Insolvenzverschleppung GmbH

"Durch unser ganzheitliches Beratungskonzept im Insolvenzstrafrecht erarbeiten wir bestmögliche Lösungen durch Nutzung von Synergien und übergreifenden Rechtsgebieten. Mit unseren zuverlässigen Experten unterstützen wir Sie strukturiert, um Sie vor Schaden zu schützen."

Kompetente Verteidigung gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung

GmbH in der Krise: Zuverlässigen Experten können Ihre Haftung minimieren

Ihnen droht die Haftung wegen Insolvenzverschleppung und Sie suchen eine fähige Verteidigung?

Da die Folgen von Insolvenzverschleppung großen Schaden verursachen und oft Existenzen vernichten können, sind die Betroffenen unsicher, besorgt und wissen häufig nicht, was dagegen unternommen werden kann.

Als Experten prüfen unsere erfahrenen Rechtsanwälte und ehemaligen Insolvenzverwalter sorgfältig die Ansprüche und Vorwürfe, um diese abzuweisen oder zu entkräften, sodass Sie vor gravierenden Schäden geschützt sind.

  • Haftung minimieren oder vermeiden
  • Ängste und Sorgen nehmen
  • Positive Aussichten bieten

"

Die fachliche Kompetenz von Rechtsanwalt Dr. Moritz Wollring, das persönliche Engagement und die Zielstrebigkeit in der Durchsetzung realistischer Zielvorgaben haben mich außerordentlich beeindruckt. Meine Lebenserfahrung sagt mir, dass die Kombination dieser drei Qualitätsmerkmale nicht immer und auch nicht in jedem Berufszweig die Regel ist.

A.C. - Mandant von WOllring Law

Strukturierte Verteidigung

Lassen Sie sich von fähigen Spezialisten vertreten


Haftung minimieren

Damit der Schaden für Sie so gering wie möglich ausfällt oder gänzlich abgewehrt wird, sorgen unserer Experten aus erfahrenen Rechtsanwälten und ehemaligen Insolvenzverwaltern zuverlässig dafür, dass die Haftung reduziert, die Strafe minimiert oder die Haftung komplett umgangen werden kann.

Existenz sichern

Betroffene der Insolvenzverschleppung haften oftmals mit ihrem privaten Vermögen, was zu Existenzen bedrohen kann. Daher wehren unsere fähigen Spezialisten Ansprüche ab und entkräften Vorwürfe, indem wir durch unsere KI-gestützte Methode und sorgfältiger Prüfung Schwachstellen aufdecken.

Sie sind wegen Insolvenzverschleppung strafbar

Diese Folgen einer Insolvenzverschleppung können auf Sie zukommen


Insolvenzgründe im Thema 15a Abs 1 des Insolvenzverfahrens
1.

Risiko der Haftung

Da die Insolvenzverschleppung eine Straftat ist und demnach auch strafrechtlich verfolgt wird, kann die Geschäftsführung oft auch für enorme Beträge im Millionenbereich in Haftung genommen werden, da eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Unternehmen und den Gläubigern besteht. Die Strafen bei einer Insolvenzverschleppung können häufig schwerwiegend ausfallen und langjährige Haftstrafen nach sich ziehen.

2.

Rufschädigung

Ihr privates und berufliches Ansehen wird allein durch den Vorwurf der Insolvenzverschleppung und damit der Verletzung Ihrer Pflichten stark beschädigt, sodass Investoren, Geschäftspartner, Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter das Vertrauen in Sie verlieren. 

3.

Berufsverbot

Oft wird auch ein Berufsverbot ausgesprochen, was Ihnen verbietet, eine vergleichbare Position in einem anderen Unternehmen einzunehmen, sodass auch Ihre Zukunftsgestaltung sich als äußerst schwierig erweisen kann. 

4.

Bedrohung der Existenz

Durch das Haftungsrisiko, die Rufschädigung und das drohende Berufsverbot, machen sich häufig Existenzängste breit. Da Immobilien, Altersvorsorge, Aktiendepots, etc. bei der Haftung potenziell der Pfändung für Ansprüche dieser Höhe unterworfen sind, kann die Existenz vernichtet werden, was zu erheblichem Druck und Stress für die Betroffenen führt.

Zuverlässiges Expertenteam

Bestens aufgestellt im Falle einer Insolvenzverschleppung


Durch unser fähiges Team aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsberatern und einer angeschlossenen Steuerberatung erkennen wir Zusammenhänge relevanter Themengebiete und können durch eine sorgfältige betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Prüfung mit KI-gestützter Methode Ansprüche gegen Sie abwehren und Vorwürfe entkräften.

