Maria Le

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Pflichten Geschäftsführer GmbH

Grundlegende Pflichten für Geschäftsführer einer GmbH: Rechte, Verantwortung und Haftung im Überblick

Sind Sie sich der schwerwiegenden Pflichten und Risiken bewusst, die Ihre Rolle als Geschäftsführer einer GmbH mit sich bringt?

Ein einziger Fehler kann zu persönlicher Haftung und finanziellen Katastrophen führen, die durch professionelle Beratung vermeidbar gewesen wären.

Bei uns finden Sie Spezialisten, die über tiefgreifende Kenntnisse im GmbH-Recht und in der Geschäftsführerhaftung verfügen. Unser Expertenteam ist darauf spezialisiert, Sie umfassend zu beraten, damit Sie Haftungsfallen sicher umgehen und Ihre GmbH erfolgreich führen können.

Für Sie zusammengefasst

  • Finanzielle Klippen umschiffen: Persönliche Haftung im Fokus: Als Geschäftsführer tragen Sie eine erhebliche Verantwortung, die bei Pflichtverletzungen zu persönlicher Haftung führen kann. Unsere Spezialisten steuern Sie sicher durch die rechtlichen Gewässer, um finanzielle Untiefen und persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden.
  • Rechtssicherheit als Anker: Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen: Die Missachtung gesetzlicher Pflichten birgt das Risiko strafrechtlicher Konsequenzen. Mit unserer erfahrenen Besatzung an Ihrer Seite navigieren Sie sicher durch das komplexe Rechtssystem, schützen Ihr persönliches Ansehen und sichern die Zukunft Ihres Unternehmens.
  • Kompass der Geschäftsführung: Umfassende Beratung: Unsere Expertise im GmbH-Recht und in der Geschäftsführerhaftung ist Ihr Kompass in der Geschäftsführung. Wir leiten Sie durch das Minenfeld der rechtlichen Verpflichtungen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Rolle effektiv und ohne rechtliche Fallstricke ausüben.
  • Kapitänspflichten: Steuerung und Vertretung: Die Rolle des Geschäftsführers erfordert nicht nur strategische Weitsicht, sondern auch eine effektive operative Steuerung und rechtliche Vertretung Ihrer GmbH. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Verantwortlichkeiten meistern, indem Sie den Kurs des Unternehmens mit Bestimmtheit und rechtlicher Genauigkeit festlegen.
  • Präventionsroute: Sichere Fahrt durch Compliance und Risikomanagement: Betrug, Fehlüberweisungen und rechtliche Verstöße können Ihr Unternehmen in raue See bringen. Rüsten Sie Ihr Schiff mit dem Wissen unserer Experten aus, um präventive Maßnahmen zu treffen, die Ihr Unternehmen schützen und auf ruhigem Wasser halten.

Risiken bei Missachtung der Pflichten des Geschäftsführers

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Persönliche Haftung bei Pflichtverletzung

Wenn Sie als Geschäftsführer Ihre Pflichten verletzen, kann dies zu einer persönlichen Haftung führen. Dies bedeutet, dass Sie für den entstandenen Schaden mit Ihrem privaten Vermögen haften könnten.

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Überschreitung der Vertretungsbeschränkung

Eine besondere Gefahr besteht, wenn Sie als Geschäftsführer die im Handelsregister eingetragenen Vertretungsbeschränkungen überschreiten. Dies kann zu persönlichen Haftungsansprüchen gegen Sie führen.

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Haftung während der Gründungsphase

Auch während der Gründungsphase einer GmbH können Sie sich durch falsche Angaben oder Unterlassungen persönlich haftbar machen.

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Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht

Als Geschäftsführer sind Sie verpflichtet, die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Kommt es durch Vernachlässigung dieser Pflicht zu einem Schaden für die Gesellschaft, entstehen Haftungsansprüche.

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Steuerrechtliche Haftung

Sie haften persönlich, wenn Sie als Geschäftsführer Steuern und Sozialabgaben der Gesellschaft nicht ordnungsgemäß abführen. Dies umfasst insbesondere die Lohnsteuer, Umsatzsteuervoranmeldungen und Sozialversicherungsbeiträge.

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Insolvenzrechtliche Haftung

Verletzen Sie insolvenzrechtliche Pflichten, etwa durch eine verspätete Beantragung eines Insolvenzverfahrens, kann dies ebenfalls zu einer persönlichen Haftung führen.

