Wirtschaftliche Engpässe, Zahlungsunfähigkeit und andere Krisen können jedes Unternehmen treffen. Mit einem Insolvenzplanverfahren können Sie Ihre Insolvenz frühzeitig beenden und sich von Ihren Schulden befreien. Worauf es dabei ankommt und wie ein Insolvenzplanverfahren erfolgreich für Sie ablaufen kann, erfahren Sie in diesem Artikel.
Insolvenzplanverfahren - Eine Chance zur erfolgreichen Sanierung
Wie bereits erwähnt, ist das Insolvenzplanverfahren eine Möglichkeit, Ihr Insolvenzverfahren zu verkürzen. Dies gilt sowohl für Regel- als auch für Verbraucherinsolvenzen.
Der Insolvenzplan ist ein Vergleich, den Sie mit Ihren Gläubigern in einem laufenden Insolvenzverfahren schließen. Im Gegensatz zum Regelinsolvenzverfahren handelt es sich um ein außergerichtliches Verfahren zur Sanierung Ihres Unternehmens.
Das Insolvenzplanverfahren ist damit zwischen einem außergerichtlichen Vergleich und einem normalen Insolvenzverfahren (Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz) einzuordnen.
Im Insolvenzplanverfahren wird ein Insolvenzplan entwickelt, dessen Ziel es ist, das Unternehmen zu sanieren und erfolgreich fortzuführen. Der Insolvenzplan muss von den Gläubigern und dem Insolvenzgericht genehmigt werden, bevor er im Anschluss rechtskräftig wird und das Insolvenzverfahren beendet.
Wird der Insolvenzplan nicht genehmigt, kann das Insolvenzplanverfahren auch in einer geordneten Abwicklung des Vermögens enden.
Die Rechtsgrundlage im Insolvenzrecht
Die Insolvenzordnung (InsO) ist das Hauptgesetz im Insolvenzrecht. Sie regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Rechte und Pflichten des Schuldners, der Gläubiger und des Insolvenzverwalters sowie die Verwertung des Vermögens des Schuldners.
1999 wurde im Zuge einer Neuordnung der InsO der Insolvenzplan eingeführt. Laut § 1 InsO ermöglicht der Insolvenzplan dem insolventen Unternehmen die Möglichkeit einer Sanierung. Damit wird der Insolvenzplan ausdrücklich als Alternative zur Verwertung und Verteilung der Vermögenswerte gesehen. Das insolvente Unternehmen kann am Markt bestehen bleiben und bekommt die Chance, sich zu restrukturieren. Das Insolvenzplanverfahren ist in den §§ 217 bis 269 der Insolvenzordnung geregelt.
Rechte und Pflichten der beteiligten Personen
1
Schuldner
Pflicht zur Meldung (Antragsstellung) der Insolvenz bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
Mitwirkungspflicht: alle nötigen Informationen müssen zur Verfügung gestellt werden
Je nach Verfahren kann der Schuldner eine Restschuldbefreiung beantragen, um sich von restlichen Forderungen am Ende des Verfahrens zu befreien
2
Gläubiger
Auskunftsrecht über die Vermögenslage des Schuldners
Alternativer Insolvenzplan: Gläubiger können einen alternativen Insolvenzplan erstellen, mit eigenen Vorschlägen zur Verwertung des Vermögens des Schuldners
3
Insolvenzverwalter
Hat die Pflicht, das Vermögen des Schuldners zu sichern und zu verwerten
Regelt die Zahlungen an die Gläubiger und hat das Recht ausstehende Forderungen einzutreiben
Kann innerhalb des Verfahrens Verträge des Schuldners kündigen oder erfüllen.
Gestaltung des Insolvenzplans
Ein Insolvenzplanverfahren bietet Ihrem Unternehmen eine Chance auf eine Fortführung und Sanierung. Der Insolvenzplan besteht immer aus zwei Teilen: dem darstellenden und dem gestaltenden Teil. Diese Struktur ist in der Insolvenzordnung fest geregelt, während die Inhalte frei von Ihnen gestaltet werden können.
Ablauf des Insolvenzplanverfahrens
1.
Antragstellung und Eröffnung des Verfahrens: Der erste Schritt zur Antragsstellung eines Insolvenzplans ist die Einleitung des Insolvenzverfahrens. Der Antrag hierfür wird beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt. Sobald das Gericht den Insolvenzantrag bewilligt, wird das Verfahren eröffnet.
2.
Erstellung und Prüfung des Insolvenzplans: Nun wird ein Insolvenzplan entwickelt, der eine Alternative zur Verwertung des Unternehmens darstellt. Der Insolvenzplan muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und kann nur von einem spezialisierten Insolvenzplanverwalter oder dem Schuldner selbst erstellt werden. Nach Erstellung des Plans wird dieser von den Gläubigern und dem Insolvenzverwalter geprüft und bewertet.
3.
Bestätigung und Umsetzung des Plans: Nachdem der Insolvenzplan durch die Gläubiger und den Insolvenzverwalter angenommen wurde, muss der Plan vom Insolvenzgericht bestätigt werden. Im Anschluss beginnt die Umsetzung aller Maßnahmen des Insolvenzplanes.
