Wenn Ihre Apotheke in finanzielle Schwierigkeiten gerät und eine Insolvenz droht, gefährdet dies auch Ihre Konzession. Restrukturierung oder Insolvenz in Eigenverwaltung sind Chancen, dies zu verhindern. Informieren Sie sich über die rechtlichen Möglichkeiten der Sanierung und Sicherstellung Ihrer Existenz mit Wollring Law.
Das Wichtigste in Kürze
Warum eine Insolvenz existenzbedrohende Folgen für Apotheker haben kann
Prinzipiell muss zwischen einer Schließung und einer Insolvenz unterschieden werden.
Das Ziel im Falle eines Insolvenzverfahrens ist es, das Schließen der Apotheke im besten Fall abzuwenden.
Möglichkeiten wären ein rechtzeitiger Verkauf oder eine Sanierung des Betriebs. Eine Insolvenz birgt zudem das Risiko, dass Apothekenleiter mit ihrem Privatvermögen haften.
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Konkrete Auswirkungen einer Insolvenz auf Apotheker und Ärzte
Eine Insolvenz bringt potenziell verheerende Auswirkungen mit sich. Neben dem Verlust des Arbeitsplatzes folgen Auswirkungen auf die Patientenversorgung. Auch die Haftungsrisiken für Ärzte und Apotheker dürfen nicht vernachlässigt werden.
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Verlust des Arbeitsplatzes
Sobald während eines Insolvenzverfahrens ein Insolvenzverwalter eingeschaltet wird, wird diesem für den Zeitraum des Verfahrens die wirtschaftliche Verfügungsgewalt der Apotheke zugesprochen. Als Apothekenleiter birgt das die Gefahr, die Leitung nicht mehr wahrnehmen zu können. Genau dazu ist er jedoch verpflichtet. Deshalb schließt das Gesundheitsamt in der Regel binnen weniger Tage die Apotheke und vollzieht die unmittelbare Schließung nach § 1 Abs. 2 ApoG. Die Folge: Sofortige Betriebsschließung in der Folge durch Insolvenz.
Durch eine professionell begleitende Sanierung (z.B. in Eigenverwaltung), die Wollring Law schon in zahlreichen Fällen durchgeführt hat, kann dies vermieden werden.
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Auswirkungen auf Patientenversorgung
Muss eine Apotheke schließen oder verliert der Apotheker seine Leitungsfunktion, wirkt sich das negativ auf die Patientenversorgung aus. Benötigte Medikamente können plötzlich nicht mehr in der bekannten Filiale abgeholt werden. Handelt es sich dabei auch noch um die einzige Apotheke im Umkreis, kann es schnell zu einer Lücke in der Patientenversorgung kommen.
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Haftungsrisiken für Apotheker und Ärzte
Ein Apotheker haftet immer auch mit seinem Privatvermögen. Um Forderungen von Gläubigern begleichen zu können, wird nicht nur auf das Betriebsvermögen und die erwirtschafteten Beträge, sondern auch auf das private Vermögen zurückgegriffen. Hierzu zählen neben dem eigenen Haus und dem Grundstück auch weitere Vermögenswerte oder die Altersversorgung.
So einfach lässt es sich vermeiden:
Mit routinierter Umsetzung insolvenzrechtlicher Sonderverfahren
Die wirtschaftliche Schieflage Ihrer Apotheke lässt sich sicher und nachhaltig beenden. Verschiedene modernere Varianten der Sanierung ermöglichen eine zügige Erholung der Situation, ohne die Kontrolle über die Apotheke zu verlieren oder, z.B. bei der Restrukturierung, die Wahrnehmung der Öffentlichkeit.
Rettende Handlungsoptionen mit Wollring Law
Der Schuldenschnitt
Der sogenannte Schuldenschnitt nach allgemeinem Vertragsrecht stellt eine alternative Handlungsoption zu den durch den Gesetzgeber vorgesehenen Sanierungsformen dar. Er basiert auf einem Vergleich mit den Kreditgebern wie Banken, Dienstleister oder Vermieter. Im Unterschied zu einer der gesetzlichen Optionen agiert hier kein gerichtlicher Sachverständiger und es gibt keine Beteiligung des Restrukturierungsgerichts.
Die Sanierungsmoderation (StaRUG)
Die Sanierungsmoderation nach §§ 94 — 100 StaRUG hat zum Ziel, einen Sanierungsvergleich zwischen dem Apotheker und ausgewählten Gläubigern zu erreichen. Hierfür hat das Restrukturierungsgericht die Möglichkeit, einen Sanierungsmoderator zu bestellen.
Um einen erfolgreichen Sanierungsvergleich zu erzielen, muss ein Sanierungskonzept erstellt werden. Diese Methode bietet den Vorteil, dass der Vergleich von den teilnehmenden Gläubigern nicht angefochten werden kann und dass keine öffentliche Bekanntmachung erforderlich ist.
