Sebastien Geraud

Minuten Lesedauer

Wohlverhaltensphase Insolvenz

Wohlverhaltensphase Insolvenz: Dauer, Pflichten und Tipps

Die Wohlverhaltensphase Insolvenz ist entscheidend für Ihre Restschuldbefreiung.

Wenn Sie Ihre Pflichten in dieser Zeit nicht erfüllen, riskieren Sie, dass die Restschuldbefreiung versagt wird und Sie weiterhin in Schulden gefangen bleiben. Im schlimmsten Fall könnten Ihre finanziellen Probleme eskalieren, was zu weiteren rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen führen kann.

Unsere versierten Spezialisten verfügen über umfangreiche Qualifikationen und Erfahrungen im Insolvenzrecht und als Insolvenzverwalter. Mit ihrer Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Sie alle Anforderungen der Wohlverhaltensphase erfüllen und auf dem Weg zu einem schuldenfreien Neuanfang sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Risiken in der Wohlverhaltensphase:

    Entdecken Sie die Schlüsselrisiken und Pflichten, die Sie während der Wohlverhaltensphase Ihrer Insolvenz nicht übersehen dürfen. Welche überraschenden finanziellen Herausforderungen könnten Ihre Chancen auf Restschuldbefreiung gefährden?
  • Navigieren durch rechtliche Pflichten:

    Verstehen Sie die kritischen gesetzlichen Anforderungen und wie ein Fehltritt Ihre finanzielle Zukunft beeinträchtigen kann. Wie können Sie sicherstellen, dass Sie alle Bedingungen erfüllen, um die Restschuldbefreiung zu erhalten?

  • Leitfaden zur Vermeidung von Fallstricken:

    Erfahren Sie, wie Sie finanzielle Fallstricke während der Wohlverhaltensphase umgehen können. Welche Strategien und Tipps gibt es, um sicher durch diese entscheidende Zeit zu kommen und Ihre Restschuldbefreiung zu sichern?

  • Expertenunterstützung für Ihren Neuanfang:

    Lassen Sie sich von Fachexperten durch die komplexe Wohlverhaltensphase führen. Wie kann professionelle Beratung den Unterschied zwischen einem erfolgreichen Neuanfang und andauernden finanziellen Belastungen machen?

Herausforderungen für Unternehmen bei der Wohlverhaltensphase

Herausforderungen für Unternehmen bei der Wohlverhaltensphase

X

Abführung von Gewinnanteilen

Eine der größten Hürden besteht darin, dass Unternehmer Gewinnanteile an den Insolvenzverwalter abführen müssen. Dies kann die finanzielle Planung erheblich erschweren, da die abzuführenden Beträge oft unvorhersehbar sind. Besonders für Kleinunternehmer, die keine Förderkredite für Existenzgründungen erhalten und deren finanzielles Vermögen begrenzt ist, kann diese Verpflichtung zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden.

X

Einhaltung gesetzlicher Pflichten

Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie alle gesetzlichen Pflichten einhalten, um die Restschuldbefreiung zu erreichen. Dies umfasst nicht nur die Abführung des pfändbaren Teils des Einkommens, sondern auch die Meldung von Veränderungen in der wirtschaftlichen Situation oder im Einkommen innerhalb von zwei Wochen. Jede Pflichtverletzung kann schwerwiegende Konsequenzen haben und zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.

X

Zumutbare Erwerbstätigkeit

Ein weiteres Problem ist die Verpflichtung, eine zumutbare Erwerbstätigkeit auszuüben oder sich ernsthaft darum zu bemühen. Für viele Unternehmen bedeutet dies, dass sie weiter operieren und gleichzeitig ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern erfüllen müssen. Diese doppelte Belastung kann enormen Druck erzeugen, der nur schwer zu bewältigen ist.

X

Finanzielle Belastungsprobe

Die Wohlverhaltensperiode kann für Unternehmen zu einer finanziellen Belastungsprobe werden. Die Abführung von Gewinnanteilen, die Einhaltung gesetzlicher Pflichten und die Notwendigkeit, eine zumutbare Erwerbstätigkeit auszuüben, stellen eine erhebliche Herausforderung dar. Unternehmen müssen ihre finanziellen Ressourcen sorgfältig planen und verwalten, um diese Phase erfolgreich zu überstehen.

