"Durch unser ganzheitliches Beratungskonzept im Insolvenzstrafrecht erarbeiten wir bestmögliche Lösungen durch Nutzung von Synergien und übergreifenden Rechtsgebieten. Mit unseren zuverlässigen Experten unterstützen wir Sie strukturiert, um Sie vor Schaden zu schützen."
Kompetente Verteidigung gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung
GmbH in der Krise: Zuverlässigen Experten können Ihre Haftung minimieren
Ihnen droht die Haftung wegen Insolvenzverschleppung und Sie suchen eine fähige Verteidigung?
Da die Folgen von Insolvenzverschleppung großen Schaden verursachen und oft Existenzen vernichten können, sind die Betroffenen unsicher, besorgt und wissen häufig nicht, was dagegen unternommen werden kann.
Als Experten prüfen unsere erfahrenen Rechtsanwälte und ehemaligen Insolvenzverwalter sorgfältig die Ansprüche und Vorwürfe, um diese abzuweisen oder zu entkräften, sodass Sie vor gravierenden Schäden geschützt sind.
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Die fachliche Kompetenz von Rechtsanwalt Dr. Moritz Wollring, das persönliche Engagement und die Zielstrebigkeit in der Durchsetzung realistischer Zielvorgaben haben mich außerordentlich beeindruckt. Meine Lebenserfahrung sagt mir, dass die Kombination dieser drei Qualitätsmerkmale nicht immer und auch nicht in jedem Berufszweig die Regel ist.
A.C. - Mandant von WOllring Law
Strukturierte Verteidigung
Lassen Sie sich von fähigen Spezialisten vertreten
Haftung minimieren
Damit der Schaden für Sie so gering wie möglich ausfällt oder gänzlich abgewehrt wird, sorgen unserer Experten aus erfahrenen Rechtsanwälten und ehemaligen Insolvenzverwaltern zuverlässig dafür, dass die Haftung reduziert, die Strafe minimiert oder die Haftung komplett umgangen werden kann.
Existenz sichern
Betroffene der Insolvenzverschleppung haften oftmals mit ihrem privaten Vermögen, was zu Existenzen bedrohen kann. Daher wehren unsere fähigen Spezialisten Ansprüche ab und entkräften Vorwürfe, indem wir durch unsere KI-gestützte Methode und sorgfältiger Prüfung Schwachstellen aufdecken.
Sie sind wegen Insolvenzverschleppung strafbar
Diese Folgen einer Insolvenzverschleppung können auf Sie zukommen
1.
Risiko der Haftung
Da die Insolvenzverschleppung eine Straftat ist und demnach auch strafrechtlich verfolgt wird, kann die Geschäftsführung oft auch für enorme Beträge im Millionenbereich in Haftung genommen werden, da eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Unternehmen und den Gläubigern besteht. Die Strafen bei einer Insolvenzverschleppung können häufig schwerwiegend ausfallen und langjährige Haftstrafen nach sich ziehen.
2.
Rufschädigung
Ihr privates und berufliches Ansehen wird allein durch den Vorwurf der Insolvenzverschleppung und damit der Verletzung Ihrer Pflichten stark beschädigt, sodass Investoren, Geschäftspartner, Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter das Vertrauen in Sie verlieren.
3.
Berufsverbot
Oft wird auch ein Berufsverbot ausgesprochen, was Ihnen verbietet, eine vergleichbare Position in einem anderen Unternehmen einzunehmen, sodass auch Ihre Zukunftsgestaltung sich als äußerst schwierig erweisen kann.
4.
Bedrohung der Existenz
Durch das Haftungsrisiko, die Rufschädigung und das drohende Berufsverbot, machen sich häufig Existenzängste breit. Da Immobilien, Altersvorsorge, Aktiendepots, etc. bei der Haftung potenziell der Pfändung für Ansprüche dieser Höhe unterworfen sind, kann die Existenz vernichtet werden, was zu erheblichem Druck und Stress für die Betroffenen führt.
Zuverlässiges Expertenteam
Bestens aufgestellt im Falle einer Insolvenzverschleppung
Durch unser fähiges Team aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsberatern und einer angeschlossenen Steuerberatung erkennen wir Zusammenhänge relevanter Themengebiete und können durch eine sorgfältige betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Prüfung mit KI-gestützter Methode Ansprüche gegen Sie abwehren und Vorwürfe entkräften.
