Dr. Moritz Wollring

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Signa Insolvenz

Wie Sie Ihre Ansprüche bei der Signa-Insolvenz geltend machen können

Sind Sie von der Signa-Insolvenz betroffen?

Die Insolvenz der Signa-Gruppe hat eine Schockwelle durch die Geschäftswelt gesendet und stellt für Geschäftspartner und Investoren der Baubranche eine erhebliche Herausforderung dar. Marktbeobachter haben schon lange eine Krise der Baubranchen vorausgesagt. Diese hat sich nun nicht nur realisiert, sondern mit der Signa auch einen ihrer prominentesten Vertreter getroffen. 

Dank der herausragenden Expertise und Erfahrungen unserer hoch spezialisierten Experten können wir offene Forderungen und Ansprüche von Gläubigern und Investoren des Signa Unternehmens erfolgreich für Sie durchsetzen, sodass Sie nicht auf dem Schaden sitzen bleiben müssen. Das heißt: Wir können die Folgen der Signa-Insolvenz für Sie abmildern.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • 1. Finanzielle Klippe: Die Herausforderungen der Signa-Insolvenz: Erfahren Sie alles über die tiefgreifenden Auswirkungen der Signa-Insolvenz auf Geschäftspartner und Investoren und die damit verbundenen Risiken von finanziellen Verlusten und Reputationsschäden.
  • 2. Kollateralschäden: Bauprojekte und Mietzahlungen in der Schwebe: Entdecken Sie die konkreten Auswirkungen der Insolvenz, wie gestoppte Bauarbeiten und unsichere Mietzahlungen, die zusätzliche Kosten und Verzögerungen bedeuten könnten.
  • 3. Anspruchsrealisierung: Rechtliche Unterstützung in unsicheren Zeiten: Erfahren Sie, wie spezialisierte Rechtsanwälte Sie bei der Durchsetzung Ihrer offenen Forderungen und Ansprüche gegen insolvente Unternehmen, allem voran der Signa-Gruppe unterstützen können, um finanzielle Verluste zu minimieren.
  • 4. Investoren in der Zwickmühle: Finanzielle Einbußen und ungewisse Zukunft: Tauchen Sie ein in die Welt der Investoren, die von der Insolvenz betroffen sind, und erkunden Sie die komplexen Herausforderungen, vor denen sie stehen, einschließlich potenzieller erheblicher finanzieller Verluste.

Auswirkungen der Signa-Insolvenz auf Geschäftspartner und Investoren

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1. Betroffene Gläubiger

Insgesamt sind tausende Gläubiger von der Insolvenz betroffen. Dies bedeutet, dass diese Einrichtungen und Personen aller Voraussicht noch nicht in der Lage sein werden, ihre ausstehenden Forderungen vollständig zu erfüllen.

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2. Baustopps

Bauarbeiten an Projekten wie dem Elbtower wurden aufgrund ausstehender Zahlungen eingestellt. Dies kann Verzögerungen und zusätzliche Kosten für diese Projekte bedeuten. Die Wiederaufnahme der Bauarbeiten ist ungewiss und hängt vom Ausgang des Sanierungsverfahrens ab.

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3. Mietzahlungen

Die Mietzahlungen unterliegen dem deutschen Insolvenzrecht, was sich auf die Fristen auswirkt. Dies könnte dazu führen, dass die Mietzahlungen verzögert oder reduziert werden.

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4. Potenzieller Eigentumswechsel

Es besteht sogar die Möglichkeit, dass Galeria Karstadt Kaufhof im Dezember die Mietzahlungen aussetzt und die Warenhauskette Galeria einen neuen Eigentümer erhält. Dies könnte zu erheblichen Veränderungen in der Geschäftsstruktur und -strategie führen, schlimmstenfalls sogar eine Folgeinsolvenz bewirken.

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5. Finanzielle Verluste für Investoren

Die Investoren von Signa haben die Insolvenz nicht unberührt gelassen. Finanzielle Verluste wurden erlitten, wie beispielsweise von LVM mit einem Anteil von 2,9 Prozent an Signa Prime Selection, Julius Bär mit einem Engagement von 606 Millionen Schweizer Franken bei der Signa-Gruppe, die Münchener Rück und die Allianz als betroffene Versicherer und nicht-bankmäßige Finanzunternehmen wie Signal Iduna. Diese Investoren könnten erhebliche Verluste erleiden, da die Rückzahlung ihrer Investitionen ungewiss ist.

