Maria Le

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Wie Sie erfolgreich einen Geschäftsführer abberufen können

Wie Sie erfolgreich einen Geschäftsführer abberufen können

Sie möchten Ihren Geschäftsführer wirksam abberufen? Hier erfahren Sie, was alles zu beachten ist und welche nächsten Schritte einzuleiten sind.

Oft gestaltet sich die erfolgreiche Abberufung oder Kündigung des Geschäftsführers ohne einen kompetenten Rechtsanwalt als schwierig, besonders dann, wenn widerrechtlich gehandelt worden und das Verhältnis zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer angespannt ist.
Doch auch unter komplizierten Umständen ist eine wirkungsvolle Abberufung Ihres Geschäftsführers durch erstklassige Rechtsanwälte und ein umfassendes Beratungskonzept möglich.

Das Wichtigste in Kürze 

  • Geschäftsführer-Missbrauch: Enthüllen Sie die dunkle Seite der Führungspositionen und wie Missbrauch Ihre GmbH schädigen kann.
  • Rechtssicherheit: Entdecken Sie, warum eine korrekte Abberufung und Kündigung eines Geschäftsführers komplex, aber essenziell ist.
  • Lösung durch Expertise: Erleben Sie, wie erstklassige Rechtsberatung den Weg für erfolgreiche Geschäftsführer-Abberufungen ebnet.
  • Achtung vor Fehltritten: Verstehen Sie die fatalen Konsequenzen, die eine fehlerhafte Abberufung mit sich bringen kann.
  • Wollring-Prinzip: Erkunden Sie das umfassende Beratungskonzept, das eine effektive Abberufung sicherstellt. Jetzt mehr erfahren!

Ausgangssituation: Vorsicht vor Machtmissbrauch des Geschäftsführers


Häufiger als viele sich vorstellen können, wird die Macht, die mit einer Geschäftsführerstellung einhergeht, missbraucht und so der GmbH wirtschaftlich und rechtlich enorm geschadet. Insbesondere wenn GmbH-Geschäftsführern keine rechtmäßige Kündigung ausgesprochen wurde und sie somit unwirksam ist, kann der Geschäftsführer aus Ärger und Rache dem Unternehmen großen Schaden zufügen.


Die Praxiserfahrungen zeigen, dass Geschäftsführer unter anderem:

  • sich das Vermögen zu eigen machen oder verschieben
  • Immobilien im Namen der Firma kaufen oder verkaufen
  • Gelder veruntreuen
  • Firmenanteile verkaufen
  • das Unternehmensgeschäft beeinträchtigen
  • die Firma wirtschaftlich verschlechtern, bis hin zur Insolvenz führen 

Das wiederum führt zu verärgerten Gesellschaftern und einer äußerst angespannten Situation. Jedoch ist nicht alles verloren. Mit der passenden Unterstützung einer erstklassigen Kanzlei und einem gut durchdachten Konzept kann dagegen vorgegangen werden. Auch nach der wirkungsvollen Abbestellung des Geschäftsführers kann man diesen für Fehler während seiner organschaftlichen Stellung als Geschäftsführer haftbar machen.


Ihre Lösung mit Wollring Law

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  • Unternehmen durch Gewinn eines ganzheitlichen Beratungskonzepts mit dem Wollring-Prinzip wieder fokussiert auf Wachstumskurs ausrichten
  • Dem Geschäftsführer auf bestem Weg und schnellstmöglich erfolgreich kündigen und ihn abberufen, sodass die Organstellung als Gesellschaftsorgan der GmbH beendet wird und seine gesetzlichen bzw. satzungsmäßigen Kompetenzen ihm hierdurch entzogen werden

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So stehen Kündigung und Abberufung eines Geschäftsführers zueinander


Der GmbH-Geschäftsführer beinhaltet eine doppelte rechtliche Stellung, die auch bei der Abberufung des Geschäftsführers beachtet werden muss. Der Geschäftsführer hat ein Dienstverhältnis (sog. Anstellungsvertrag) zu den Gesellschaftern und ist zusätzlich als Organ der GmbH deren gesetzlicher Vertreter, wodurch das Verfahren zur Geschäftsführer-Abberufung in zwei Schritten erfolgen muss.


Die Abberufung und Kündigung eines Geschäftsführers sind somit zwei Prozesse, die voneinander zu unterscheiden und zu trennen sind. So kann der Fall eintreten, dass die Abberufung wirksam ist, die Kündigung jedoch nicht oder umgekehrt

Hinweis: Häufig ist es in der Unternehmenspraxis so, dass sog. vertragliche Kopplungsklauseln eingebracht werden, die die Kündigung des Geschäftsführervertrags an die Abberufung koppeln. Mithin wird der Anstellungsvertrag vom Fortbestand der organschaftlichen Bestellung zum Geschäftsführer abhängig gemacht.