Mit exzellenten Spezialisten erfolgreich Ihre Wohlverhaltensphase abschließen

Die Unterstützung durch Experten kann den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg in der Wohlverhaltensphase ausmachen. Unsere fähigen Experten verfügen über umfangreiche Qualifikationen und Erfahrungen im Insolvenzrecht und als Insolvenzverwalter. Sie bieten wertvolle Einblicke und können Hebel erkennen, um Sie bestmöglich zu schützen und zu beraten.

Mit der richtigen Unterstützung können alle Hürden überwunden und die Wohlverhaltensphase rechtssicher begleitet werden. Unsere Spezialisten helfen Ihnen nicht nur, Ihre Verpflichtungen zu erfüllen, sondern auch, strategische Entscheidungen zu treffen, die Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Restschuldbefreiung erhöhen. Durch eine enge Zusammenarbeit mit unseren Experten können Sie sicherstellen, dass Sie alle notwendigen Schritte korrekt und rechtzeitig durchführen.

Was ist die Wohlverhaltensphase?

Die Wohlverhaltensphase ist der Zeitraum nach dem Insolvenzverfahren, in dem Schuldner bestimmte Verhaltensweisen und Pflichten erfüllen müssen, um die Restschuldbefreiung zu erlangen. Diese Phase beginnt nach der gerichtlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens und stellt sicher, dass die Schuldner versuchen, Einkünfte zu erzielen, die den Gläubigern zugutekommen.

Das Hauptziel der Wohlverhaltensphase ist es, den Schuldner zur Schuldenfreiheit zu führen. Dazu müssen sie den pfändbaren Teil ihres Einkommens abtreten und einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Am Ende dieser Phase, sofern alle Pflichten erfüllt wurden, wird die Restschuldbefreiung gewährt, und der Schuldner kann einen schuldenfreien Neuanfang machen.

Beginn der Wohlverhaltensphase


Die Wohlverhaltensphase beginnt offiziell mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Insolvenzgericht. Bevor es dazu kommt, müssen Schuldner ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchlaufen und das gerichtliche Insolvenzverfahren starten. Während dieser Zeit kann es zu einer Insolvenz kommen, die den Prozess beeinflusst. Dieser Prozess kann je nach individuellem Fall einige Wochen bis wenige Monate dauern. Gemäß der Insolvenzordnung ist die Einhaltung der Wohlverhaltensphase für Schuldner von großer Bedeutung.

Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist und die außergerichtliche Schuldenbereinigung abgeschlossen wurde, startet die Wohlverhaltensperiode. Ab diesem Zeitpunkt müssen Schuldner alle notwendigen Pflichten erfüllen, um die Restschuldbefreiung zu erreichen. Es ist wichtig, sich gut auf diese Phase vorzubereiten und alle notwendigen Schritte rechtzeitig zu unternehmen.

Dauer der Wohlverhaltensphase

In der Regel dauert die Wohlverhaltensphase drei Jahre für Verfahren, die nach dem 17. Insolvenzrecht geöffnet wurden. Dies ist die typische Dauer. Dezember 2020 eröffnet wurden. Wie lange dauert jedoch die Phase für ältere Verfahren? Die Dauer kann in solchen Fällen bis zu sechs Jahre betragen. Diese Phase kann unter bestimmten Bedingungen verkürzt werden, wenn beispielsweise mindestens 35 Prozent der Forderungen der Gläubiger befriedigt wurden und die Verfahrenskosten beglichen sind.

Es gibt auch Übergangsregelungen für Verfahren, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 beantragt wurden, mit einer schrittweisen Verkürzung der Dauer. Die Abtretungsfrist endet spätestens nach sechs Jahren, es sei denn, es wurden alle Bedingungen für eine frühere Beendigung erfüllt. Eine Verkürzung der Wohlverhaltensphase ist möglich, wenn alle Gläubigerforderungen und Verfahrenskosten innerhalb von drei Jahren beglichen sind.

