte Dokumente zur Verfügung, sodass er Sie um Auskünfte und zu Zahlungen auffordert, zu denen Sie eventuell gar nicht verpflichtet sind. Der Insolvenzverwalter muss seinen Anspruch auch nachweisen können und nicht jeder behauptete Anspruch ist auch begründet. Sie sollten daher weder voreilig irgendwelche Informationen weitergeben, noch dem Insolvenzverwalter Geld auszahlen.

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Lassen Sie Ihre Situation von Experten prüfen

Spezialisierte Rechtsanwälte, die sich versiert mit dem komplexen Thema des Insolvenzrechts auskennen, können die Ansprüche und Begründungen des Insolvenzverwalters prüfen und Sie zu Ihren Chancen und Möglichkeiten umfassend beraten.

  1. Übergeben Sie uns das Schreiben der Insolvenzanfechtung
  2. Aus diesem ergeben sich für uns Anhaltspunkte, welche weiteren Dokumente zur Prüfung wichtig sind
  3. Aus den Unterlagen bewerten wir die Sach- und Rechtslage und schätzen Ihre Erfolgschancen realistisch ein
  4. Anschließend besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen und Ihre Handlungsmöglichkeiten
  5. Zu allen Fragen Ihrerseits beraten wir Sie umfassend in allen relevanten Rechtsgebieten und der Steuerberatung zu vorteilhaften Lösungen

Anfechtungsmöglichkeiten gegen eine Insolvenzanfechtung zielsicher erkennen

Um sich erfolgreich gegen den Insolvenzverwalter und der Insolvenzanfechtung durchzusetzen, sodass ein Insolvenzverfahren vermieden werden kann, ist es äußerst wichtig, jeden Aspekt akribisch zu prüfen, um mögliche Lösungswege zu identifizieren.

  • Viele Schreiben haben Schwachstellen: Insolvenzanfechtungsschreiben von Insolvenzverwaltern weisen Schwachstellen auf, häufig im betriebswirtschaftlichen Bereich, wie z.B. der Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners als Tatbestandsmerkmal der Anfechtung. Diese muss man zunächst errechnen, weshalb vertiefte buchhalterische und steuerliche Kenntnisse notwendig sind, insbesondere bei Fragen der Bilanzierung von Vermögenswerten, was keine übliche Anwaltstätigkeit ist und daher ein umfassendes Beratungskonzept erfordert.Wir halten deshalb Spezialsoftware vor, welche die Möglichkeit bietet, die Liquidität einer Gesellschaft retrograd tagesgenau und auf den Cent zu berechnen. So lassen sich Vermutungen und Indizien, die Insolvenzverwalter häufig nutzen, um eine inhaltliche Beschäftigung mit der Frage des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit zu umgehen, entkräften.

Maßnahmen zur Abwehr der Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter

In dem Schreiben, das Ihnen der Insolvenzverwalter zuschickt, wird er Sie unter Fristsetzung zu einer Zahlung an ihn auffordern und Sie mit Behauptungen und Verweisen auf die Rechtsprechung konfrontieren. Das kann für Sie im ersten Moment logisch erscheinen, heißt aber nicht, dass die Rechtsprechung noch aktuell ist oder auf Ihren Einzelfall angewendet werden kann, da die Insolvenzanfechtung ständig im Wandel durch geänderte Gesetze und neue Rechtsprechung ist.

  • Verteidigung: Bei fehlerhaften Anfechtungen durch den Insolvenzverwalter kann eine gerichtliche oder außergerichtliche Verteidigung vorgenommen werden.
  • Vergleich: Auch bei rechtlich zulässigen Anfechtungen gibt es die Möglichkeit, einen anwaltlichen, außergerichtlichen Vergleich mit dem Insolvenzverwalter zu erzielen.

