Die Henssler Food Concepts AG hat in der außerordentlichen Hauptversammlung am 19. April 2023 in Hamburg eine Kapitalerhöhung im Millionenbereich beschlossen.
Die Kapitalmaßnahmen, welche in der Vollversammlung einstimmig befürwortet wurden und unter der Versammlungsleitung von Dr. Moritz Wollring erfolgt sind, bilden die finanzielle Grundlage für die strategische Neuausrichtung und Wachstumsstrategie des bundesweit renommierten und erfolgreichen Food-Konzerns.
Strategische Neuausrichtung der HFC AG als Grundlage der Kapitalmaßnahmen
Wollring Law und der Vorstand der AG haben gemeinschaftlich ein unternehmerisches und rechtlich optimiertes Konzept ausgearbeitet, um die langfristige Stabilität des Konzerns zu gewährleisten. Das Konzept, welches bereits im Vorfeld der Hauptversammlung den Rückhalt des Aufsichtsrats und der Anteilseigner fand, berücksichtigt gleichermaßen die unterschiedlichen Interessenschwerpunkte der diversifizierten Aktionärsstruktur nach einem kapitalisierten Gastronomieangebot und dem Anspruch persönlicher und hochqualitativ anspruchsvoller Signature-Küche.
Primärziel der Unternehmensgruppe bleibt weiterhin der Betrieb qualitativ hochwertiger Gastronomie aus dem Sushi-Bereich. Die Anforderungen, welche die letzten Jahre an die Gastronomiebranche gestellt haben, haben jedoch Anpassungen in der finanziellen und strategischen Planung der Unternehmensgruppe erforderlich gemacht, denen das neue Konzept Rechnung trägt.
Änderung der Aufsichtsratszusammensetzung als Bestandteil der neuen Unternehmensstrategie
Die Neuausrichtung des Konzerns wird von einer personellen Änderung im Aufsichtsrat begleitet. Mit Wirkung zum 19. April 2023 wurde der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Thomas Berg als Mitglied des Aufsichtsrats abberufen. Als neues Aufsichtsratsmitglied wurde Herr Christian Helms bestellt, der über umfassende und jahrzehntelange Erfahrung im Bereich des Gastronomiemanagements sowie der Lebensmittellogistik verfügt.
Die neue Aufsichtsratszusammensetzung soll insbesondere auch das erforderliche Knowhow in den Konzerngremien gewährleisten, um dem Vorstand den notwendigen Rückhalt zu bieten, den dieser für die anstehenden Herausforderungen benötigt.
Umsetzung erfolgt mit sofortiger Wirkung
Die Umsetzung des Konzepts soll mit sofortiger Wirkung erfolgen. Die Kapitalmaßnahmen sind bereits im Vorfeld der Versammlung in Teilen umgesetzt worden. Dank der versierten Berater der die Maßnahmen begleitenden Kanzlei konnten alle notwendigen Beschlüsse noch am selben Tag protokolliert und die Folgeverträge noch am selben Tag aufgesetzt werden. Die Unterzeichnung aller Folgeverträge wurde in den nachfolgenden 24 Stunden umgesetzt.
Im Nachgang wird auch der Vollzug der gefassten Beschlüsse sowie die Erfüllung der gesetzlichen Publizitätspflichten durch das Team aus Rechtsanwälten und Beratern bei Wollring Law sichergestellt.
Über die HFC AG
Unternehmerischer Kernbestanteil der HFC-Gruppe sind insbesondere die Restaurants der Marke „GO by Steffen Henssler“. Die deutschlandweit ausschließlich in präferierten gastronomischen Lagen ansässigen Restaurants sind international für ihre qualitativ hochwertige Küche und ihre Individualität bei gleichbleibender gastronomischer Stabilität sowie ihren hohen Wiedererkennungswert bekannt. Die Unternehmensgruppe beschäftigt bundesweit rund 400 Mitarbeiter und wird von Vorstand Matthias Weise geleitet.
Kontakt für Aktionäre
Sie sind Aktionär der HFC AG und haben Fragen zur beschlossenen Kapitalerhöhung? Unser speziell für Sie eingerichtetes Postfach gobyhenssler@wollring-law.com steht Ihnen zur Verfügung.
Warum strategische Beratung bei Kapitalmaßnahmen wichtig ist
Eine umfassende strategische Beratung von Kapitalgesellschaften aller Art setzt ein tiefgreifendes Verständnis der einschlägigen gesellschafts-, aktien- und kapitalmarktrechtlichen Regelwerke voraus. Das Team bei Wollring Law kann auf eine jahrelange Erfahrung in diesem Bereich zurückgreifen und kennt daher die praxisrelevanten Herausforderungen sowie die Fallstricke des in großen Teilen sehr formalistischen Aktienrechts.
Im Rahmen unserer Beratung analysieren wir die strategischen Unternehmensziele und die individuellen Interessen der Stakeholder. Anschließend entwickeln wir gemeinsam mit den Entscheidungsträgern im Unternehmen ein nachhaltiges Unternehmenskonzept, das auf die Bedürfnisse aller Beteiligten zugeschnitten ist. Die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben behalten wir für Sie im Blick und führen überdies routinemäßig auch eine umfassende Chancen-Risiken-Analyse durch. Hierbei kommen regelmäßig auch modernste KI-basierte Tools zum Einsatz.
Wir unterstützen Sie anschließend bei der praktischen Umsetzung der im ständigen Austausch mit dem Unternehmensmanagement entwickelten Maßnahmen.
Kontakt für Beratungsanfragen
Planen auch Sie eine Kapitalerhöhung oder benötigen Sie Beratung im Bereich des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts? Dann kontaktieren Sie uns. Unser Team aus erfahrenen Anwälten steht Ihnen zur Seite unter 0800 – 40 40 211 oder per E-Mail unter: info@wollring-law.com.