Vorgehensweise: Wie Sie wirksam den GmbH-Geschäftsführer abbestellen und kündigen

Schritt 1:

Durchführung der Gesellschafterversammlung


  • Abberufung des Geschäftsführers muss ordnungsgemäß in einer Gesellschafterversammlung nach den Vorgaben Ihrer Satzung beschlossen werden
  • Beschluss kann grundsätzlich jederzeit in der Gesellschafterversammlung mit einer einfachen Mehrheit beschlossen werden
  • Bei einer ordentlichen Abberufung sind keine wichtigen Gründe anzugeben
  • Abberufung sollte im Handelsregister bekannt gegeben werden
  • Beschluss zur Abberufung stellt die Beendigung des Organverhältnisses des GmbH-Geschäftsführers dar

Schritt 2:

Kündigung des Geschäftsführervertrags (sog. Anstellungsvertrag)


  • Gesellschaft beschließt den Geschäftsführervertrag zu kündigen
  • Geschäftsführeranstellungsvertrag muss nach Beschluss der Gesellschafterversammlung ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden
  • Beschluss betrifft allein die Kündigung vom Dienstverhältnis zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer

Hinweis: Bei größeren Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten erfolgt die Abberufung vom Geschäftsführer durch den Aufsichtsrat.

Achten Sie auf die Einhaltung der formellen Voraussetzungen


Einhaltung der Fristen

Die Gesellschafterversammlung ist grundsätzlich dazu verpflichtet, den Geschäftsführer abzuberufen, wenn sie von einem triftigen Grund für die Abberufung erfährt. Dabei gelten keine festgelegten Zeitrahmen als Fristen, obwohl das Recht zur Abberufung eines Geschäftsführers verwirkt, wenn dieser durch das Verhalten der Gesellschafter darauf schließen und vertrauen kann, dass Sie seine Tätigkeit dulden und keine Abberufung mehr folgen wird.
Bei einer ordentlichen Kündigung müssen Sie zudem die geltenden Kündigungsfristen einhalten. Darüber hinaus gibt es für den Geschäftsführer keinen Kündigungsschutz.

Anerkannte Gründe für eine außerordentliche Abberufung des Geschäftsführers

Nach dem GmbH-Gesetz ist die Unfähigkeit zur Geschäftsführung oder die grobe Pflichtverletzung ein legitimer Grund für die außerordentliche Abbestellung des Geschäftsführers. Im Streitfall muss die GmbH die Pflichtverletzung beweisen können.
Eine außerordentliche Kündigung kann somit nur unter Angabe eines besonderen Kündigungsgrunds wirksam ausgesprochen werden und ist oft individuell vom Einzelfall abhängig. Um Gewissheit über die Aussichten zu bekommen, sollte ein erstklassiger Rechtsanwalt zur umfassenden Beratung hinzugezogen werden.
Zu den wichtigen Gründen gehören unter anderem:

  • Missbrauch der Vertretungsmacht
  • Ungenehmigte Veräußerung von Anteilen der Gesellschaft
  • Mitwirkung an Straftaten oder strafbare Handlung zulasten der Gesellschaft wie zum Beispiel Spesenbetrug oder Insolvenzverschleierung
  • Vornahme von Bilanzmanipulation
  • Drogensucht oder längerfristige Krankheit
  • Absichtliche Fehlinformationen gegenüber den Gesellschaftern
  • Missachtung der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung

Weitere Formalien, die Sie berücksichtigen sollten

Bei der Einberufung und Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung sollten rechtliche und gesellschaftsvertragliche Vorschriften eingehalten werden, da formale Fehler fatale Folgen haben können.

  • Beachten Sie den Gesellschaftervertrag oder die Satzung, sollten dort gesondert abweichende Regelungen zur Abberufung des Geschäftsführers festgelegt sein
  • Laden Sie alle Gesellschafter zur Gesellschafterversammlung
  • Berufen Sie das zuständige Organ ein
  • Halten Sie die Ladungsfristen ein
  • Angaben über Ort und Zeit der Gesellschafterversammlung müssen enthalten sein
  • GmbH-Geschäftsführer Abberufung sollte Inhalt in der Tagesordnung sein
  • Nach Abberufungsbeschluss ist die Eintragung im Handelsregister mit Beilegung der Urkunden über die Beendigung im Original oder beglaubigter Kopie anzumelden
  • Beachten Sie, dass als Gesellschafter-Geschäftsführer man nur stimmberechtigt ist, wenn kein wichtiger Grund für die Abberufung besteht
Geschäftsführer wirksam abberufen