Da unser Expertenteam auch ehemalige Insolvenzverwalter umfasst, die wertvolle Erfahrungen und Einblicke aus der Gegenperspektive mit einbringen, können wir individuell vorteilhafte Lösungswege finden, eine geeignete Strategie für Ihre Verteidigung entwickeln und Sie so vor gravierenden Strafen und einer Existenzbedrohung schützen.

Inhaltsverzeichnis Konkursverschleppung 15 Abs 4 des Insolvenzantrags

Kompetenz gegen Insolvenz

Ausschlaggebender Vorteil durch unsere Kanzlei


Andere Kanzleien für Wirtschaftsstrafrecht


  • Verkennen von Zusammenhängen relevanter Rechtsgebiete und Steuerberatung und daher auch möglicher Lösungswege
  • Durchschnittliche 0815 Beratungsmethode und Strategieentwicklung
  • Keine ehemaligen Insolvenzverwalter und dadurch fehlende Innensicht
  • Unzuverlässiges, nicht KI-gestütztes Verfahren
  • Keine haltbare Entkräftigung von Vorwürfen oder Abwehr von Ansprüchen
  • Geschäftsführer haftet für die Insolvenzverschleppung im vollen Umfang
  • Existenz ist bedroht

Spezialisten von Wollring Law


  • Umfassendes Beratungsteam aus kompetenten Rechtsanwälten relevanter Rechtsbereiche und ehemaligen Insolvenzverwaltern, die eine wertvolle Innensicht bieten
  • Höchst kompetente, buchhalterische und steuerrechtliche Fähigkeiten und juristische Fachkenntnisse
  • Erprobte Erfahrungen durch zahlreiche, erfolgreiche Fälle 
  • Zuverlässige, KI-gestützte Methode, um rückwirkend die Insolvenzreife des Unternehmens festzustellen oder auch zu widerlegen
  • Vorwürfe logisch entkräften und Ansprüche fundiert abweisen
  • Haftung minimieren oder abwehren
  • Existenzen schützen

Insolvenzreife überprüfen

Zuverlässiges Verfahren zur Analyse


Unsere Kanzlei zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass wir eine KI-gestützte Methode nutzen, die andere Kanzleien und Behörden nicht verwenden. Dabei prüfen wir rückwirkend, ob in Ihrem Unternehmen eine Insolvenz vorlag und können so die Grundlage der Vorwürfe gegen Sie entkräften. Das verschafft Ihnen in der Verteidigung einen klaren Vorteil, sodass wir Ihre Haftung abwehren und Sie vor Schaden und dem Verlust der Existenz bewahren können.

Der Insolvenzantragspflicht nachkommen

Das Wichtigste zur Insolvenzverschleppung


Wann besteht eine Insolvenzverschleppung?

Tritt der Fall ein, dass ein Unternehmen in die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung kommt, haben juristische Personen oder die Verantwortlichen die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen. Die Frist für den Insolvenzantrag beträgt ohne schuldhaftes Zögern: 

  • Drei Wochen nachdem die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist
  • Nach 6 Wochen im Fall einer Überschuldung

Eine Insolvenzverschleppung liegt dann vor, wenn trotz der Insolvenzgründe der Insolvenzantrag von dem Geschäftsführer oder den verantwortlichen Personen: 

  • Zu spät gestellt wurde
  • Fehlerhaft eingereicht wurde
  • Gar nicht gestellt wird
Anwalt stellt Antrag mit Vorliegen 823 Abs 2 BGB

Dann müssen Sie einen Insolvenzantrag stellen

  • Zahlungsunfähigkeit: Kann der Schuldner fällige Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen und muss darum beispielsweise seine Zahlungen einstellen, spricht man von einer Zahlungsunfähigkeit. Das tritt bei Unternehmen dann ein, wenn es mindestens drei Wochen lang nicht fähig ist, wenigstens 10 % seiner fälligen Schulden zu begleichen. 
  • Zahlungseinstellung: Dabei erklärt der Schuldner, dass er nicht mehr zahlen kann oder er keine notwendigen Betriebskosten zahlt, wie Löhne, Gehälter, Steuern, Sozialversicherungsabgaben und Miete. 
  • Überschuldung: Deckt das Vermögen des Schuldners nicht mehr alle Forderungen, spricht man von einer Überschuldung.

Diese Organe haben die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen

Die Antragspflicht besteht auch dann, wenn ein Gläubigerantrag gestellt wird oder der Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt wird. Auch bei einem Verkauf des Unternehmens in Überschuldung besteht für den Geschäftsführer die Pflicht der Stellung eines Antrages auf Insolvenz.