Erleichternde Instrumente für Ihre Sanierung
Instrumente wie der "Debt-Equity-Swap" sollen Unternehmen eine zusätzliche Erleichterung in der Sanierung schaffen. Dabei können die Forderungen Ihrer Gläubiger in Geschäftsanteile umgewandelt werden. Diese Umwandlung muss von den betroffenen Gläubigern genehmigt und in den Insolvenzplan mitaufgenommen werden.
Wenn der Insolvenzplan zur Lebenswende wird
Mit dem eigenen Unternehmen in eine Krise zu geraten und sich einer Zahlungsunfähigkeit gegenüberzusehen, ist für die meisten Unternehmer die größte Sorge. Angst vor dem eigenen Scheitern und der gesellschaftlichen Stigmatisierung führen dazu, dass nicht alle Möglichkeiten der Sanierung ausgeschöpft werden. Dabei stellt gerade das Insolvenzplanverfahren eine gute Chance für einen Neuanfang und persönliches Wachstum dar.
Ein gut ausgearbeiteter Insolvenzplan ist ein wirksames Instrument, um Ihr Unternehmen zu restrukturieren und somit zu retten.
Erfolgreich mit Insolvenzplanverfahren
Die Schaeffler Group, ein deutscher Zulieferer für die Automobil- und Maschinenbauindustrie, geriet während der globalen Finanzkrise 2008 in finanzielle Schwierigkeiten. Das Unternehmen konnte seine Kredite nicht mehr bedienen und sah sich einer Zahlungsunfähigkeit gegenüber. Um den Betrieb zu retten, wurde ein umfangreicher Insolvenzplan erstellt, der eine Entschuldung und Restrukturierung des Unternehmens vorsah. Der Plan wurde von den Gläubigern und dem Insolvenzgericht bestätigt und erfolgreich umgesetzt. Heute ist die Schaeffler Group ein börsennotiertes Unternehmen mit nachhaltigem wirtschaftlichem Erfolg.
Neue Horizonte dank Insolvenzplanverfahren
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass ein gut gestalteter Insolvenzplan viele Vorteile bietet, um aus einer Insolvenz gestärkt hervorzugehen:
Erfolgreich durch das Insolvenzplanverfahren - Praktische Tipps
1.
Rechtzeitig beginnen: Auch wenn die Entscheidung schwerfällt: mit einer frühen Einleitung des Insolvenzverfahrens erhöhen Sie Ihre Chance auf eine erfolgreiche Restrukturierung immens.
2.
Konkrete Zielsetzung: Setzen Sie sich klare Ziele für Ihre Restrukturierung und entwickeln Sie einen realistischen Zeit- und Maßnahmenplan, um diese erfolgreich zu erreichen. Ein Insolvenzplanverfahren kann unvorhergesehene Herausforderungen mit sich bringen, stellen Sie daher sicher, dass Sie anpassungsfähig und flexibel bleiben, während Sie Ihre Ziele nicht aus den Augen verlieren.
3.
Klare Kommunikation: Kommunizieren Sie klar und offen mit Ihren Gläubigern und Mitarbeitern und informieren Sie sie stets über den Verlauf des Insolvenzplans. Eine offene Kommunikation schafft Vertrauen und wird Ihnen dabei helfen, die Unterstützung der anderen Parteien zu gewinnen.
4.
Professionelle Beratung: Holen Sie sich einen erfahrenen Rechtsanwalt oder Insolvenzverwalter an Ihre Seite, der Sie umfassend berät und dabei unterstützt, den Insolvenzplan erfolgreich durchzusetzen.
Unterstützung auf dem Weg zur Sanierung - Angebote und Ressourcen
Sie haben die Möglichkeit, sich vorab oder während Ihres Insolvenzplanverfahrens Unterstützung in Form von Beratungs- und Förderangeboten, Weiterbildungsmaßnahmen wie Workshops und Seminare oder Expertenwissen einzuholen.
Viele Kammern und Verbände bieten sowohl finanzielle Unterstützung als auch Beratungsdienste an für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten an. Auch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen hinsichtlich betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Know-hows können sinnvoll sein, um ein tieferes Verständnis für Ihre erfolgreiche Sanierung zu gewinnen.
Ebenso kann der Austausch mit anderen Unternehmern eine wertvolle Ressource sein, um einen funktionierenden und langfristig erfolgreichen Insolvenzplan zu entwickeln. Als etablierte Wirtschaftskanzlei verfügen wir über das nötige Netzwerk, um Sie bestmöglich auf Ihre Sanierung vorzubereiten.
Fazit: Die Zukunft Ihres Unternehmens aktiv gestalten
Wenn Ihr Unternehmen vor finanziellen Schwierigkeiten steht und zahlungsunfähig ist, kann ein Insolvenzplanverfahren eine echte Chance sein, Ihren Betrieb zu entschulden und zu restrukturieren. Da ein Insolvenzplanverfahren erst beginnen kann, wenn Ihr Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, ist es wichtig, sich frühzeitig mit einer möglichen Insolvenz auseinanderzusetzen. Nutzen Sie die Erfahrung und Fachexpertise eines Spezialisten für Insolvenzrecht, um einen erfolgreichen Insolvenzplan zu erstellen und Ihr Unternehmen wieder auf Erfolgskurs zu führen.