Sie möchten Ihren Geschäftsführer wirksam abberufen? Hier erfahren Sie, was alles zu beachten ist und welche nächsten Schritte einzuleiten sind.
Oft gestaltet sich die erfolgreiche Abberufung oder Kündigung des Geschäftsführers ohne einen kompetenten Rechtsanwalt als schwierig, besonders dann, wenn widerrechtlich gehandelt worden und das Verhältnis zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer angespannt ist.
Doch auch unter komplizierten Umständen ist eine wirkungsvolle Abberufung Ihres Geschäftsführers durch erstklassige Rechtsanwälte und ein umfassendes Beratungskonzept möglich.
Das Wichtigste in Kürze
Ausgangssituation: Vorsicht vor Machtmissbrauch des Geschäftsführers
Häufiger als viele sich vorstellen können, wird die Macht, die mit einer Geschäftsführerstellung einhergeht, missbraucht und so der GmbH wirtschaftlich und rechtlich enorm geschadet. Insbesondere wenn GmbH-Geschäftsführern keine rechtmäßige Kündigung ausgesprochen wurde und sie somit unwirksam ist, kann der Geschäftsführer aus Ärger und Rache dem Unternehmen großen Schaden zufügen.
Die Praxiserfahrungen zeigen, dass Geschäftsführer unter anderem:
Das wiederum führt zu verärgerten Gesellschaftern und einer äußerst angespannten Situation. Jedoch ist nicht alles verloren. Mit der passenden Unterstützung einer erstklassigen Kanzlei und einem gut durchdachten Konzept kann dagegen vorgegangen werden. Auch nach der wirkungsvollen Abbestellung des Geschäftsführers kann man diesen für Fehler während seiner organschaftlichen Stellung als Geschäftsführer haftbar machen.
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So stehen Kündigung und Abberufung eines Geschäftsführers zueinander
Der GmbH-Geschäftsführer beinhaltet eine doppelte rechtliche Stellung, die auch bei der Abberufung des Geschäftsführers beachtet werden muss. Der Geschäftsführer hat ein Dienstverhältnis (sog. Anstellungsvertrag) zu den Gesellschaftern und ist zusätzlich als Organ der GmbH deren gesetzlicher Vertreter, wodurch das Verfahren zur Geschäftsführer-Abberufung in zwei Schritten erfolgen muss.
Die Abberufung und Kündigung eines Geschäftsführers sind somit zwei Prozesse, die voneinander zu unterscheiden und zu trennen sind. So kann der Fall eintreten, dass die Abberufung wirksam ist, die Kündigung jedoch nicht oder umgekehrt
Hinweis: Häufig ist es in der Unternehmenspraxis so, dass sog. vertragliche Kopplungsklauseln eingebracht werden, die die Kündigung des Geschäftsführervertrags an die Abberufung koppeln. Mithin wird der Anstellungsvertrag vom Fortbestand der organschaftlichen Bestellung zum Geschäftsführer abhängig gemacht.
Vorgehensweise: Wie Sie wirksam den GmbH-Geschäftsführer abbestellen und kündigen
Schritt 1:
Durchführung der Gesellschafterversammlung
Schritt 2:
Kündigung des Geschäftsführervertrags (sog. Anstellungsvertrag)
Hinweis: Bei größeren Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten erfolgt die Abberufung vom Geschäftsführer durch den Aufsichtsrat.
Achten Sie auf die Einhaltung der formellen Voraussetzungen
Einhaltung der Fristen
Die Gesellschafterversammlung ist grundsätzlich dazu verpflichtet, den Geschäftsführer abzuberufen, wenn sie von einem triftigen Grund für die Abberufung erfährt. Dabei gelten keine festgelegten Zeitrahmen als Fristen, obwohl das Recht zur Abberufung eines Geschäftsführers verwirkt, wenn dieser durch das Verhalten der Gesellschafter darauf schließen und vertrauen kann, dass Sie seine Tätigkeit dulden und keine Abberufung mehr folgen wird.
