Sie überlegen, eine virtuelle Beteiligung von Mitarbeitern in Ihrem Unternehmen einzuführen?
Was genau unter VSOP zu verstehen ist und wie Sie die Umsetzung Ihres Vorhabens am besten gestalten können, erfahren Sie in diesem Artikel.
Für weitere Fragen oder eine kompetente Beratung zur erfolgreichen Umsetzung einer virtuellen Beteiligung können Sie sich bei unseren fähigen Experten von Wollring Law melden, die für Ihre individuelle Situation bestmögliche Lösungen finden.
Für Sie zusammengefasst
Chancen durch virtuelle Beteiligung
1. Stärkere Bindung ans Unternehmen
Durch die Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen fühlen diese sich stärker mit der Firma verbunden und sind so motivierter, zum Erfolg des Unternehmens beizutragen, wodurch auch die Leistung gesteigert werden kann. Bei einer Beteiligung wird auch die Unternehmenskultur und das Gemeinschaftsgefühl der Mitarbeiter untereinander gestärkt.
2. Höhere Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter
Um die Mitarbeiter auf die Ziele des Betriebs auszurichten, können Arbeitgeber bestimmte Meilensteine oder Leistungsziele festlegen, die erzielt werden müssen, bevor z.B. virtuelle Anteile in echte Anteile umgewandelt werden sollen oder die Mitarbeiter von den Vorteilen der Beteiligung profitieren. So sind die Arbeitnehmer motivierter, ihrer Arbeit mit der größten Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nachzukommen und das Unternehmen voranzubringen.
3. Steigerung der Arbeitgeberattraktivität
Stellt ein Unternehmen virtuelle Anteile für die Arbeitnehmer in Aussicht, kann das Beteiligungsprogramm ein attraktiver Anreiz sein, um talentierte Fachkräfte anzuziehen. Das ist insbesondere in IT-Unternehmen oder Start-ups wichtig, wo nicht so viel Budget zur Verfügung steht und trotzdem eine Honorierung der Mitarbeiter erfolgen soll.
4. Größere Effizienz
Anders als traditionelle Beteiligungsmodelle ist eine virtuelle Beteiligung effizienter, weil sowohl die Kosten als auch der Verwaltungsaufwand geringer gehalten werden können. VSOP ist eine vereinfachte Form von ESOP und es bieten einige Länder steuerliche Vorteile für die Unternehmen und die Mitarbeiter an, die an einer virtuellen Beteiligung mitwirken.
5. Risikoteilung
Dadurch, dass die Mitarbeiter einen Teil ihrer Vergütung in Form von virtuellen Aktienoptionen erhalten, wird das Risiko des Unternehmens geteilt, was zu einer stärkeren Ausrichtung der Interessen führen kann.
Problematiken der virtuellen Beteiligung
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1. Gesellschaftsrechtlich gibt es keine klare gesetzliche Regelung
Da es für virtuelle Beteiligungen keine festgelegten Vorschriften gibt, ist die Vertragsgestaltung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nach der Vertragsfreiheit individuell zu gestalten. Dabei können aber leicht Fehler unterlaufen, die später einige Schwierigkeiten und Herausforderungen mit sich bringen und für Arbeitgeber mit erheblichen finanziellen Kosten verbunden sein können, weshalb eine professionelle Unterstützung zur Ausarbeitung eines vorteilhaften Vertrags unerlässlich ist.
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2. Komplexe Strukturierung
Die genaue Ausgestaltung der Vereinbarung von virtuellen Beteiligungen kann sich als äußerst komplex erweisen, besonders dann, wenn die Bedingungen für die Umwandlung zur echten Beteiligung, Ausübung oder Auszahlung festzulegen sind.
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3. Rechtliche Fragen
Über die Zulässigkeit oder Strukturierung von virtuellen Anteilen können rechtliche Fragen oder Unsicherheiten auftreten. Um sich Klarheit zu verschaffen, ist es daher ratsam, sich an kompetente Rechtsanwälte zu wenden, die sich um eine wirksame und rechtssichere Vereinbarung kümmern und Ihre Interessen berücksichtigen.
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4. Umwandlungsprobleme
Die Umwandlung von virtuellen Anteilen in echte Anteile oder geldwerte Vorteile (z.B. Abfindungen) kann ein äußerst komplizierter Prozess sein und eventuell zu Konflikten oder Enttäuschung führen, wenn die Bedingungen nicht klar gestaltet oder kommuniziert sind oder nicht erfüllt werden.