  • Juristische Personen bzw. Kapitalgesellschaften
    (z. B. GmbH, AG, UG, wirtschaftliche Vereine)
  • Personengesellschaften, deren persönlich haftender Gesellschafter keine natürliche Person ist (z. B. GmbH & Co. KG)
  • Geschäftsführer einer GmbH, ggf. einzelne Gesellschafter bei beispielsweise "führungslosen Unternehmen" ohne Geschäftsführer
  • Vorstände von Vereinen und Stiftungen
  • Ausländische Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland

Wer kann eine Insolvenzverschleppung anzeigen?

  • Gläubiger: Stellen Gläubiger einer GmbH fest, dass ihre Forderungen nicht mehr erfüllt werden, können sie eine Untersuchung einleiten und gegebenenfalls eine Anzeige erstatten.
  • Mitgeschäftsführer oder Gesellschafter: Andere Geschäftsführer oder Gesellschafter des Unternehmens können es zur Anzeige bringen, wenn sie über die Insolvenzverschleppung Bescheid wissen.
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater: Fachleute, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Unregelmäßigkeiten und Hinweise auf einen Insolvenzgrund feststellen, können eine Insolvenzverschleppung aufdecken und anzeigen.
  • Mitarbeiter des Unternehmens: Es können auch Mitarbeiter Anzeige erstatten, die Kenntnis von der finanziellen Schieflage des Unternehmens durch Anzeichen einer Insolvenzverschleppung erlangen.
  • Banken und Finanzinstitute: Bei einer Prüfung der getätigten Zahlungen, Transaktionen und der Kreditwürdigkeit des Unternehmens können diese Institutionen Unregelmäßigkeiten feststellen und melden.
  • Insolvenzverwalter: Stellt ein Insolvenzverwalter im Falle seiner Tätigkeit bei einer späteren Insolvenz fest, dass zu einem früheren Zeitpunkt bereits eine Insolvenz bestand und daher einer Insolvenzverschleppung vorliegt, kann er dies anzeigen.

  • Behörden: Bei Prüfungen durch verschiedene staatliche Behörden, wie das Finanzamt oder die Sozialversicherungsträger, können Anzeichen einer Insolvenzverschleppung gefunden und entsprechende Schritte eingeleitet werden.
  • Konkurrenten: In seltenen Fällen erstatten auch Konkurrenten Anzeige, die durch Marktbeobachtungen auf Unregelmäßigkeiten aufmerksam werden.
  • Öffentliche Medien und Whistleblower: Manchmal können Medien oder Whistleblower, die über Insiderinformationen verfügen, eine Insolvenzverschleppung aufdecken und öffentlich machen, was zu weiteren Untersuchungen führen kann.

Sind Sie betroffen?

Verhaltensweisen von Geschäftsführern einer GmbH, die auf eine drohende Insolvenzverschleppung hindeuten könnten


  1. 1
    Zu späte Antragstellung: Drohende Insolvenzverschleppung durch nicht fristgerechte Insolvenzantragsstellung innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder spätestens 6 Wochen nach Überschuldung.
  2. 2
    Fehlerhafte Buchführung: Mangelhafte oder gar keine Buchführung, die es erschwert, den tatsächlichen finanziellen Zustand des Unternehmens zu erkennen und Zahlungen nachzuvollziehen.
  3. 3
    Weiterführung des Geschäftsbetriebs: Fortführung des Geschäftsbetriebs trotz Kenntnis von der Insolvenz durch Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, ohne exakte Restrukturierungsbemühungen.
  4. 4
    Gläubigerbegünstigung: Bevorzugte Behandlung einzelner Gläubiger, indem diesen trotz der Insolvenzreife noch Zahlungen geleistet oder Versprechen zugesagt werden, während andere Gläubiger leer ausgehen.
  5. 5
    Entnahme von Unternehmensvermögen: Unberechtigte Entnahme von Unternehmensvermögen oder Vermögensverschiebungen zulasten der Gesellschaft.
  6. 6
    Ungenügende Transparenz gegenüber Gesellschaftern: Mangelnde Information oder Irreführung der Gesellschafter über den tatsächlichen Zustand des Unternehmens trotz der Informierungspflicht der Geschäftsführer.
  7. 7
    Mangelhafte Risikovorsorge: Nicht ausreichende Vorsorge für erkennbare oder absehbare Risiken, die zur Insolvenz führen könnten.
  8. 8
    Fehlerhafte Darstellung der Unternehmenslage: Falsche Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens in offiziellen Dokumenten oder gegenüber Dritten, um den Insolvenzzustand zu verschleiern.
  9. 9
    Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen: Unterlassen der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen der Mitarbeiter und Angestellten, obwohl dies eine der Pflichten des Geschäftsführers ist.
  10. 10
    Verzögerung von Sanierungsmaßnahmen: Zaghaftes Handeln oder Unterlassen von notwendigen Sanierungsmaßnahmen in dem Unternehmen, die eine Insolvenz möglicherweise hätten verhindern können.
  11. 11
    Ignorierung von Beratungsangeboten: Ignorieren von Beratungsangeboten oder Hilfe von Experten, die in Krisensituationen unterstützen könnten.
Stellen eines Insolvenzantrages mit Eintritt der Insolvenzreife

Begehen einer Straftat

Typische Angsthandlungen der Geschäftsführer einer GmbH


Versuch, das Unternehmen eigenhändig zu retten

Da das Gesetz bzw. die Insolvenzordnung zu der Pflicht, den Insolvenzantrag zu stellen, oft kryptische Aussagen trifft und von Höchstfristen und Indizien wie der Zahlungseinstellung spricht, sind viele Geschäftsführer unsicher und nervös.