Da unser Expertenteam auch ehemalige Insolvenzverwalter umfasst, die wertvolle Erfahrungen und Einblicke aus der Gegenperspektive mit einbringen, können wir individuell vorteilhafte Lösungswege finden, eine geeignete Strategie für Ihre Verteidigung entwickeln und Sie so vor gravierenden Strafen und einer Existenzbedrohung schützen.
Kompetenz gegen Insolvenz
Ausschlaggebender Vorteil durch unsere Kanzlei
Andere Kanzleien für Wirtschaftsstrafrecht
Spezialisten von Wollring Law
Insolvenzreife überprüfen
Zuverlässiges Verfahren zur Analyse
Unsere Kanzlei zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass wir eine KI-gestützte Methode nutzen, die andere Kanzleien und Behörden nicht verwenden. Dabei prüfen wir rückwirkend, ob in Ihrem Unternehmen eine Insolvenz vorlag und können so die Grundlage der Vorwürfe gegen Sie entkräften. Das verschafft Ihnen in der Verteidigung einen klaren Vorteil, sodass wir Ihre Haftung abwehren und Sie vor Schaden und dem Verlust der Existenz bewahren können.
Der Insolvenzantragspflicht nachkommen
Das Wichtigste zur Insolvenzverschleppung
Wann besteht eine Insolvenzverschleppung?
Tritt der Fall ein, dass ein Unternehmen in die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung kommt, haben juristische Personen oder die Verantwortlichen die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen. Die Frist für den Insolvenzantrag beträgt ohne schuldhaftes Zögern:
Eine Insolvenzverschleppung liegt dann vor, wenn trotz der Insolvenzgründe der Insolvenzantrag von dem Geschäftsführer oder den verantwortlichen Personen:
Dann müssen Sie einen Insolvenzantrag stellen
Diese Organe haben die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen
Die Antragspflicht besteht auch dann, wenn ein Gläubigerantrag gestellt wird oder der Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt wird. Auch bei einem Verkauf des Unternehmens in Überschuldung besteht für den Geschäftsführer die Pflicht der Stellung eines Antrages auf Insolvenz.
Wer kann eine Insolvenzverschleppung anzeigen?
Sind Sie betroffen?
Verhaltensweisen von Geschäftsführern einer GmbH, die auf eine drohende Insolvenzverschleppung hindeuten könnten
- 1Zu späte Antragstellung: Drohende Insolvenzverschleppung durch nicht fristgerechte Insolvenzantragsstellung innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder spätestens 6 Wochen nach Überschuldung.
- 2Fehlerhafte Buchführung: Mangelhafte oder gar keine Buchführung, die es erschwert, den tatsächlichen finanziellen Zustand des Unternehmens zu erkennen und Zahlungen nachzuvollziehen.
- 3Weiterführung des Geschäftsbetriebs: Fortführung des Geschäftsbetriebs trotz Kenntnis von der Insolvenz durch Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, ohne exakte Restrukturierungsbemühungen.
- 4Gläubigerbegünstigung: Bevorzugte Behandlung einzelner Gläubiger, indem diesen trotz der Insolvenzreife noch Zahlungen geleistet oder Versprechen zugesagt werden, während andere Gläubiger leer ausgehen.
- 5Entnahme von Unternehmensvermögen: Unberechtigte Entnahme von Unternehmensvermögen oder Vermögensverschiebungen zulasten der Gesellschaft.
- 6Ungenügende Transparenz gegenüber Gesellschaftern: Mangelnde Information oder Irreführung der Gesellschafter über den tatsächlichen Zustand des Unternehmens trotz der Informierungspflicht der Geschäftsführer.
- 7Mangelhafte Risikovorsorge: Nicht ausreichende Vorsorge für erkennbare oder absehbare Risiken, die zur Insolvenz führen könnten.
- 8Fehlerhafte Darstellung der Unternehmenslage: Falsche Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens in offiziellen Dokumenten oder gegenüber Dritten, um den Insolvenzzustand zu verschleiern.
