Maria Le

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Geschäftsanteile einziehen

Wie kann man die Geschäftsanteile einziehen?

Sie möchten wissen, wie man am besten die Einziehung von Geschäftsanteilen durchführt?

Der Prozess der Einziehung eines Geschäftsanteils ist ein äußerst komplexes und schwieriges Verfahren, bei dem alle Voraussetzungen eingehalten und rechtliche sowie formale Herausforderungen bewältigt werden müssen.

Als erstklassige Wirtschaftskanzlei betreuen wir Gesellschafter individuell zu bestmöglichen Lösungswegen, damit alle Hürden gemeistert und erfolgreich Geschäftsanteile eingezogen werden können.

Alles für Sie in Kürze

  • 1. Zustimmung der Gesellschafter – ein entscheidender Faktor: Erfahren Sie, ob und wenn die Zustimmung der anderen Gesellschafter bei der Einziehung von Geschäftsanteilen wichtig ist und welche Herausforderungen sich dadurch ergeben können.
  • 2. Finanzielle und steuerliche Komplexität: Überwinden Sie die finanziellen und steuerlichen Herausforderungen, die mit der Einziehung von Geschäftsanteilen verbunden sind, einschließlich der Bewertung der Anteile und der Sicherstellung der erforderlichen Mittel.
  • 3. Rechtliche Anforderungen und Vertragsbedingungen: Sichern Sie sich zu den rechtlichen Feinheiten und formalen Anforderungen ab, die bei der Einziehung von Geschäftsanteilen zu beachten sind, und verstehen Sie die Bedeutung sorgfältig gestalteter Vertragsbedingungen.
  • 4. Auswirkungen auf das Geschäft und Folgevereinbarungen: Erkennen Sie, wie die Einziehung von Geschäftsanteilen das Geschäft und das Arbeitsklima beeinflussen kann und wie wichtig es ist, Folgevereinbarungen zu treffen, um die Beziehungen zwischen den verbleibenden Gesellschaftern und dem ausscheidenden Gesellschafter neu zu regeln.
  • 5. Individuelle Beratung für optimale Lösungen: Nutzen Sie die Expertise unserer Wirtschaftskanzlei, um die Einziehung von Geschäftsanteilen erfolgreich zu navigieren, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen zu finden.

Schwierigkeiten bei der Einziehung von Geschäftsanteilen

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1. Einverständnis der anderen Gesellschafter

In den meisten Gesellschaftsverträgen oder Satzungen ist geregelt, dass das Einziehen von Geschäftsanteilen die Zustimmung der anderen Gesellschafter erfordert. Dies kann zu Schwierigkeiten führen, da nicht alle Gesellschafter bereit sind, ihre Zustimmung zu geben.

Tatsächlich ist es so, dass die Zustimmung nicht immer erforderlich ist. Denn ansonsten würden betroffene Gesellschafter immer gegen die Einziehung ihrer eigenen Anteile stimmen. Entscheidend für eine erfolgreiche Einziehung ist deshalb, im Vorfeld bereits zu sondieren, wann eine Einziehung zustimmungspflichtig ist, und wann nicht.

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2. Bewertung der Geschäftsanteile

Die Bewertung der Geschäftsanteile ist oft eine der größten Herausforderungen. Die Gesellschafter müssen sich darauf einigen, wie viel die Anteile wert sind, und dies kann zu Meinungsverschiedenheiten führen, insbesondere wenn es keine klaren Bewertungsmethoden gibt.

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3. Finanzielle Mittel

Das Einziehen von Geschäftsanteilen erfordert oft erhebliche finanzielle Mittel, um die ausgezahlten Anteile zu decken. Die verbleibenden Gesellschafter müssen in der Lage sein, diese Mittel aufzubringen, was in kleineren Gesellschaften oder bei begrenzten Ressourcen problematisch sein kann.

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4. Steuerliche Implikationen

Der Verkauf oder die Einziehung von Geschäftsanteilen kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben, sowohl für die ausscheidenden Gesellschafter als auch für die verbleibenden. Es ist wichtig, die steuerlichen Konsequenzen im Voraus zu verstehen und gegebenenfalls Steuerexperten hinzuzuziehen.

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5. Rechtliche und formale Anforderungen

Es gibt oft rechtliche Anforderungen und formale Vorschriften, die beachtet werden müssen, wenn Geschäftsanteile eingezogen werden. Diese können je nach Rechtssystem und Gesellschaftsform variieren und erfordern daher die Unterstützung von Rechtsanwälten, um etwaige Fehler zu vermeiden.