Setzen Sie Ihre Ansprüche mit fähigen Experten sicher durch

Wollring Law steht Ihnen zur Seite, um Sie durch die Herausforderungen der Signa-Insolvenz zu führen. Unser erfahrenes Team bietet Ihnen kompetente Unterstützung und findet maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre Forderungen wirkungsvoll geltend zu machen, sodass Sie nicht auf den Schäden sitzen bleiben müssen.

Wir sind spezialisiert auf Krisenmanagement und Insolvenzberatung und haben Erfahrung in der Navigation durch komplexe Insolvenzverfahren und der konsequenten Durchsetzung der Ansprüche von Gläubigern und Investoren. Als ehemalige Insolvenzverwalter wissen wir genau, was zu tun ist und wie der Insolvenzverwalter feinfühlig adressiert werden kann.

Die Insolvenz von Signa Holding: Ursachen und Hintergründe

Die Signa Holding von René Benko, zu der auch die Töchter Signa Development Selection AG und Signa Prime gehören, weisteine Verschuldung von etwa fünf Milliarden Euro auf und etwa ein Drittel ihrer Investitionen ist nicht durch Sicherheiten gedeckt. Dies hat die finanzielle Stabilität des Unternehmens erheblich gefährdet.

Die Insolvenz von Signa Holding war das Ergebnis einer Reihe von Faktoren, die das Unternehmen in eine kritische Lage gebracht haben:

  • Strategische Fehlentscheidungen
  • Hohe Schulden
  • Gestiegene Zinsen
  • Ein erheblicher Teil der Investitionen war nicht durch Sicherheiten gedeckt
  • Die Zinspolitik der EZB
  • Mangelhaftes Risikomanagement aller Beteiligten

Diese Insolvenzen wurden bereits beantragt

Die Insolvenz von René Benkos Signa hat eine Reihe von Unternehmen betroffen. Die Insolvenzanträge begannen mit:

  • Signa Real Estate Management Germany
  • Signa Sports United N.V.
  • Signa Sports United GmbH
  • Tennis Point GmbH
  • Internetstores GmbH.

Diese Schritte werden bereits eingeleitet

Im Zuge der Insolvenz wurden und werden folgende Maßnahmen vom Insolvenzverwalter, Arndt Geiwitz, und Erhard F. Grossnigg ergriffen:

  • 1. Arndt Geiwitz hat bereits verschiedene Maßnahmen im Rahmen der Insolvenz eingeleitet, nachdem er in den Beirat berufen wurde.
  • 2. Dieser Plan wird voraussichtlich bis Ende des Monats den Gesellschaftern präsentiert.
  • 3. Erhard F. Grossnigg ist für die Leitung der zukünftigen Sanierungs- und Restrukturierungsschritte bei den Immobilientöchtern der Signa Holding vorgesehen.
  • 4. Er wird eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung dieser Schritte spielen.

Ansprüche für Unternehmen, die mit Signa Geschäfte gemacht haben

Übersicht über Gläubigerrechte und Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren


  • 1. Forderungsanmeldung: Gläubiger können ihre Forderungen in der Insolvenztabelle anmelden. Dies ist der erste Schritt, um sicherzustellen, dass ihre Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens berücksichtigt werden.
  • 2. Recht auf Gleichbehandlung: Alle Gläubiger haben das Recht, im Insolvenzverfahren gleich behandelt zu werden. Dies bedeutet, dass keine Gläubigergruppe bevorzugt oder benachteiligt werden darf.
  • 3. Teilnahme am Insolvenzverfahren: Gläubiger haben das Recht, aktiv am Insolvenzverfahren teilzunehmen. Sie können ihre Interessen vertreten und Einfluss auf die Entscheidungen im Verfahren nehmen.

Möglichkeiten zur Sicherung und Durchsetzung offener Forderungen


Unternehmen verfügen über verschiedene rechtliche Möglichkeiten, ihre offenen Forderungen zu sichern und durchzusetzen. Dazu gehören:

  • die Anmeldung ihrer Forderungen bei der KSV1870
  • die Inanspruchnahme von Sicherungsrechten
  • die Einleitung von rechtlichen Verfahren
  • die direkte Verhandlung mit dem Insolvenzverwalter
  • die Teilnahme an Schuldenrestrukturierungsverhandlungen

Strategien zur Minimierung von Verlusten aus laufenden Verträgen


Für Unternehmen, die laufende Verträge mit Signa haben, gibt es verschiedene Strategien zur Minimierung von Verlusten. Diese umfassen:

  • die Anpassung von Verträgen
  • die Einbindung von Sicherheitsleistungen
  • die frühzeitige Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren

Ansprüche für Investoren von Signa

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Anmeldung von Forderungen

Investoren können ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden. Dies beinhaltet die offizielle Registrierung des Betrags, den das insolvente Unternehmen ihnen schuldet, was ein wesentlicher Schritt zur möglichen Wiedererlangung eines Teils ihrer Investition ist.