Pflichten während der Wohlverhaltensphase


Während der Wohlverhaltensphase müssen Schuldner eine Reihe von Pflichten erfüllen, um die Restschuldbefreiung zu erreichen. Dazu gehören:

  • die Abführung des pfändbaren Teils ihres Einkommens
  • die Meldung von Änderungen in Wohnsitz oder Arbeitsplatz
  • die Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit.

Die Einhaltung dieser Pflichten ist entscheidend, um die Wohlverhaltensphase erfolgreich zu durchlaufen und alles dabei zu regeln. Im Folgenden werden diese Pflichten im Detail erläutert.

Einkommensabführung

Während der Wohlverhaltensphase müssen Schuldner folgende Verpflichtungen erfüllen:

  • Den pfändbaren Teil ihres Einkommens an den Treuhänder abführen
  • Der Treuhänder verteilt das Geld dann an die Gläubiger
  • Diese Phase dauert in der Regel drei Jahre, beginnend mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Selbstständige müssen hierbei den Betrag abführen, der in einem vergleichbaren Angestelltenverhältnis pfändbar wäre. Der Treuhänder ist dafür verantwortlich, den Arbeitgeber über die Abtretung des pfändbaren Einkommens zu informieren. Diese Regelung gewährleistet, dass die Gläubiger regelmäßig Zahlungen erhalten, was zur Schuldenreduzierung beiträgt.

Meldung von Änderungen

Änderungen im Wohnsitz oder Arbeitsplatz müssen dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder innerhalb von zwei Wochen gemeldet werden. Diese Informationen sind wichtig, um sicherzustellen, dass der Treuhänder stets über die aktuelle Situation des Schuldners informiert ist und entsprechende Maßnahmen ergreifen kann.

Die sofortige Meldung von Änderungen in den Kontaktinformationen ist daher unerlässlich.

Erwerbstätigkeit

Schuldner müssen während der Wohlverhaltensphase:

  • einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten entspricht
  • eine Tätigkeit ausüben, die den Pfändungsfreigrenzen entsprechend Einkommen generiert, das an die Gläubiger verteilt werden kann
  • sich intensiv um einen Arbeitsplatz bemühen, falls sie arbeitslos sind
  • keine zumutbare Arbeit ablehnen

Ein zumutbares Arbeitsangebot darf nicht abgelehnt werden, es sei denn, gesundheitliche Gründe oder Einschränkungen durch Kinder verhindern dies. Diese Verpflichtung stellt sicher, dass der Schuldner aktiv daran arbeitet, seine finanzielle Situation zu verbessern und die Gläubiger zufriedenzustellen.

Rolle des Treuhänders

Der Treuhänder spielt eine zentrale Rolle während der Wohlverhaltensphase. Er überwacht den Schuldner. Darüber hinaus hat er das Recht, Auskunft über dessen wirtschaftliche Verhältnisse zu verlangen. Der Treuhänder sorgt dafür, dass der pfändbare Teil des Einkommens getrennt von anderen Mitteln aufbewahrt und jährlich an die Gläubiger ausgezahlt wird.

Diese Überwachung und Verwaltung durch den Treuhänder stellt sicher, dass die Gläubiger regelmäßig Zahlungen erhalten und der Schuldner seine Pflichten erfüllt. Der Treuhänder übernimmt seine Aufgaben nach Abschluss des Insolvenzverfahrens und während der gesamten Wohlverhaltensphase.

Konsequenzen bei Pflichtverletzungen

Versagung der Restschuldbefreiung


Wenn der Schuldner seine Pflichten während der Wohlverhaltensphase nicht erfüllt, kann dies zur Versagung der Restschuldbefreiung führen. Das bedeutet, dass der Schuldner weiterhin für seine Schulden verantwortlich bleibt und keine Befreiung von den verbleibenden Verbindlichkeiten erhält. Dies kann dann eintreten, wenn der Schuldner beispielsweise Einkommen verheimlicht oder die Auskunftspflicht verletzt.

