Dr. Moritz Wollring

Minuten Lesedauer

Bilanzielle Überschuldung

Maßnahmen und Lösungen für Unternehmen, um aus eine bilanzielle Überschuldung zu kommen

Sie befürchten eine bilanzielle Überschuldung Ihres Unternehmens?

In so einer Situation steht Ihr Unternehmen am Rand des finanziellen Abgrunds, und es droht die Schließung und der Verlust sämtlicher Arbeitsplätze. Die Kreditwürdigkeit schwindet, und neue Investitionen bleiben aus.

Unsere kompetenten Spezialisten stehen Ihnen in dieser Krise zur Seite. Mit umfassendem Wissen und jahrelanger Erfahrung in der Unternehmenssanierung bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, um Ihr Unternehmen aus der Krise zu führen.

Alles in Kürze

  • Krisenerkennung – Den Abgrund vermeiden: Erkennen Sie die frühen Warnsignale einer bilanziellen Überschuldung? Verstehen Sie, wie unerkannte finanzielle Schieflagen nicht nur Ihre Kreditwürdigkeit bedrohen, sondern das gesamte Unternehmensschiff in den Abgrund ziehen können. Entdecken Sie, welche Analysemethoden Sie aus der Gefahrenzone führen.

  • Schutzschild für Ihr Unternehmen: Wissen Sie, wie Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig absichern? Lernen Sie, wie strategisch durchdachte Sanierungsmaßnahmen nicht nur kurzfristige Engpässe überwinden, sondern auch langfristige Sicherheit bieten, um den Unternehmensfortbestand zu sichern.

  • Die Insolvenz verhindern: Welche Schritte sind kritisch, um eine drohende Insolvenz abzuwenden? Betrachten Sie, wie ein gut durchgeführter Sanierungsplan Sie vor rechtlichen Fallstricken schützt und gleichzeitig Wege bietet, Ihr Unternehmen neu zu positionieren und zu stärken.

  • Neuausrichtung meistern: Sind Sie bereit für einen Neustart? Erhalten Sie Einblicke, wie die richtige Kommunikation mit Stakeholdern und gezielte Restrukturierungsmaßnahmen das Vertrauen in Ihr Unternehmen wiederherstellen und es auf einen Weg nachhaltigen Wachstums zurückführen können.

Risiken der bilanziellen Überschuldung

Risiken der bilanziellen Überschuldung

X

1. Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit

Die bilanzielle Überschuldung kann das Vertrauen der Kreditgeber und Investoren in das Unternehmen erschüttern. Eine schlechte Bonität führt dazu, dass es schwieriger wird, neue Kredite zu erhalten oder Investoren zu gewinnen. Dies kann die Liquidität des Unternehmens weiter verschlechtern und die finanzielle Lage verschärfen.

X

2. Erschwerte Geschäftsbeziehungen

Lieferanten und Geschäftspartner könnten zögern, weiterhin Geschäfte mit einem überschuldeten Unternehmen zu tätigen. Sie könnten strengere Zahlungsbedingungen verlangen oder sogar die Zusammenarbeit beenden, was den Geschäftsbetrieb zusätzlich belastet.

X

3. Insolvenzantragspflicht

Stehen auf der Passivseite der Bilanz mehr Schulden als Vermögen gegenüber, findet sich die Geschäftsführung in einer Zwickmühle wieder. Die gesetzliche Insolvenzantragspflicht tickt wie eine Uhr. Ein verspäteter oder unterlassener Insolvenzantrag kann als Insolvenzverschleppung strafrechtlich verfolgt werden und bedeutet für Geschäftsführer ein erhöhtes Haftungsrisiko – sowohl zivil- als auch strafrechtlich.