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Teilnahme an Gläubigerversammlungen

Investoren haben das Recht, an Gläubigerversammlungen teilzunehmen und sich daran zu beteiligen. Diese Versammlungen sind eine Plattform, auf der Entscheidungen über das Insolvenzverfahren getroffen werden. Durch die Teilnahme können Investoren informiert bleiben und Einfluss auf den Prozess nehmen.

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Recht auf Gleichbehandlung

Alle ungesicherten Gläubiger, einschließlich Investoren, haben das Recht auf Gleichbehandlung. Dies bedeutet, dass sie genauso behandelt werden müssen wie andere ungesicherte Gläubiger und dass etwaige Zahlungen aus der Insolvenzmasse proportional unter ihnen verteilt werden müssen.

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Informationsrecht

Investoren haben das Recht, über den Fortschritt des Insolvenzverfahrens informiert zu werden. Dies beinhaltet den Erhalt von Informationen über die Handlungen des Insolvenzverwalters, den Status der Insolvenzmasse und die Verteilung etwaiger Zahlungen.

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Recht auf Anfechtung von Entscheidungen

Unter bestimmten Umständen können Investoren Entscheidungen im Insolvenzverfahren anfechten. Wenn sie beispielsweise der Meinung sind, dass der Insolvenzverwalter nicht im besten Interesse der Gläubiger handelt, können sie dieses Problem vor Gericht zur Sprache bringen.

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Recht auf juristische Vertretung

Investoren haben das Recht, im Insolvenzverfahren durch einen Anwalt vertreten zu werden. Ein Anwalt kann Ratschläge geben, den Investor in Gläubigerversammlungen vertreten und dabei helfen, die Rechte des Investors zu schützen.

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Recht auf Berufung

Wenn Investoren mit den Entscheidungen im Insolvenzverfahren nicht zufrieden sind, haben sie das Recht, Berufung bei einem höheren Gericht einzulegen. Es gibt jedoch strikte Fristen für die Einreichung einer Berufung, daher ist es wichtig, schnell zu handeln.

Wichtige Fristen und formale Anforderungen für die Anmeldung von Ansprüchen


Für die Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren gibt es wichtige Fristen und formale Anforderungen. Die genaue Frist wird vom Gericht festgelegt und ist bindend. Im Allgemeinen muss die Forderung innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe der Insolvenz angemeldet werden. Die formalen Anforderungen beinhalten:

  • die vollständige Identifizierung des Gläubigers oder Investors
  • eine genaue Aufstellung der Forderung, einschließlich des Betrags und des Grundes für die Forderung, sowie alle relevanten Nachweise
  • die Forderung muss in der richtigen Reihenfolge der Priorität angemeldet werden, da dies die Reihenfolge der Auszahlung im Falle einer Liquidation bestimmt

Empfehlungen zum Umgang mit bestehenden Vertragsverhältnissen und Geschäftsbeziehungen

Die Insolvenz von Signa, auch als “Signa pleite” bezeichnet, kann weitreichende Auswirkungen auf bestehende Vertragsverhältnisse und Geschäftsbeziehungen haben. Hier sind einige konkrete Empfehlungen, wie Sie mit diesen Veränderungen umgehen und Ihre Interessen wahren können:

  1. Überprüfung bestehender Verträge: Überprüfen Sie alle Verträge, die Sie mit der Signa-Gruppe haben. Identifizieren Sie mögliche Risiken und Probleme, die durch die Insolvenz entstehen könnten.

  2. Rechtliche Beratung: Ziehen Sie einen erfahrenen Anwalt hinzu, der Ihnen bei der Bewertung Ihrer Verträge und der Entwicklung von Strategien zur Minimierung von Risiken hilft.

  3. Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter: Nehmen Sie Kontakt mit dem Insolvenzverwalter auf und besprechen Sie Ihre Position und Ihre Bedenken. Dies kann dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden und eine günstige Lösung zu finden.