Weitreichende Folgen einer unrechtmäßigen Abbestellung

Werden die hohen formalen und materiell-rechtlichen Anforderungen einer Kündigung und Abberufung nicht eingehalten, kann dies massive Probleme nach sich ziehen. Besonders dann, wenn das Verhältnis gravierend zerbrochen und die emotionale Lage belastet ist, handeln Geschäftsführer absichtlich zum Nachteil der GmbH.
Der Geschäftsführer besitzt als Gesellschaftsorgan der GmbH weiterhin noch gesetzliche bzw. satzungsmäßige Macht und Kompetenzen, mithin bestehen für die GmbH weiterhin Risiken und Gefahren, wie

  • Haftungsrisiken wegen Fehlverhalten des Geschäftsführers
  • Gefährdung der Marktposition des Unternehmens
  • Gesellschaftsstreitigkeiten
  • Hervorrufen von Liquiditätsengpässen 

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Mit dem Wollring-Prinzip konnten wir bereits vielen Unternehmen und Gesellschaftern erfolgreich unterstützen:

  • 1. Mit ganzheitlichem Konzept des Wollring-Prinzips verbinden wir unter anderem auch die Themen Gesellschafts- und Arbeitsrecht, Steuerberatung und Strafrecht, um umfassend alle Aspekte zur Abberufung und Kündigung Ihres Geschäftsführers abzudecken.
  • 2. Fokussierte Verfahrensberatung im Voraus für den freiwilligen oder beschlossenen Ausstieg Ihres Geschäftsführers und Verhandlungen zur Aufhebungsvereinbarung zwischen Geschäftsführer und GmbH.
  • 3. Bestmöglich strukturierte Vorgehensweise zur Vermeidung von Haftung im Fall der Abberufung Ihres Geschäftsführers.
  • 4. Erstklassige Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen, Beschlussfassungen sowie einer ordnungsgemäßen Kündigung vom Geschäftsführervertrag.
  • 5. Herausragende gerichtliche und außergerichtliche Vertretung Ihrer GmbH und Ihnen als Gesellschafter beim Gesellschaftsstreit über die Abberufung und/oder Kündigung.
  • 6. Individuelle Schritte für den einstweiligen Rechtsschutz, wie beispielsweise einstweilige Verfügungen im Kontext der Abberufung.
  • 7. Eingehende Prüfung der Gesellschaftsverträge auf besondere Hinweise, wie die Kündigung zu ändern ist, damit Sie Ihren Geschäftsführer sicher abbestellen können.

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Häufig gestellte Fragen

Kann man den Geschäftsführer zur Amtsniederlegung bewegen?


Der GmbH-Geschäftsführer kann sein Amt jederzeit freiwillig niederlegen und damit seine Organstellung beenden, auch wenn die GmbH keine expliziten Regelungen zur Amtsniederlegung enthält.
Sofern in der Satzung nichts anderes festgelegt ist, muss für den Rücktritt der Geschäftsführung kein wichtiger Grund angegeben werden.

Was geschieht bei befristeten oder unbefristeten Geschäftsführerverträgen?


Bei einem unbefristeten Vertrag kann jede Dienstvertragspartei unter Beachtung der Fristen und Voraussetzungen das Dienstverhältnis kündigen.
Besteht ein befristeter Vertrag, läuft dieser üblicherweise zum vereinbarten Zeitpunkt aus. Wurde keine Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung festgelegt, kann eine Kündigung des Geschäftsführervertrags durch die Gesellschafter nur außerordentlich ausgesprochen werden.

Wie wirkt sich die Abberufung auf die Geschäftsführer-Gehälter und -Vergütungen aus?


Eine außerordentliche Kündigung ist für den GmbH-Geschäftsführer die schlimmstmögliche Situation, da nicht nur sein laufendes Gehalt und die Vergütung gefährdet sind, sondern auch die Versorgungszusage und die gevestete Beteiligung. In diesem Fall wird das Dienstverhältnis sofort beendet und damit auch die finanziellen Ansprüche des GmbH-Geschäftsführers.

Steht dem Geschäftsführer eine Abfindung zu?


Im Dienstvertrag wird oft zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer vereinbart, dass im Fall einer Kündigung dem Geschäftsführer eine Abfindung zusteht. Dies garantiert ihm eine finanzielle Absicherung, da ihm kein Kündigungsschutz zusteht.
Wie die Abfindungshöhe aussieht, ist entweder vertraglich festgelegt oder hängt vom Verhandlungsgeschick ab. Üblicherweise berechnet sich die Abfindungssumme aus 0,5 Monatsgehältern für jedes Jahr des Bestehens des Dienstverhältnisses.

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Über die Autorin

MARIA LE

Rechtsanwältin

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