Die am häufigsten angeführten Anfechtungsgründe

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Besicherung oder Tilgung von Gesellschafterdarlehen

Anfechtbar sind hier insbesondere Darlehensrückzahlungen oder vergleichbare Leistungen, die ein Gesellschafter im letzten Jahr vor dem Insolvenzantrag noch erhalten hat. Besicherung und sonstige Sicherheiten, die ein Gesellschafter erwirkte, können auch rückwirkend bis zu 10 Jahre vor der Stellung des Insolvenzantrags angefochten werden.

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Leistungen ohne wertentsprechende Gegenleistung (Schenkungsanfechtung)

Darunter wird die Rückforderungsmöglichkeit bei Erhalt von unentgeltlichen bzw. teilweise unentgeltlichen Leistungen an vom Schuldner bevorzugte Personen im „krisennahen“ Zeitraum verstanden, die bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden kann.

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Verträge mit nahestehenden Personen

Die Voraussetzung bei diesem Grund ist, dass die nahestehenden natürlichen und juristischen Personen Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hatten. Es betrifft Zahlungen, die drei Monate oder manchmal auch bis zu zwei Jahre vor der Antragstellung zurückliegen oder nach dem Stellen des Antrags gezahlt wurden und der Schuldner zahlungsunfähig war.

4

Unmittelbare Benachteiligung

Rechtsgeschäfte, die drei Monate vor der Antragsstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind oder auch nach dem Antrag durchgeführt wurden, sind anfechtbar, wenn der Schuldner zum entsprechenden Zeitpunkt zahlungsunfähig war und der Anfechtungsgegner von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners oder vom Eröffnungsantrag Kenntnis hatte.

5

Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit (kongruente Deckung)

Hat ein Gläubiger einen berechtigten Anspruch auf eine geleistete Zahlung, die in den letzten drei Monaten vor der Stellung des Insolvenzantrags erfolgte, oder auf alle Zahlungen nach Insolvenzantragstellung, können diese Zahlungen zurückgefordert werden, wenn der Schuldner zum Leistungszeitpunkt zahlungsunfähig war und der Gläubiger Kenntnis von den Umständen hatte.

6

Bevorzugung einzelner Gläubiger (inkongruente Deckung)

Besitzt der Gläubiger keinen berechtigten Anspruch auf eine geleistete Zahlung, die in den letzten drei Monaten vor der Stellung des Insolvenzantrags erfolgte, kommt die inkongruente Insolvenzanfechtung zum Tragen, bei der durchgeführte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen musterhaft sind.

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Vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung

Die komplexeste und in der Praxis relevanteste Anfechtungsform betrifft eine Rechtshandlung des Schuldners innerhalb der letzten 10 Jahre, die mit dem Vorsatz des Schuldners vorgenommen wurde, seine Gläubiger zu benachteiligen, wenn der begünstigte Gläubiger zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte.

Dank spezialisierter Beratung die Insolvenzanfechtung bestmöglich abwehren

Lassen Sie das Schreiben der Anfechtung von versierten Experten prüfen und sich umfassend zu Ihren Handlungsmöglichkeiten beraten, damit die Insolvenzanfechtung abgewehrt werden kann. Unsere hoch kompetenten Berater vom Fach erkennen zielsicher versteckte Chancen und wissen durch jahrelange Erfahrung mit Ihrem Insolvenzverwalter umzugehen, damit bestmögliche Ergebnisse erzielt werden.

Mit unserem vielschichtigen Team mit Höchstleistungsanspruch sind Sie in allen relevanten Rechtsbereichen und Steuerberatung umfangreich betreut, sodass jeder Hebel erkannt und zu Ihrem Vorteil genutzt werden kann.

Ihre Möglichkeiten prüfen lassen und individuelle Lösungen erhalten

Lassen Sie jetzt Ihre Chancen und Möglichkeiten von unseren Experten sorgfältig prüfen, damit individuelle Lösungen identifiziert werden und die Insolvenzanfechtung abgewiesen werden kann.
Je früher Sie uns als zuverlässige Partner hinzuziehen, desto mehr können wir für Sie erreichen.


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Armin Rezaei Nia

Über den Autor

ARMIN REZAEI NIA

Unternehmensberater

a.rezaei-nia@wollring-law.com

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