  4. Anpassung von Geschäftspraktiken: Überlegen Sie, wie Sie Ihre Geschäftspraktiken anpassen können, um das Risiko zukünftiger Insolvenzen zu minimieren. Dies könnte beispielsweise die Diversifizierung Ihrer Geschäftspartner oder die Einführung strengerer Kreditkontrollen beinhalten.

  5. Forderungsanmeldung: Melden Sie Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren an, um sicherzustellen, dass Sie bei der Verteilung der Insolvenzmasse berücksichtigt werden.

  6. Überwachung der Insolvenz: Bleiben Sie über den Fortschritt der Insolvenz informiert und passen Sie Ihre Strategien entsprechend an.

Der greifbare Anspruchsgegner

Gläubiger und Investoren von Unternehmen wie Signa, die in verschiedene Geschäftsbereiche und rechtliche Strukturen aufgeteilt sind, haben oft unterschiedliche Anspruchsgegner für offene Forderungen, abhängig von der spezifischen Situation und den rechtlichen Vereinbarungen. Für die genaue Bestimmung des Anspruchsgegners im Falle von Signa wäre eine detaillierte Prüfung der spezifischen Vertragsbedingungen und der Unternehmensstruktur erforderlich, unter Hinzuziehung rechtlicher Expertise. Hier sind einige grundlegende Aspekte, die zu berücksichtigen sind:

1. Gesellschaftsstruktur


Große Konzerne wie Signa sind oft als Holdinggesellschaften organisiert, mit verschiedenen Tochtergesellschaften, die jeweils eigene rechtliche Einheiten sind. Gläubiger und Investoren haben Ansprüche gegen die spezifische Signa Tochter, mit der sie Verträge abgeschlossen haben.

2. Vertragsbedingungen


Die Bedingungen, unter denen Gläubiger und Investoren Mittel bereitstellen, einschließlich Kreditvereinbarungen und Investitionsbedingungen, legen fest, wer der Anspruchsgegner ist. Dies kann eine spezifische Tochtergesellschaft, die Muttergesellschaft oder eine Kombination aus verschiedenen Entitäten innerhalb des Konzerns sein.

3. Haftungsfragen


In manchen Fällen kann auch die Frage der Haftung eine Rolle spielen. Wenn beispielsweise eine Tochtergesellschaft insolvent wird, hängt die Haftung der Muttergesellschaft oder anderer Konzerngesellschaften von den rechtlichen Bestimmungen und der spezifischen Struktur der Unternehmensgruppe ab.

4. Insolvenzverfahren


Im Falle einer Insolvenz werden die Ansprüche von Gläubigern durch das Insolvenzverfahren geregelt, was die Reihenfolge und den Umfang der Befriedigung offener Forderungen beeinflusst.

5. Gesetzliche Regelungen


Die gesetzlichen Regelungen im jeweiligen Land, in dem das Unternehmen tätig ist, spielen ebenfalls eine Rolle bei der Bestimmung, wer für offene Forderungen haftet.

Mit fähigen Experten Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen

In dieser schwierigen Zeit können Sie sich auf das Expertenteam von Wollring Law verlassen. Unser Team verfügt über umfangreiche Erfahrung in Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung. Durch wertvolle Expertise unserer Spezialisten, die früher selbst Insolvenzverwalter waren, finden wir individuell bestmögliche Lösungswege.

Unser Expertenteam hat eine beeindruckende Erfolgsbilanz bei der Unterstützung von Unternehmen und Investoren, ihre Ansprüche gegen insolvente Partner geltend zu machen und damit ihre finanzielle Lage zu verbessern. Die Signa-Gruppe stellt nur ein Beispiel dar, wo unsere Expertise von großem Nutzen sein könnte.

Jetzt Ansprüche geltend machen und Ihr Recht durchsetzen

Es ist wichtig, dass Sie jetzt handeln. Wenn Sie von der Signa-Insolvenz betroffen sind, sollten Sie Ihre Ansprüche geltend machen und Ihr Recht durchsetzen. Wollring Law kann Sie dabei unterstützen und Ihnen helfen, die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Je früher Sie uns kontaktieren, desto mehr können wir zu Ihren Gunsten tun.


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Über den Autor

Dr. Moritz Wollring

Moritz Wollring ist Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, zertifizierter Sanierungs- und Restrukturierungsberater sowie Dozent für Insolvenz- und Restrukturierungsrecht.

m.wollring@wollring-law.com

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