X

4. Haftungsrisiken für Geschäftsführer

Die Geschäftsführung ist im Falle einer bilanziellen Überschuldung einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt. Nicht erkannte oder ignorierte Überschuldung kann zu persönlichen Konsequenzen führen, von zivilrechtlichen Klagen bis hin zu strafrechtlichen Ermittlungen, insbesondere wenn der Verdacht der Insolvenzverschleppung im Raum steht. Es ist eine Gratwanderung zwischen rechtzeitiger Reaktion und dem Versuch, das Unternehmen doch noch zu retten, indem man einen Rangrücktritt der Schulden in Betracht zieht.

X

5. Verlust der Kontrolle über das Unternehmen

Im Falle einer Insolvenz verliert die Geschäftsführung oft die Kontrolle über das Unternehmen. Ein Insolvenzverwalter wird eingesetzt, der die Geschäfte führt und versucht, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen. Dies kann zu einer Zerschlagung des Unternehmens oder einem Verkauf an Dritte führen.

X

6. Schließung und Verlust von Arbeitsplätzen

Eine bilanzielle Überschuldung kann letztlich zur Schließung des Unternehmens führen, was den Verlust sämtlicher Arbeitsplätze zur Folge hat. Dies hat nicht nur für die betroffenen Mitarbeiter, sondern auch für die gesamte Wirtschaft und das soziale Umfeld schwerwiegende Konsequenzen.

Individuelle Wege aus der Überschuldung mit versierten Experten finden

Während Sie diesen Herausforderungen gegenüberstehen, ist es entscheidend, nicht allein zu agieren. Unsere Experten von Wollring Law bieten Ihnen umfassendes Wissen und jahrelange Erfahrung in der Unternehmenssanierung. Wir erarbeiten ndividuelle Strategien, die auf Ihren spezifischen Fall zugeschnitten sind, um Wege aus der Überschuldung zu finden.

Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz, um Ihr Unternehmen sicher aus der Überschuldung zu navigieren. Ob es darum geht, den Überschuldungsstatus zu prüfen, eine Sanierung anzustreben oder sich im Insolvenzverfahren kompetent zu verteidigen, unsere Expertise ist Ihr Vorteil in der Krisenbewältigung. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und unterstützen bei:

  • der Erstellung von Fortbestehensprognosen
  • der Erstellung von Überschuldungsbilanzen
  • dem Kampf für Ihre Rechte gegenüber Gläubigern
  • der Vertretung in Gerichtsverfahren

Definition der bilanziellen Überschuldung

Der Begriff der bilanziellen Überschuldung beschreibt eine Situation, in der das Vermögen eines Unternehmens nicht ausreicht, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu decken – sprich, wenn die Passiva die Aktiva übersteigen und dadurch das Eigenkapital negativ ist. Diese Definition ist zentral für das Verständnis weiterführender Schritte, denn sie bildet die Grundlage für die Insolvenzantragspflicht und die Notwendigkeit einer gründlichen Prüfung der finanziellen Lage eines Unternehmens.

Unterschied zwischen bilanzieller und wirtschaftlicher Überschuldung

Die bilanzielle Überschuldung betrachtet das Verhältnis von Eigenkapital zu Verbindlichkeiten in der Bilanz, wohingegen die wirtschaftliche Überschuldung sich auf die tatsächliche Zahlungsfähigkeit des Unternehmens bezieht. Es ist wichtig, diesen Unterschied zu verstehen, denn während eine bilanzielle Überschuldung auf eine negative Bilanz hinweist, bedeutet die wirtschaftliche Überschuldung, dass das Unternehmen nicht fähig ist, seine laufenden Verbindlichkeiten zu begleichen.

Gesetzliche Grundlagen: 19 Abs 2 InsO

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der bilanziellen Überschuldung sind im § 19 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO) verankert. Dieser definiert die Voraussetzungen, unter denen Überschuldung vorliegt und stellt fest, dass eine Überschuldung besteht, wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens erscheint wahrscheinlich.

Diese gesetzliche Vorgabe betont die Notwendigkeit einer positiven Fortbestehensprognose und regelt die Insolvenzantragspflicht, um die Interessen der Gläubiger zu schützen.

