Ihr Gastronomieunternehmen steht vor der Insolvenz?
Als Gastronom steht man heute vor riesigen Herausforderungen. Die Corona-Pandemie, steigende Betriebskosten und geplante Steuererhöhungen haben erheblichen Einfluss auf die Liquidität und die Mittagsgeschäfte. Dies könnte dazu führen, dass Restaurants und Gaststätten in finanzielle Schwierigkeiten geraten und in einigen Fällen sogar Insolvenz anmelden müssen.
Unser hoch kompetentes Expertenteam besitzt umfangreiche Erfahrungen und Fachkenntnisse, um dabei zu helfen, die Zeichen einer drohenden Insolvenz frühzeitig zu erkennen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Ihre Firma aus der Gastro-Branche zu retten.
Alles im Überblick
Herausforderungen und Risiken bei einer Gastronomie-Insolvenz
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1. Umsatzeinbrüche und Liquiditätsprobleme
Wenn die Einnahmen eines Gastronomiebetriebs sinken und die Ausgaben gleich bleiben oder steigen, kann dies zu Liquiditätsschwierigkeiten führen. Das bedeutet, dass der Betrieb seine laufenden Kosten nicht mehr decken kann.
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2. Risiken für laufende Geschäfte und Verpflichtungen gegenüber Lieferanten
Wenn ein Gastronomiebetrieb seine Verpflichtungen gegenüber Lieferanten nicht erfüllen kann, kann dies zu Lieferverzögerungen oder -stopps führen, die den Betrieb erheblich beeinträchtigen können.
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3. Personalmanagement und Lohnverpflichtungen in Krisenzeiten
In Krisenzeiten kann es schwierig sein, die Lohnverpflichtungen zu erfüllen. Dies kann zu Personalabbau und damit zu einem Qualitätsverlust im Service führen.
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4. Auswirkungen der Corona-Pandemie
Die Pandemie hat viele Gastronomiebetriebe hart getroffen, da sie ihre Türen schließen oder ihre Kapazitäten reduzieren mussten. Dies hat in vielen Fällen zu erheblichen Umsatzeinbußen geführt.
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5. Steigende Betriebskosten und geplante Steuererhöhungen
Steigende Kosten für Miete, Energie und Lebensmittel sowie geplante Steuererhöhungen können die Gewinnmargen erheblich verringern und das Insolvenzrisiko erhöhen.
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6. Hohe Miet- und Pachtkosten
Viele Gastronomiebetriebe haben hohe Miet- oder Pachtkosten, die sie in finanziell schwierigen Zeiten möglicherweise nicht mehr tragen können. Dies kann dazu führen, dass sie ihren Standort aufgeben müssen, was wiederum zu Umsatzeinbußen führen kann.
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7. Bedrohung der Existenz
Das Insolvenzrisiko der Restaurants, Gaststätten, Imbisse und Cafés sowie weiteren Betrieben aus der Gastronomie-Branche kann schlimmstenfalls auch die Existenz bedrohen.
Vermeiden Sie mit versierten Experten Insolvenzen in der Gastronomie-Branche
Wollring Law bietet Gastronomen, einschließlich Restaurants, Gaststätten und Imbissen, eine umfassende strategische Beratung, um den Betrieb aus der Krisensituation zu retten. Das Ziel ist es, den Fortbestand von Unternehmen zu sichern, Insolvenzen zu vermeiden, Kontrollverlust zu verhindern und Arbeitsplätze zu retten.
Unser erstklassiges Expertenteam aus verschiedenen Rechtsanwälten und ehemaligen Insolvenzverwaltern findet nach sorgfältige Prüfung individuelle Lösungsansätze und kann wirkungsvolle Restrukturierungsmaßnahmen umsetzen, um Ihren Gastronomiebetrieb nachhaltig zu retten.
Anzeichen einer (drohenden) Insolvenz
Eine der größten Herausforderungen für Gastronomen besteht darin, die Warnsignale einer drohenden Insolvenz rechtzeitig zu erkennen. Zu den möglichen Anzeichen für eine bevorstehende Insolvenz im Gastgewerbe gehören:
Rückläufige Umsätze spielen eine maßgebliche Rolle als Indikator für eine mögliche Insolvenz. Eine langfristig sinkende Profitabilität ist der entscheidendste Faktor bei Unternehmenskrisen. Ein anhaltender Umsatzrückgang in Krisenzeiten kann ein ernstzunehmendes Warnsignal darstellen, da ein hoher Prozentsatz der Gastronomen insolvenzgefährdet ist. Mit einem kritischen Blick auf die Finanzen ist es wichtig, eine hohe Verschuldung zu vermeiden, da sie die Insolvenzgefahr eines Gastronomiebetriebs signifikant erhöht.
Ein Zahlungsverzug kann schwerwiegende Konsequenzen haben und im schlimmsten Fall zur Pleite führen, wenn man nicht rechtzeitig zahlen kann.
Voraussetzungen für eine Insolvenzanmeldung
Um die rechtlichen Folgen einer Insolvenz zu minimieren, sollten Gastronomen die rechtlichen Anforderungen und Fristen für eine Insolvenzanmeldung genau beachten. Es sind dabei drei zentrale Aspekte zu berücksichtigen:
Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen: Die gesetzlichen Bestimmungen zur Insolvenzanmeldung müssen eingehalten werden, um Rechtsstreitigkeiten und mögliche Sanktionen zu vermeiden.