Der Restrukturierungsplan (StaRUG)
Ein Restrukturierungsplan gemäß §§ 4 – 99 StaRUG bietet dem Apotheker die Möglichkeit, seine Verbindlichkeiten zu ordnen und gemeinsam mit der Gläubigermehrheit eine belastbare Grundlage zur Sanierung zu vereinbaren. Die Kernelemente eines Restrukturierungsplans entsprechen im Wesentlichen den Elementen eines Insolvenzplans.
Das Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung (ESUG)
Ein Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung ist die einzige Möglichkeit, bei welcher Apotheken rechtssicher und ohne Betriebsstilllegung ein Insolvenzverfahren durchlaufen kann. Dabei bleibt der Inhaber der Apotheke im Amt und wird durch Sanierungsberater unterstützt.
Klärendes Erstgespräch vereinbaren
Vereinbaren Sie ein klärendes Erstgespräch mit Dr. Moritz Wollring, um die vorteilhafte Sanierung Ihrer Apotheke einzuleiten.
Diese Maßnahmen nutzen wir, um Ihre Apotheke zu sanieren
Um insolvenzgefährdete Apotheken zu sanieren, stehen einige sinnvolle Maßnahmen zur Verfügung.
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Betriebswirtschaftliches Know-how und Controlling
In den letzten Jahren hat sich der Beruf des Apothekers stark verändert. Um eine Apotheke erfolgreich führen zu können, sind ein betriebswirtschaftliches Know-how und Erfahrungen im Bereich Controlling unabdingbar. Mit einem branchenbezogenen Wissen in diesem Bereich sind gute Grundvoraussetzungen gegeben, um eine Apotheke zu sanieren.
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Überwachung der Liquidität und Finanzen
Eine weitere wichtige Maßnahme zur Sanierung einer Apotheke ist die Überwachung der Liquidität und der Finanzen. Eine solide Finanzplanung hilft Ihnen, Ihre Apotheke zu sanieren und somit zu retten. Dazu stellen wir z.B. bei Bedarf Liquiditätsplanungssoftware zur Verfügung.
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Implementierung von Frühwarnsystemen
Ein Frühwarnsystem kann verhindern, dass es zu einem Insolvenzverfahren kommt. Ebenso kann eine präventive Restrukturierung vor einer Insolvenz warnen oder diese sogar abwenden. In § 1 StaRUG ist ebenfalls eine Forderung definiert, welche die Implementierung einer Krisenfrüherkennung für alle haftungsbeschränkten Unternehmen vorschreibt. Kleinere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter, was auf die meisten Apotheken zutreffen dürfte, wird die Möglichkeit geboten, subventioniert auf Beratungsangebote zurückzugreifen.
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Insolvenz in Eigenverwaltung
Im Falle, dass ein Insolvenzverfahren nicht mehr abgewendet werden kann, sollten Sie unbedingt eine Insolvenz in Eigenverwaltung anstreben. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Ihren Posten als Apothekenleiter weiterhin auszuführen und bleiben handlungsfähig. Anstelle eines Insolvenzverwalters steht Ihnen ein Sachverwalter zur Seite. Sie behalten jedoch die Kontrolle über Ihr Unternehmen. In der Praxis spüren Sie den Unterschied kaum. Wichtige rechtliche Fragen klären Ihre Berater für Sie.
Ein Erfolgsbeispiel aus der Praxis
Die Ausgangslage
Durch eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme bei einer weiteren Apotheke kam es dazu, dass einer der Hauptlieferanten seine Geschäftsbeziehung mit der Apotheke, für welche wir tätig wurden, beenden wollte.
Bevor die Kooperation mit Wollring Law zustande kam, waren die Lager fast komplett leer und brachten den Apotheker in große Bedrängnis.
Da die großen Lieferanten eine hohe Marktmacht besitzen, ist es kaum möglich, sich ohne Justiziare durchzusetzen. Die Folge war, dass der Apotheker kurz vor der Aufgabe seiner Apotheke und somit vor einer drohenden Insolvenz stand.
Was Wollring Law bewirkt hat
Nachdem wir alle wichtigen Informationen erhalten hatten, war einer der ersten Schritte die Wiederherstellung der Lieferantenbeziehung.
Im nächsten Schritt konnten wir beim zuständigen Insolvenzgericht eine Sondergenehmigung für einen Kredit erzielen, wodurch Ware eingekauft und im Anschluss auch wieder verkauft werden konnte.
Nach der Schieflage war die Apotheke bereits nach kurzer Zeit wieder rentabel.
Auch wenn in einem solchen Fall die Rechtslage kompliziert ist, konnten wir eine Insolvenz in Eigenverwaltung erzielen. Für den Apotheker bedeutete dies, dass er bereits nach sechs Monaten schuldenfrei war, seine Konzession behalten konnte und die Existenzgrundlage gesichert blieb.