Ursachen der bilanziellen Überschuldung

Die Ursachen einer bilanziellen Überschuldung sind vielfältig und können sowohl in externen als auch internen Faktoren begründet sein. Mögliche Ursachen sind:

  • Eine schlechte finanzielle Planung
  • Unvorhergesehene Ereignisse
  • Eine zu hohe Verschuldung
  • Managementfehler
  • Fehlgeleitete Unternehmensstrategien

Externe Faktoren


Externe Einflüsse wie Wirtschaftskrisen oder Marktveränderungen können gravierende Auswirkungen auf die Finanzlage eines Unternehmens haben. Eine schwächelnde Konjunktur oder plötzliche Nachfrageeinbrüche können rasch zu einer bilanziellen Überschuldung führen, da sie Umsatzeinbußen nach sich ziehen, die oftmals nicht schnell genug durch Anpassungen im Unternehmen abgefedert werden können.

Interne Faktoren


Neben den äußeren Bedrohungen sind es oft hausgemachte Probleme, die ein Unternehmen in die Überschuldung treiben. Managementfehler, wie eine zu ambitionierte Expansion ohne entsprechende Kapitaldecke, können ebenso verhängnisvoll sein wie eine unzureichende Kontrolle über die Finanzen. Führungsfehler, mangelhafte Finanzplanung oder ungenügende Marktanalyse sind typische interne Ursachen, die eine Überschuldung begünstigen können.

Prüfung der bilanziellen Überschuldung

Um festzustellen, ob eine bilanzielle Überschuldung vorliegt, muss eine zweistufige Prüfung erfolgen: Zum einen die Erstellung einer Überschuldungsbilanz und zum anderen die Durchführung einer Fortbestehensprognose. Diese Überprüfung ist essenziell, da sie aufzeigt, ob und in welchem Ausmaß Handlungsbedarf besteht.

Erstellung einer Überschuldungsbilanz

Eine Überschuldungsbilanz stellt eine Gegenüberstellung der Vermögenswerte und der Verbindlichkeiten dar und wird erstellt, wenn die Fortbestehensprognose negativ ausfällt. Hierbei werden die Vermögenswerte zu Liquidationswerten angesetzt und nicht veräußerbare Güter unter Berücksichtigung der Verschrottungskosten bewertet.

Die Passivseite der Bilanz beinhaltet alle Verbindlichkeiten, die im Falle einer Insolvenzeröffnung geltend gemacht werden könnten.

Fortbestehensprognose

Die Fortbestehensprognose ist ein zentraler Bestandteil der Überschuldungsprüfung. Sie beurteilt, ob das Unternehmen seine laufenden Verbindlichkeiten langfristig erfüllen kann und somit eine Fortführung wahrscheinlich ist. Diese Prognose basiert auf einem schlüssigen Unternehmenskonzept und muss nachvollziehbar, sachgerecht und folgerichtig sein. Sie ist entscheidend dafür, ob eine Insolvenzantragspflicht besteht oder nicht.

Maßnahmen zur Vermeidung und Beseitigung der bilanziellen Überschuldung


Die gute Nachricht ist, dass bilanzielle Überschuldung nicht das Ende bedeuten muss. Es gibt mehrere Maßnahmen, die ergriffen werden können, um die finanzielle Situation eines Unternehmens zu stabilisieren oder sogar umzukehren. Dazu zählen:

  • die Zuführung von neuem Eigenkapital
  • die Umstrukturierung von Unternehmensschulden
  • die Nutzung von Sanierungsinstrumenten wie Schuldenmoratorien oder Rangrücktritten.