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6. Auswirkungen auf das Geschäft

Das Einziehen von Geschäftsanteilen kann das Geschäft beeinflussen, insbesondere wenn es zu Unstimmigkeiten oder Konflikten zwischen den Gesellschaftern kommt. Dies kann die Geschäftstätigkeit und das Arbeitsklima negativ beeinflussen.

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7. Vertragsbedingungen

Die Geschäftsanteile können auch durch bestehende Verträge, Vereinbarungen oder Satzungen eingeschränkt sein. Diese Vertragsbedingungen müssen bei der Entscheidung über das Einziehen von Geschäftsanteilen berücksichtigt werden.

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8. Folgevereinbarungen

Nach dem Einziehen von Geschäftsanteilen müssen oft Folgevereinbarungen getroffen werden, um die Beziehung zwischen den verbleibenden Gesellschaftern und dem ausscheidenden Gesellschafter neu zu regeln. Dies erfordert Verhandlungen und Absprachen.

Individuelle Lösungen durch exzellente Beratung von Wollring Law

Da betroffene Gesellschafter bei der Einziehung der Geschäftsanteile viele Fragen beantworten und zahlreiche Aspekte berücksichtigen müssen, unterstützen unsere erstklassigen Experten Sie bei der erfolgreichen Umsetzung, damit alle rechtlichen und formalen Anforderungen erfüllt werden.

Dank der jahrelangen Erfahrung und herausragenden Expertise verstehen wir es, Konflikte zu vermeiden und vorausschauend individuell wirksame Lösungen für Ihre Interessen zu finden, damit Sie zu bestmöglichen Vorteilen zum Ergebnis gelangen.

Voraussetzungen zur Einbeziehung von GmbH-Geschäftsanteilen


Gesetzeslage

Gemäß § 34 Abs. 1 GmbH ist eine Einbeziehung von GmbH-Gesellschaftsanteilen nur dann durch Gesellschafterbeschluss zulässig, soweit diese im Gesellschaftsvertrag berücksichtigt ist. Ist die Einziehung von Geschäftsanteilen in der Satzung nicht berücksichtigt, ist der Ausschluss eines Gesellschafters aus der Gesellschaft nur gerichtlich möglich (sog. Ausschlussklage). Dabei unterscheidet das Gericht zwischen der freiwilligen Einziehung und der sogenannten Zwangseinziehung. 

Eine Einziehung von Gesellschaftsanteilen ist also grundsätzlich (entgegen einem weitverbreiteten Irrtum) immer möglich. Die Frage ist nur, welche formelle Einziehungsprozedur maßgeblich ist, d.h. ob durch Gesellschafterbeschluss oder durch Ausschlussklage erfolgen muss. Dies hängt von der Ausgestaltung der Satzung ab. 

Eine andere Frage ist, ob die Einziehungsvoraussetzungen vorliegen. Dies kann nur anhand des Einzelfalls beantwortet werden, da die Voraussetzungen für das Vorliegen eines materiellen Einziehungsgrunds ebenso vom Gesellschaftsvertrag abhängen.

Folgende Aspekte müssen stets berücksichtigt werden:

  • Die Wahl des richtigen Verfahrens für die Einziehung von Geschäftsanteilen (Amortisation)
  • Die korrekte und fehlerfreie Durchführung des Ausschlussverfahrens
  • Das Prüfen und Darstellen eines materiellen Einziehungsgrunds
  • Die Umsetzung des Gesellschafterausschlusses
  • Die korrekte Abfindung in Folge des Ausschlusses

Formelle Voraussetzungen

Die Einziehung von Geschäftsanteilen sollte gut überlegt werden, da sie mit hohen Anforderungen verbunden ist.

  • Die Beschlussfassung über die Einziehung von Geschäftsanteilen muss formell wirksam zustande gekommen sein.
  • Es muss eine wirksame Satzungsgrundlage im Gesellschaftsvertrag verankert sein.
  • Die Einziehung ist nur durch Gesellschafterbeschluss möglich.
  • Der Einbeziehungsbeschluss muss gerichtlich voll überprüfbar sein.
  • Die GmbH wird im Rahmen der Klage durch den Geschäftsführer vertreten.
  • Zu den weiteren Voraussetzungen zählt die Volleinzahlung des entsprechenden Geschäftsanteils.
  • Die Abfindung muss zwingend aus dem Gesellschaftsvermögen erfolgen (Gebot der Kapitalerhaltung).