Widerruf der Restschuldbefreiung


Auch nach der Erteilung der Restschuldbefreiung kann das Gericht diese widerrufen, wenn sich herausstellt, dass der Schuldner gegen seine Pflichten verstoßen hat. Ein Widerruf bedeutet, dass die Restschuldbefreiung rückgängig gemacht wird und der Schuldner wieder für alle ursprünglichen Schulden haftet. Dieser Schritt wird unternommen, wenn nachträglich Verstöße bekannt werden.

Verpflichtung zur Nachzahlung


Bei Pflichtverletzungen kann der Schuldner zur Nachzahlung verpflichtet werden. Dies betrifft insbesondere das Verheimlichen von Einkommen. Der Schuldner muss dann den Betrag nachzahlen, der eigentlich während der Wohlverhaltensphase an die Gläubiger hätte abgeführt werden müssen. Diese Nachzahlungen können die finanzielle Situation des Schuldners erheblich belasten.

Rechtliche Konsequenzen


Pflichtverletzungen können auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sowohl Gläubiger als auch der Treuhänder oder das Insolvenzgericht selbst können einen Antrag auf Versagung oder Widerruf der Restschuldbefreiung stellen. Das Insolvenzgericht prüft dann, ob eine Pflichtverletzung vorliegt und ob diese schwerwiegend genug ist, um Maßnahmen zu ergreifen. Dies kann zu weiteren gerichtlichen Verfahren und zusätzlichen Kosten führen.

Verlust des Vertrauens


Eine weitere Konsequenz ist der Verlust des Vertrauens seitens der Gläubiger, des Treuhänders und des Gerichts. Pflichtverletzungen können das Vertrauen in die Redlichkeit und Kooperationsbereitschaft des Schuldners nachhaltig beeinträchtigen. Dies kann es dem Schuldner erschweren, in Zukunft finanzielle Unterstützung oder rechtliche Hilfe zu erhalten.

Abschluss der Wohlverhaltensphase

Wenn alle Pflichten während der Wohlverhaltensphase erfüllt wurden, kann die Restschuldbefreiung nach drei Jahren eintreten. Das Insolvenzgericht entscheidet am Ende der Wohlverhaltensphase über die Erteilung der Restschuldbefreiung. Vor dieser Entscheidung gibt das Gericht den am Verfahren beteiligten Personen Gelegenheit zur Stellungnahme.

Beim Schlusstermin wird entschieden, ob die Restschuldbefreiung gewährt wird. Dafür müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein. Nach dem Schlusstermin wird das Insolvenzverfahren in der Regel archiviert, und der Schuldner ist von den Restschulden befreit, sofern dies gewährt wurde.

Dank erfahrener Unterstützung sicher durch die Wohlverhaltensphase kommen

Dank erfahrener Unterstützung sicher durch die Wohlverhaltensphase kommen

Dank erfahrener Unterstützung von unseren qualifizierten Experten können Schuldner sicher durch die Wohlverhaltensphase kommen und ihre Schulden loswerden. Unsere Anwälte, Insolvenzverwalter und Berater bieten wertvolle Einblicke und erkennen Hebel, um Sie bestmöglich zu schützen und zu beraten.


Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Spezialisten können alle Hürden überwunden und die Wohlverhaltensphase rechtssicher begleitet werden. Vertrauen Sie auf die Erfahrung und das Fachwissen unserer Experten, um Ihre Wohlverhaltensperiode erfolgreich zu meistern und einen schuldenfreien Neuanfang zu erreichen.

Sichern Sie sich jetzt umfassend ab

Umfassende Unterstützung durch Spezialisten kann Ihnen helfen, Ihre Existenz zu sichern und individuell bestmögliche Lösungen zu finden. Unsere Experten bieten eine umfassende Gläubigeranalyse und erarbeiten individuelle Möglichkeiten für Ihr Unternehmen heraus.

Melden Sie sich jetzt bei Wollring Law, um erfahrene Unterstützung anzufordern. Wir bieten Ihnen nicht nur rechtliche Beratung, sondern auch die nötige Unterstützung, um sicher durch die Wohlverhaltensphase zu kommen und Ihre Schulden loszuwerden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und sichern Sie sich jetzt umfassend ab.


Name
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Über den Autor

SÉBASTIEN GÉRAUD

Unternehmensberater & Interimsmanager

s.geraud@wollring-law.com

#kanzleiwollring