Sanierung und Restrukturierung

Sanierung und Restrukturierung sind komplexe Prozesse, die aber entscheidend für die Wiederherstellung der finanziellen Gesundheit eines Unternehmens sein können. Sie erfordern:

  • eine detaillierte Analyse der bestehenden Geschäftsprozesse, Finanzstrukturen und Marktstrategien
  • ein tiefes Verständnis für die spezifischen Herausforderungen und Chancen des Unternehmens
  • das neue Restrukturierungsrecht in Deutschland bietet zudem seit 2021 die Möglichkeit, Schulden bei Krankenkassen und Finanzamt erheblich zu kürzen und somit einen Neuanfang zu ermöglichen.

Ein weiteres wichtiges Instrument im Rahmen einer Restrukturierung ist der Debt-Equity-Swap, bei dem Gläubiger einen Teil ihrer Forderungen in Unternehmensanteile umwandeln, was zu einer Entlastung der Bilanz führt. Darüber hinaus können durch ein Schuldenmoratorium Zahlungsverpflichtungen vorübergehend ausgesetzt werden, was dem Unternehmen Zeit verschafft, um sich neu aufzustellen. Die Begleitung durch erfahrene Insolvenzanwälte kann zudem dazu beitragen, die Chancen und Instrumente des Insolvenzrechts maximal auszuschöpfen und eine Sanierung erfolgreich zu gestalten.

Externe Beratung

Nicht immer haben Unternehmen die notwendigen Ressourcen oder das Fachwissen, um eine bilanzielle Überschuldung intern zu bewältigen. Hier ist die externe Beratung durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder spezialisierte Rechtsanwälte von unschätzbarem Wert. Diese Experten können nicht nur eine objektive Analyse der finanziellen Situation liefern, sondern auch neue Perspektiven und Ansätze für die Restrukturierung eröffnen.

Die Kanzlei Wollring Law bietet beispielsweise umfassende Unterstützung bei:

  • der Überprüfung der Insolvenzantragspflicht
  • der Erstellung von Überschuldungsbilanzen und Fortbestehensprognosen
  • der rechtssicheren Planung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • der Planung und Umsetzung von Sanierungskonzepten und Restrukturierungsmaßnahmen

Mit der Expertise von Dr. Moritz Wollring und seinem Team können Unternehmen die Herausforderungen einer Unternehmenskrise meistern und Wege aus der Überschuldung finden.

Maßnahmen zur Vermeidung und Beseitigung der bilanziellen Überschuldung

Durch kompetente Beratung individuelle Maßnahmen gegen die Überschuldung ergreifen

Unsere erfahrenen Experten verstehen es, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Mit einer fundierten Analyse der finanziellen Lage und einer klaren Strategie können Sie die Kontrolle zurückgewinnen und Ihr Unternehmen wieder auf Wachstumskurs setzen.

Gerade in scheinbar ausweglosen Situationen ist es wesentlich, nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern aktiv nach Lösungen zu suchen. Mit der Unterstützung unserer Experten können Sie eine positive Fortbestehensprognose erreichen, einen Insolvenzantrag vermeiden und Strategien für eine nachhaltige Zukunft Ihres Unternehmens entwickeln. Wir stehen Ihnen zur Seite, um die passenden Schritte einzuleiten und Ihr Unternehmen erfolgreich aus der Überschuldung zu holen.

Sichern Sie sich nun rechtlichen Beistand von Experten

Jetzt ist der Moment gekommen, nicht zu zögern und proaktiv zu handeln. Eine bilanzielle Überschuldung ist ein ernstzunehmender Zustand, der nicht ignoriert werden darf.

Zögern Sie nicht, sich unseren rechtlichen Beistand zu sichern und dadurch Ihre Chancen zu maximieren, das Unternehmen erfolgreich aus der Überschuldung zu führen.


Name
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Über den Autor

Dr. Moritz Wollring

Moritz Wollring ist Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, zertifizierter Sanierungs- und Restrukturierungsberater sowie Dozent für Insolvenz- und Restrukturierungsrecht.

m.wollring@wollring-law.com

#kanzleiwollring