Mögliche Gründe zur Einziehung eines Geschäftsanteils

Um die Einziehung von Geschäftsanteilen zu ermöglichen, muss grds. ein wichtiger Grund vorliegen. Dieser liegt gemäß Ausschließungsrecht beispielsweise dann vor, wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Gesellschafter nicht mehr möglich und dadurch unzumutbar ist oder der Gesellschafter aufgrund eines in seiner Person liegenden Grundes nicht mehr für die Gesellschaft tragbar ist. Um die Einziehung aus wichtigem Grund anzuerkennen, ist eine Gesamtwürdigung von sämtlichen Umständen erforderlich, welche im Rahmen einer umfassenden Prüfung stattfindet.

Die besondere Herausforderung in einem Ausschlussverfahren besteht oft darin, den Einziehungsgrund mithilfe der rechtlichen Beweismittel so darzustellen, dass der Ausschlussgrund voll bewiesen werden kann und der Ausschlussbeschluss nicht angreifbar ist.

Möglichkeiten für einen Ausschluss:

  • Ein Gesellschafter hat gegen die gesellschaftliche Treuepflicht verstoßen und durch etwaige Handlungen der Gesellschaft bewusst oder unbewusst geschadet.
  • Zwischen den einzelnen Gesellschaftern ist es zu einem tiefgreifenden Zerwürfnis gekommen, wodurch ebenfalls das Vertrauensverhältnis zerstört wurde.
  • Aufgrund der vorgefallenen Ereignisse ist eine Weiterführung der Zusammenarbeit unzumutbar.

Eventuelle spätere Änderung der Satzung einer GmbH

Sind in der Satzung keine entsprechenden Regelungen vorgesehen, ist es gemäß § 53 GmbHG möglich, eine Satzungsänderung zu erzielen. Dabei ist umstritten, welche Mehrheitserfordernisse für die neue Regelung im Gesellschaftsvertrag vorliegen müssen. Die Satzungsklausel zur freiwilligen Einziehung wird im Hinblick auf den ausscheidenden Gesellschafter als nicht problematisch erachtet. Es ist ausreichend, sofern dieser zu gegebenem Zeitpunkt zustimmt.

Für die Änderung der Satzung muss eine Einstimmigkeit (Zustimmung aller betroffenen Gesellschafter) vorliegen. Fehlt der mehrheitliche Beschluss, ist die Änderung der Satzung als nicht wirksam zu betrachten.

So läuft die Einziehung von Geschäftsanteilen ab

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Einberufung einer Gesellschafterversammlung

Gemäß § 46 Nr. 4 Var. 2 GmbHG muss die Gesellschafterversammlung über die Einziehung von Geschäftsanteilen entscheiden. Ist keine abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag definiert, wird durch die Mehrheit der Stimmen entschieden. Erfolgt die Einziehung aus wichtigem Grund, wird der betroffene Gesellschafter in der Regel von der Abstimmung ausgeschlossen, um nicht zu seinen Gunsten zu entscheiden.

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Berechnung einer Abfindungszahlung

Eine Zwangseinziehung ist nur gegen Entgelt zulässig. Die Höhe des Entgeltanspruchs kann über eine Abfindungsklausel in der Satzung definiert sein. Alternativ wird der Abfindungsbetrag auf Basis des Verkehrswertes des Geschäftsanteils bemessen. Die Höhe der Abfindungssumme betreffend muss zudem das ursprüngliche Missverhältnis sowie das nachträgliche Missverhältnis berücksichtigt werden.

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Wirkung der Einziehung von Geschäftsanteilen

Durch die Einziehung kommt es zur Vernichtung des Geschäftsanteils und somit zum Verlust der Mitgliedschaftsrechte am Unternehmen. Damit auch nach der Einziehung die Summe aller Nennbeträge der Geschäftsanteile übereinstimmen muss, besteht die Möglichkeit zur nominellen Aufstockung an das vorhandene Stammkapital oder die Bildung eines neuen Geschäftsanteils.


Ist die Abfindung sofort fällig und kann zu diesem Zeitpunkt nicht aus dem freien Vermögen der Gesellschaft gezahlt werden, gilt der Einziehungsbeschluss als nichtig.

Haftungsrisiko der Gesellschafter

Der betroffene Gesellschafter verliert durch den Einziehungsbeschluss seine Gesellschafterstellung, kann jedoch im Gegenzug den Einziehungsbeschluss fassenden Gesellschafter bezüglich der Zahlung des ihm zustehenden Einzahlungsgeldes persönlich in Anspruch nehmen.

Die im Unternehmen verbleibenden Gesellschafter müssen sich daher bewusst sein, dass bei einem Einziehungsbeschluss ein Haftungsrisiko besteht, sofern die Gesellschaft die Abfindung nicht aufbringen kann.