Bei einer ordentlichen Kündigung müssen Sie zudem die geltenden Kündigungsfristen einhalten. Darüber hinaus gibt es für den Geschäftsführer keinen Kündigungsschutz.
Anerkannte Gründe für eine außerordentliche Abberufung des Geschäftsführers
Nach dem GmbH-Gesetz ist die Unfähigkeit zur Geschäftsführung oder die grobe Pflichtverletzung ein legitimer Grund für die außerordentliche Abbestellung des Geschäftsführers. Im Streitfall muss die GmbH die Pflichtverletzung beweisen können.
Eine außerordentliche Kündigung kann somit nur unter Angabe eines besonderen Kündigungsgrunds wirksam ausgesprochen werden und ist oft individuell vom Einzelfall abhängig. Um Gewissheit über die Aussichten zu bekommen, sollte ein erstklassiger Rechtsanwalt zur umfassenden Beratung hinzugezogen werden.
Zu den wichtigen Gründen gehören unter anderem:
Weitere Formalien, die Sie berücksichtigen sollten
Bei der Einberufung und Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung sollten rechtliche und gesellschaftsvertragliche Vorschriften eingehalten werden, da formale Fehler fatale Folgen haben können.
Weitreichende Folgen einer unrechtmäßigen Abbestellung
Werden die hohen formalen und materiell-rechtlichen Anforderungen einer Kündigung und Abberufung nicht eingehalten, kann dies massive Probleme nach sich ziehen. Besonders dann, wenn das Verhältnis gravierend zerbrochen und die emotionale Lage belastet ist, handeln Geschäftsführer absichtlich zum Nachteil der GmbH.
Der Geschäftsführer besitzt als Gesellschaftsorgan der GmbH weiterhin noch gesetzliche bzw. satzungsmäßige Macht und Kompetenzen, mithin bestehen für die GmbH weiterhin Risiken und Gefahren, wie
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Häufig gestellte Fragen
Kann man den Geschäftsführer zur Amtsniederlegung bewegen?
Der GmbH-Geschäftsführer kann sein Amt jederzeit freiwillig niederlegen und damit seine Organstellung beenden, auch wenn die GmbH keine expliziten Regelungen zur Amtsniederlegung enthält.
Sofern in der Satzung nichts anderes festgelegt ist, muss für den Rücktritt der Geschäftsführung kein wichtiger Grund angegeben werden.
Was geschieht bei befristeten oder unbefristeten Geschäftsführerverträgen?
Bei einem unbefristeten Vertrag kann jede Dienstvertragspartei unter Beachtung der Fristen und Voraussetzungen das Dienstverhältnis kündigen.
Besteht ein befristeter Vertrag, läuft dieser üblicherweise zum vereinbarten Zeitpunkt aus. Wurde keine Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung festgelegt, kann eine Kündigung des Geschäftsführervertrags durch die Gesellschafter nur außerordentlich ausgesprochen werden.
Wie wirkt sich die Abberufung auf die Geschäftsführer-Gehälter und -Vergütungen aus?
Eine außerordentliche Kündigung ist für den GmbH-Geschäftsführer die schlimmstmögliche Situation, da nicht nur sein laufendes Gehalt und die Vergütung gefährdet sind, sondern auch die Versorgungszusage und die gevestete Beteiligung. In diesem Fall wird das Dienstverhältnis sofort beendet und damit auch die finanziellen Ansprüche des GmbH-Geschäftsführers.
Steht dem Geschäftsführer eine Abfindung zu?
Im Dienstvertrag wird oft zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer vereinbart, dass im Fall einer Kündigung dem Geschäftsführer eine Abfindung zusteht. Dies garantiert ihm eine finanzielle Absicherung, da ihm kein Kündigungsschutz zusteht.
Wie die Abfindungshöhe aussieht, ist entweder vertraglich festgelegt oder hängt vom Verhandlungsgeschick ab. Üblicherweise berechnet sich die Abfindungssumme aus 0,5 Monatsgehältern für jedes Jahr des Bestehens des Dienstverhältnisses.