Insbesondere dann, wenn der Geschäftsführer keinen genauen Überblick über die Buchhaltung hat oder bei einer Tendenz zur Insolvenz selbst versucht, das Unternehmen vor der Insolvenz zu bewahren, ohne spezielles Fachwissen zu haben, erreicht das Unternehmen oftmals die Insolvenzreife. Der Geschäftsführer macht sich dann wegen Insolvenzverschleppung strafbar und kann persönlich für enorme Summen in Millionenhöhe strafbar gemacht werden.

Versuch, das Vermögen zu schützen

Geschäftsführer, die einer potenziellen Haftung ausgesetzt sind, begehen die Angsthandlung, ihr Vermögen auf Dritte, wie beispielsweise den Ehepartner zu übertragen, um es vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters zu schützen. Da solche Handlungen strafbar sind, erhöht sich dadurch die Strafbarkeit der Geschäftsführer und auch die weiteren Beteiligten können wegen Beihilfe mit strafbar gemacht werden. Zudem sind solche Verschiebungen des Vermögens anfechtbar und können daher rückgängig gemacht werden.

Der Insolvenzverwalter kann zusätzlich die Konten der Beteiligten einfrieren lassen, sodass die Personen wirtschaftlich handlungsunfähig sind. Das kann neben der ohnehin angespannten Situation die Beziehung zwischen Beteiligten und Schuldner erheblich belasten.

Weitsichtiges Handeln

So sollten Sie bei drohender oder eintreffender Insolvenzverschleppung reagieren


Ist in Ihrem Unternehmen eine Insolvenz absehbar oder bereits eingetroffen, sollten Sie umgehend Experten vom Fach zu Ihrem Fall hinzuziehen, die: 

  1. 1
    Die tatsächliche Insolvenzreife feststellen können
  2. 2
    Sie zu Ihrer Antragspflicht beraten und ggf. dabei unterstützen, den Insolvenzantrag zu stellen oder ihn abzuwehren
  3. 3
    Notwendige Restrukturierungsmaßnahmen ergreifen können und Ihrem Unternehmen einen positiven Neustart ermöglichen
  4. 4
    Sie im Fall einer Insolvenzverschleppung zuverlässig verteidigen
  5. 5
    Eine ordentliche betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Prüfung vornehmen
  6. 6
    Insolvenzanfechtungen des Insolvenzverwalters abwehren können
Mit Insolvenzgrund innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen AG

Holen Sie sich spezialisierte Unterstützung

Mit Experten sind Sie bei einer Insolvenzverschleppung sicher aufgestellt


Handeln Sie vorausschauend und umgehen Sie eine Insolvenzverschleppung oder dessen Folgen, indem Sie uns als Experten mit ins Boot holen. Je früher Sie uns zu Ihrer Krise hinzuziehen, desto mehr können wir für Sie tun und Sie vor Schaden schützen.

Zögern Sie daher nicht, unsere spezialisierten Berater bei Unsicherheiten über die Antragspflicht, bei drohender Insolvenzverschleppung oder bei einem bevorstehenden Haftungsrisiko wegen Insolvenzverschleppung zu kontaktieren, damit wir für Sie sichere Lösungswege finden:

  • Unternehmen durch umfassende Restrukturierung vor der Insolvenz bewahren
  • Vorwürfe entkräften und Ansprüche abwehren
  • Haftung minimieren oder umgehen
  • Existenzen schützen

"Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück". 

Dr. Moritz Wollring
Gründer der Kanzlei & Experte im Insolvenzstrafrecht

Kontaktanfrage bei Wollring

Name(erforderlich)
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Ihre Anfrage wird SSL-verschlüsselt an uns übertragen.

Mit dem Versand Ihrer Nachricht erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre persönlichen Angaben zum Beantworten speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Analyse statt Paralyse

Fähige Beratung mit Wollring Law anfordern


  • Kompetente Rechtsanwälte und ehemalige Insolvenzverwalter
  • Synergien von Rechtsbereichen und Steuerberatung
  • Pioniere in der Restrukturierung