- 9Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen: Unterlassen der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen der Mitarbeiter und Angestellten, obwohl dies eine der Pflichten des Geschäftsführers ist.
- 10Verzögerung von Sanierungsmaßnahmen: Zaghaftes Handeln oder Unterlassen von notwendigen Sanierungsmaßnahmen in dem Unternehmen, die eine Insolvenz möglicherweise hätten verhindern können.
- 11Ignorierung von Beratungsangeboten: Ignorieren von Beratungsangeboten oder Hilfe von Experten, die in Krisensituationen unterstützen könnten.
Begehen einer Straftat
Typische Angsthandlungen der Geschäftsführer einer GmbH
Versuch, das Unternehmen eigenhändig zu retten
Da das Gesetz bzw. die Insolvenzordnung zu der Pflicht, den Insolvenzantrag zu stellen, oft kryptische Aussagen trifft und von Höchstfristen und Indizien wie der Zahlungseinstellung spricht, sind viele Geschäftsführer unsicher und nervös.
Insbesondere dann, wenn der Geschäftsführer keinen genauen Überblick über die Buchhaltung hat oder bei einer Tendenz zur Insolvenz selbst versucht, das Unternehmen vor der Insolvenz zu bewahren, ohne spezielles Fachwissen zu haben, erreicht das Unternehmen oftmals die Insolvenzreife. Der Geschäftsführer macht sich dann wegen Insolvenzverschleppung strafbar und kann persönlich für enorme Summen in Millionenhöhe strafbar gemacht werden.
Versuch, das Vermögen zu schützen
Geschäftsführer, die einer potenziellen Haftung ausgesetzt sind, begehen die Angsthandlung, ihr Vermögen auf Dritte, wie beispielsweise den Ehepartner zu übertragen, um es vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters zu schützen. Da solche Handlungen strafbar sind, erhöht sich dadurch die Strafbarkeit der Geschäftsführer und auch die weiteren Beteiligten können wegen Beihilfe mit strafbar gemacht werden. Zudem sind solche Verschiebungen des Vermögens anfechtbar und können daher rückgängig gemacht werden.
Der Insolvenzverwalter kann zusätzlich die Konten der Beteiligten einfrieren lassen, sodass die Personen wirtschaftlich handlungsunfähig sind. Das kann neben der ohnehin angespannten Situation die Beziehung zwischen Beteiligten und Schuldner erheblich belasten.
Weitsichtiges Handeln
So sollten Sie bei drohender oder eintreffender Insolvenzverschleppung reagieren
Ist in Ihrem Unternehmen eine Insolvenz absehbar oder bereits eingetroffen, sollten Sie umgehend Experten vom Fach zu Ihrem Fall hinzuziehen, die:
- 1Die tatsächliche Insolvenzreife feststellen können
- 2Sie zu Ihrer Antragspflicht beraten und ggf. dabei unterstützen, den Insolvenzantrag zu stellen oder ihn abzuwehren
- 3Notwendige Restrukturierungsmaßnahmen ergreifen können und Ihrem Unternehmen einen positiven Neustart ermöglichen
- 4Sie im Fall einer Insolvenzverschleppung zuverlässig verteidigen
- 5Eine ordentliche betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Prüfung vornehmen
- 6Insolvenzanfechtungen des Insolvenzverwalters abwehren können
Holen Sie sich spezialisierte Unterstützung
Mit Experten sind Sie bei einer Insolvenzverschleppung sicher aufgestellt
Handeln Sie vorausschauend und umgehen Sie eine Insolvenzverschleppung oder dessen Folgen, indem Sie uns als Experten mit ins Boot holen. Je früher Sie uns zu Ihrer Krise hinzuziehen, desto mehr können wir für Sie tun und Sie vor Schaden schützen.
Zögern Sie daher nicht, unsere spezialisierten Berater bei Unsicherheiten über die Antragspflicht, bei drohender Insolvenzverschleppung oder bei einem bevorstehenden Haftungsrisiko wegen Insolvenzverschleppung zu kontaktieren, damit wir für Sie sichere Lösungswege finden:
"Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück".
Dr. Moritz Wollring
Gründer der Kanzlei & Experte im Insolvenzstrafrecht
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