DZWIR 2019, 564
Der Beitrag setzt sich mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.2. 2019 – IXZR 149/161 auseinander.
Das Urteil, das vor dem prozessualen Hintergrund von Auskunftsansprüchen eines Insolvenzverwalters gegen eine Gesellschafterin sowie deren Kommanditisten ergangen ist, thematisiert im Kern vor allem Fragen des Eigenka-pitalersatzrechts sowie des Insolvenzanfechtungsrechts. Neben der Problematik der Qualifizierung von Anleihen als eigenkapitalersetzende Darlehen, die Schnittstellen zum Schuldverschreibungsgesetz eröffnet, widmet sich die Entscheidung schwerpunktmäßig der Anwendbarkeit des § 142 InsO auf den Anfechtungstatbestand des § 135 Abs. 1 InsO.
Damit nimmt sich der BGH der in der Literatur und Rechtsprechung umstrittenen Frage an, ob Gesellschaftern zumindest im Rahmen sog. »anfänglicher Besicherungen« eingeschränkt die Möglichkeit eröffnet ist, kapitalersetzende Darlehen in der Krise der Gesellschaft insolvenzfest zu besichern und damit ihr Finanzierungsrisiko zu reduzieren.