Dank exzellenter Spezialisten zielführend Ihren Pflichten nachkommen

Um diese Risiken zu minimieren, ist es wichtig, dass Sie sich von Experten beraten lassen. Unser Expertenteam verfügt über eine umfassende Expertise in den Bereichen GmbH-Recht und Geschäftsführerhaftung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Pflichten als Geschäftsführer korrekt zu erfüllen und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Durch unsere umfassende Beratung können Sie Fehler und ihre Konsequenzen vermeiden und sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: die erfolgreiche Führung Ihrer GmbH.

Grundlegende Verantwortlichkeiten eines GmbH-Geschäftsführers


Als Geschäftsführer einer GmbH haben Sie eine Reihe von grundlegenden Verantwortlichkeiten. Diese beinhalten die Sicherstellung des Gesellschaftszwecks und die Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen zur Zielerreichung. Zudem sind Sie für die rechtliche Vertretung der Gesellschaft zuständig, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Sie nehmen die Vermögensinteressen und das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft treuhänderisch wahr und tragen Sorge für einen ungestörten und gewinnorientierten Betriebsablauf.

Sorgfaltspflicht und Interessenwahrung

Als Geschäftsführer sind Sie zur Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes verpflichtet. Dies bedeutet, dass Sie stets im Interesse des Unternehmens handeln und den Gesellschaftszweck fördern müssen. Dabei sollten Sie anerkannte betriebswirtschaftliche Grundsätze und gesetzliche Verhaltensregeln einhalten.

Sollten Sie diese Sorgfaltspflicht missachten und der Gesellschaft dadurch einen Schaden zufügen, besteht die Gefahr einer persönlichen Haftung.

Vertretungsbefugnis und Geschäftsführungsbefugnis

Als Geschäftsführer sind Sie zur Vertretung der GmbH in sämtlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten befugt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, gilt grundsätzlich der Grundsatz der Gesamtvertretung, wonach alle gemeinschaftlich handeln müssen, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht eine abweichende Regelung vor.

Im Innenverhältnis müssen Sie sich an vertragliche Regelungen im Gesellschafts- und Anstellungsvertrag sowie an Weisungen der Gesellschafterversammlung halten und dabei die Interessen der Gesellschaft wahren.

Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft

Als Geschäftsführer sind Sie gegenüber der Gesellschaft treuepflichtig. Dies bedeutet, dass Sie das Wohl und den Nutzen der Gesellschaft wahren müssen und ein Wettbewerbsverbot gilt.

Bei Verletzung der Treuepflicht können Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftsführer einer GmbH

Als Geschäftsführer einer GmbH unterliegen Sie bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen und haben auch gewisse Rechte. Die rechtliche Grundlage dafür umfasst insbesodnere das GmbH-Gesetz (GmbHG), den Gesellschaftsvertrag und die Beschlüsse der Gesellschafter. 

Anstellungsvertrag und Gesellschaftsvertrag

Der Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers wird rechtlich als ein freies Dienstverhältnis nach § 611 ff. BGB betrachtet und ist in der Regel kein typischer Arbeitsvertrag. Der Anstellungsvertrag regelt die persönliche Rechtsbeziehung zur GmbH, während der Gesellschaftsvertrag die innere Ordnung einschließlich der Bestellung und der Befugnisse von Geschäftsführern festlegt.

Handelsrechtliche und steuerrechtliche Verpflichtungen

Als Geschäftsführer haben Sie sowohl handelsrechtliche als auch steuerrechtliche Verpflichtungen. Nach § 238 ff. HGB sowie §§ 242 ff, 264 ff. HGB haben Geschäftsführer einer GmbH die Pflicht, Bücher zu führen und einen Jahresabschluss zu erstellen. Zudem sind Sie für die ordnungsgemäße Buchführung, die fristgerechte Abgabe von Steuererklärungen und -anmeldungen sowie die Zahlung der Umsatzsteuer verantwortlich.

Insolvenzrechtliche Pflichten

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft sind Sie als Geschäftsführer verpflichtet, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen. Nach Eintritt der Insolvenzreife dürfen Sie keine Auszahlungen mehr vornehmen, welche die Insolvenzmasse schmälern könnten.

Haftung des Geschäftsführers: Risiken und Schutzmaßnahmen


In dieser Sektion befassen wir uns mit:

  • der persönlichen Haftung, die bei Pflichtverletzung und Missmanagement entstehen kann
  • den Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung durch wirksame Weisungen
  • effektive Haftungsvermeidungsstrategien.

