Centre of Main Interests bei EU-Auslandsimmobilie (Urteilsanmerkung)

Centre of Main Interests bei EU-Auslandsimmobilie

DZWIR 2021, 77

Das Urteil des EuGH vom 16.7. 2020 – Rs. C-253/19 ist im Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV ergangen. Es problematisiert die in Literatur und Rechtspre-chung stets aufs Neue aufkommende Frage nach der internationalen Zuständigkeit der Insolvenzgerichte nach Art. 3 Abs. 1 EuInsVO (2015)bei grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren.

Speziell wird die Frage thematisiert, wie sich die örtliche Belegenheit einer massebefangenen Auslandsimmobilie auf die internationale Zuständigkeit auswirkt und ob umfangreiches Auslandsvermögen dazu geeignet ist, eine – vom gewöhnlichen Aufenthalt des Schuldners ab-weichende –Zuständigkeit des Staats der Belegenheit des Immobiliarvermögens zu begründen.