Das Gesellschaftsausschlussverfahren

Das Gesellschaftsausschlussverfahren bezieht sich auf den Prozess, durch den ein Gesellschafter aus einer Gesellschaft, sei es eine Partnerschaft, eine GmbH oder eine andere Gesellschaftsform, ausgeschlossen oder ausgeschieden wird:

Schritt 1: Vorbereitung und Planung


  • Identifikation des Ausscheidenden: Feststellen, welcher Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden soll.
  • Gesellschaftsvertrag prüfen: Überprüfen Sie den Gesellschaftsvertrag oder die Satzung der Gesellschaft, um die geltenden Regeln und Verfahren für den Ausschluss eines Gesellschafters zu verstehen.
  • Verhandlungen: Wenn möglich, versuchen Sie, eine Einigung mit dem ausscheidenden Gesellschafter zu erzielen, um Konflikte und rechtliche Auseinandersetzungen zu minimieren.

Schritt 2: Gesellschafterversammlung und Abstimmung der Gesellschafter über den Ausschluss


  • Gesellschafterversammlung einberufen: Die übrigen Gesellschafter sollten zu einer Versammlung einberufen werden, um über den Ausschluss zu entscheiden.
  • Abstimmung: In der Versammlung wird über den Ausschluss abgestimmt. Die erforderliche Mehrheit und Verfahren sollten gemäß dem Gesellschaftsvertrag oder den geltenden Gesetzen beachtet werden.

Schritt 3: Bewertung der Geschäftsanteile


  • Geschäftsanteile bewerten: Die Geschäftsanteile des ausscheidenden Gesellschafters müssen bewertet werden. Dies kann durch eine unabhängige Bewertung oder nach den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Methoden erfolgen.
  • Preisverhandlungen: Verhandeln Sie über den Preis, den der ausscheidende Gesellschafter für seine Anteile erhält. Dieser Preis sollte auf der Bewertung basieren.

Schritt 4: Ausscheiden des Gesellschafters


  • Ausscheiden des Gesellschafters: Nachdem die Einigung erzielt oder der Beschluss getroffen wurde, wird der ausscheidende Gesellschafter offiziell aus der Gesellschaft ausgeschlossen.
  • Übertragung der Geschäftsanteile: Die Geschäftsanteile des ausscheidenden Gesellschafters werden auf die verbleibenden Gesellschafter oder einen Dritten übertragen, je nach Vereinbarung.

Schritt 5: Abschluss und Formalitäten


  • Vertragsabschluss: Ein schriftlicher Vertrag oder eine Vereinbarung sollte die Bedingungen des Ausschlusses und die Transaktion festhalten.
  • Meldung an Behörden: Wenn erforderlich, melden Sie den Ausschluss bei den zuständigen Behörden, wie Handelsregister oder Steuerbehörden.
  • Finanzielle Abwicklung: Stellen Sie sicher, dass alle finanziellen Aspekte, einschließlich Zahlungen und Steuern, ordnungsgemäß abgewickelt werden.

Schritt 6: Folgevereinbarungen


  • Anpassung des Gesellschaftsvertrags: Aktualisieren Sie den Gesellschaftsvertrag oder die Satzung der Gesellschaft, um die neuen Bedingungen nach dem Ausschluss widerzuspiegeln.
  • Neue Vereinbarungen: Treffen Sie Vereinbarungen über die künftige Zusammenarbeit und die Verteilung der Verantwortlichkeiten, wenn dies erforderlich ist.

Schritt 7: Beendigung des Prozesses


  • Überwachung: Stellen Sie sicher, dass alle Vereinbarungen eingehalten werden und dass der ausscheidende Gesellschafter keine weiteren Ansprüche geltend macht.
  • Beendigung: Der Ausschlussprozess wird als abgeschlossen betrachtet, wenn alle Verträge unterzeichnet sind und alle erforderlichen Schritte durchgeführt wurden.

Mit erstklassigen Experten bestens beraten

Damit alle relevanten Aspekte und Faktoren bedacht und wirkungsvoll umgesetzt werden, steht Ihnen unser Team aus herausragenden Spezialisten zur Seite und berät Sie umfassend zu Ihren individuell bestmöglichen Chancen und Aussichten.

Wir kümmern uns um eine rechtlich und formal einwandfreie Einziehung des Geschäftsanteils, bei dem Prozess wir Konflikte vermeiden und ideale Lösungen für Sie finden.

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten vorteilhaft beraten

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und hoher Fachkompetenz, um sich individuell beraten zu lassen und bestmögliche Lösungen identifizieren zu können, damit Sie die Geschäftsanteile eines Gesellschafters wirksam einbeziehen können.

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Maria Le

Über die Autorin

MARIA LE

Rechtsanwältin

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