Haftung gegenüber der Gesellschaft

Im Innenverhältnis, also gegenüber der Gesellschaft selbst, kann es zur Haftung kommen, wenn Sie als Geschäftsführer Ihre Pflichten verletzen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Sie die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes missachten und der Gesellschaft dadurch einen Schaden zufügen.

Haftung gegenüber Dritten

Auch gegenüber Dritten kann es zu einer persönlichen Haftung kommen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie als Geschäftsführer ohne den nach § 4 GmbHG vorgeschriebenen Rechtsformzusatz auftreten oder den Eindruck erwecken, eine Einzelperson sei der unbeschränkt haftende Inhaber des Unternehmens.

Schutz durch D&O-Versicherungen

Um sich gegen die Risiken der persönlichen Haftung zu schützen, kann der Abschluss einer D&O-Versicherung sinnvoll sein. Diese Versicherung deckt sowohl Ansprüche seitens der Gesellschaft (Innenhaftung) als auch Ansprüche Dritter (Außenhaftung) ab.

Organisatorische Pflichten und Compliance

Als Geschäftsführer haben Sie neben den bereits genannten Pflichten auch organisatorische Pflichten und müssen dafür sorgen, dass die Gesellschaft ihre gesetzlichen Pflichten erfüllt und sich gesetzestreu verhält. 

Einberufung von Gesellschafterversammlungen

Ein wichtiger Teil Ihrer organisatorischen Pflichten besteht in der Einberufung von Gesellschafterversammlungen. Als Geschäftsführer sind Sie dafür verantwortlich, diese Versammlungen per Einwurf-Einschreiben einzuberufen.

Informationspflichten gegenüber Gesellschaftern

Neben der Einberufung von Gesellschafterversammlungen haben Sie als Geschäftsführer auch Informationspflichten gegenüber den Gesellschaftern.

Sie müssen den Gesellschaftern auf Verlangen Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft geben und ihnen beispielsweise Einsicht in die Bücher und Schriften gewähren.

Compliance und Risikomanagement

Als Geschäftsführer sind Sie dafür verantwortlich, dass die Gesellschaft ihre gesetzlichen Pflichten erfüllt. Eine effektive Compliance-Organisation kann Ihnen dabei helfen, Haftungsrisiken zu reduzieren.

Umgang mit Krisensituationen in der GmbH

Als Geschäftsführer stehen Sie in Krisenzeiten besonders in der Verantwortung. Sie müssen geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen, um die Insolvenz zu vermeiden, und eng mit Beratern zusammenarbeiten, um die besten Entscheidungen für die Rettung der GmbH zu treffen.

Früherkennung von Krisensignalen


Ein wichtiger Aspekt im Umgang mit Krisensituationen ist die Früherkennung von Krisensignalen. Als Geschäftsführer müssen Sie die wirtschaftliche Lage der GmbH regelmäßig überprüfen und bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Finanzen und insbesondere die Liquidität der Gesellschaft ständig überwachen.

Pflichten in der Krise der Gesellschaft


In Krisenzeiten haben Sie als Geschäftsführer besondere Pflichten. Sie müssen entschlossen handeln und klare Führungsstrukturen etablieren, um das Unternehmen durch die Krise zu führen.

Sanierungsstrategien


Ein wichtiger Teil der Krisenbewältigung ist die Entwicklung und Umsetzung wirksamer Sanierungsstrategien. Dabei sollte nicht nur auf Kostenreduzierung gesetzt werden, sondern auch auf Innovation und Anpassungsfähigkeit des Geschäftsmodells.

Durch führende Spezialisten rechtssicher Ihren Pflichten nachkommen

Unser Expertenteam ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn es darum geht, rechtliche Risiken zu minimieren und Ihre Pflichten als Geschäftsführer einer GmbH korrekt zu erfüllen. Mit unserer umfassenden Expertise und Erfahrung unterstützen wir Sie dabei, Ihre Aufgaben effizient und rechtssicher zu erfüllen.

  • Umfassender Rechtsschutz
  • Beratung für effiziente Lösungen
  • Sicherer Umgang mit Konflikten
  • Potenziellen Probleme vorbeugen

Jetzt Beratung anfordern und Risiken minimieren

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen. Unser Expertenteam steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Sie in Ihrer Rolle als Geschäftsführer zu unterstützen und Risiken zu minimieren.

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Maria Le

Über die Autorin

MARIA LE

Rechtsanwältin

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