Ankündigung der Restschuldbefreiung: Die Restschuldbefreiung ist ein rechtlicher Prozess, der es einem Schuldner ermöglicht, von seinen restlichen Schulden befreit zu werden, nachdem ein bestimmter Zeitraum verstrichen ist. Dies muss im Insolvenzantrag korrekt angegeben werden.
Erfüllung der formellen Anforderungen gemäß dem ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen): Das ESUG stellt besondere Anforderungen an den Insolvenzantrag, einschließlich der Notwendigkeit, bestimmte Informationen bereitzustellen und bestimmte Verfahren einzuhalten.
Die Fristen für eine Insolvenzanmeldung in der Gastronomie liegen in der Regel zwischen zwei Wochen und drei Monaten, gemäß § 28 InsO. Die Einhaltung dieser Fristen ist entscheidend, um potenzielle haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Eine verspätete Insolvenzanmeldung für einen Gastronomiebetrieb kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben, darunter eine Anklage wegen Insolvenzverschleppung. Die Folgen können Freiheits- oder Geldstrafen sein.
Die Mehrwertsteuerproblematik und ihre Folgen für Gastronomen
Die Mehrwertsteuerproblematik ist ein weiterer Faktor, der die finanzielle Situation vieler Gastronomiebetriebe erheblich beeinflusst. Derzeit wird ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie angewendet. Allerdings soll die Ausnahmeregelung Anfang 2024 enden, was zu einer Besteuerung von Speisen in Restaurants mit 19 Prozent führen würde. Dies hätte rein rechnerisch zur Folge, dass Mahlzeiten um 11,2 Prozent teurer werden, was wiederum Umsatzeinbrüche verursachen und viele Gastronomen bedrohen könnte.
Die Entscheidung über die Zukunft der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird im November getroffen. Dies betrifft Gaststätten, Imbisse und Cafés gleichermaßen. Wenn die Ausnahmeregelung auslaufen würde, wären die Folgen für hoteleigene Restaurants besonders gravierend, da sie bereits Schwierigkeiten haben, eine positive Umsatzrendite zu erreichen.
Vergleich im EU-Kontext: Deutschland als Sonderfall
Im Vergleich zu anderen EU-Ländern ist Deutschland ein Sonderfall, da es unterschiedliche Mehrwertsteuersätze für Lebensmittel hat. In 23 EU-Staaten gibt es steuerlich keinen Unterschied zwischen dem Essen aus dem Supermarkt, der Lieferung von Essen, dem Essen im Gehen, im Stehen und dem Essen im Restaurant. Diese Regelung gilt für alle Essensarten. In Deutschland beträgt der Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie jedoch 19 Prozent.
Die Einführung der Mehrwertsteuer in Deutschland erfolgte erstmals am 1. Januar 1968. Aktuell liegt der Mehrwertsteuersatz für Speisen im Außerhausgeschäft bei 7 Prozent und für Getränke bei 19 Prozent. Es fanden Diskussionen über eine potenzielle Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie auf 19 Prozent statt, jedoch wurde dies bisher abgelehnt.
Möglichkeiten zur Rettung eines Gastronomiebetriebs in der Krise
Trotz der zahlreichen Herausforderungen gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen Gastronomiebetrieb in der Krise zu retten. Eine dieser Möglichkeiten ist die Insolvenz in Eigenverwaltung. Dieses spezielle Insolvenzverfahren ermöglicht es dem Unternehmen, sich selbst zu sanieren und den Betrieb fortzuführen.
Zusätzlich zu der Insolvenz in Eigenverwaltung können Gastronomiebetriebe verschiedene Restrukturierungsmaßnahmen ergreifen. Dazu gehören:
Insolvenz in Eigenverwaltung
Die Insolvenz in Eigenverwaltung ermöglicht einem zahlungsunfähigen Gastronomiebetrieb:
Um eine Insolvenz in Eigenverwaltung durchzuführen, müssen Gastronomen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Gastronomen können ihr Geschäft während der Insolvenz in Eigenverwaltung weiterführen, indem sie ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragen. Dadurch können sie den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten und gleichzeitig Verhandlungen mit Gläubigern führen.
Restrukturierungsmaßnahmen
Dank erstklassiger Spezialisten können Sie Ihre Insolvenz vermeiden
Unsere hoch qualifizierte Kanzlei spezialisiert sich auf die Bereitstellung umfassender strategischer Beratung für Gastronomiebetriebe, darunter Restaurants, Gaststätten und Schnellimbisse, mit dem Ziel, diese aus Krisensituationen zu führen. Wir konzentrieren uns darauf, den Fortbestand der Unternehmen zu gewährleisten, Insolvenzen abzuwenden, den Kontrollverlust zu verhindern und Arbeitsplätze zu erhalten.
Unser Team, bestehend aus versierten Rechtsanwälten und ehemaligen Insolvenzverwaltern, untersucht jeden Fall sorgfältig, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Durch den Einsatz effektiver Restrukturierungsmaßnahmen streben wir danach, Ihren Gastronomiebetrieb langfristig zu stabilisieren und zu sichern.
Ihren Gastronomiebetrieb jetzt aus der Krise retten
Wenn Sie Ihren Gastronomiebetrieb aus der Krise retten möchten, sollten Sie uns so früh wie möglich kontaktieren, um maximalen Nutzen zu erzielen und frühzeitig mit Restrukturierungsmaßnahmen zu beginnen, um die Erfolgschancen zu erhöhen.