Mit Experten zielorientiert virtuelle Anteile an die Mitarbeiter abgeben
Als exzellente Wirtschaftskanzlei beraten und begleiten unsere herausragenden Experten Unternehmen in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten durch ein optimales Zusammenspiel aller relevanter Rechtsbereiche und Steuerberatung, sodass Zusammenhänge erkannt werden und individuelle Lösungen gefunden werden.
Da der Vertrag in einigen Aspekten frei gestaltet werden, aber nicht vollständig von bestehenden Regelungen abweichen darf, kommt es auf das weitsichtige Geschick von Spezialisten an, damit Ihre Interessen gewahrt werden und auch den Mitarbeitern gerecht werden kann.
Das bedeutet VSOP
Bei der virtuellen Beteiligung (VSOP) handelt es sich um ein Modell, qualifizierte Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen und gleichzeitig die fixen Gehaltskosten zu minimieren.
Häufig werden neben VSOP folgende Begriffe genutzt:
Die Gesellschafter geben im Rahmen der VSOP virtuell Anteile des Unternehmens ab. Die Vereinbarung wird vertraglich festgehalten, wobei dies in der Regel im Arbeitsvertrag verankert wird, da die virtuellen Optionen als Teil der Vergütung gelten. So können beispielsweise niedrig angesetzte Festgehalte ausgeglichen werden. Vor allem für Start-ups und Unternehmen aus dem Mittelstand, bei denen finanzielle Mittel beschränkt sind, ist die VSOP daher eine gute Option, um qualifizierte Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen.
Über die EXIT Regelung erhält der Mitarbeiter etwa beim Ausscheiden aus dem Unternehmen oder bei Verkauf einen bestimmten Geldbetrag, je nach Höhe der virtuellen Anteile.
Unterschiede zwischen ESOP - VSOP
Gerne werden die beiden Begriffe ESOP und VSOP vermischt bzw. synonym verwendet. Beide Modelle unterscheiden sich jedoch wesentlich voneinander. Beim ESOP wird eine in der Zukunft liegende Beteiligung ausgesprochen, beim VSOP handelt es sich hingegen um einen virtuellen, schuldrechtlichen Vertrag.
ESOP (Employee Stock Ownership Plan)
Im Rahmen des ESOP Modells erhält der Mitarbeiter eine zukünftige Beteiligung in Form von Anteilsoptionen. Mit diesen „echten“ Unternehmensanteilen erhält der Mitarbeiter gleichzeitig alle Rechte, über die auch ein Gesellschafter verfügt. Hierzu zählen:
- Stimm- und Informationsrecht: Der Mitarbeiter kann sich aktiv an der Zukunftsgestaltung der Firma beteiligen
- Beteiligung im Falle eines Verkaufs: Wird das Unternehmen ganz oder anteilig verkauft, erfolgt eine Beteiligung am Verkaufspreis entsprechend der Anteilhöhe
- Jährliche Gewinnbeteiligung: Gemäß der geltenden Gesellschaftsvereinbarungen erhält der Mitarbeiter eine Beteiligung am jährlichen Gewinn des Unternehmens.
- Besondere Rechte: Gesellschafter verfügen über besondere Rechte, welche entsprechend geschützt werden. So dürfen die Anteile nur unter bestimmten Voraussetzungen und nach Zahlung einer Abfindung entzogen werden.
VSOP (Virtual Stock Option Plan)
Im Gegensatz zu einem ESOP haben Mitarbeiter beim VSOP keine Informations- und Stimmrechte. Auch eine Beteiligung am jährlichen Gewinn wird nur in wenigen Unternehmen gewährt. Dafür ist eine Auszahlung nach Ablauf einer zuvor geregelten Zeit oder am Verkaufserlös im Exit-Fall möglich.
Ein weiterer Unterschied sind die fehlenden Rechte als Gesellschafter. Dadurch entsteht eine gewisse Rechtsunsicherheit, die durch besonders sorgfältig ausgearbeitete und durch Experten geprüfte Verträge abgesichert werden sollten.
Diese Bedingungen sind typisch
In den meisten Fällen sind bestimmte Vertragsmechanismen an die Beteiligung geknüpft. Vor allem die nachfolgenden Bedingungen sind typisch im Zusammenhang mit einem VSOP:
Steuerliche Regelungen für VSOP
Ein Virtual Stock Option Plan ist eine Mitarbeitervergütung und muss entsprechend steuerrechtlich berücksichtigt werden. Allerdings kann es zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommen. Zunächst liegt keine Mitunternehmerschaft vor und somit entstehen auch keine Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Da im Rahmen einer VSOP dem Mitarbeiter auch keine freie Nutzung gegen Entgelt gewährleistet wird, entfällt auch die Regelung für Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Gemäß § 19 EStG handelt es sich bei einem VSOP um Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Bei der Gestaltung des Beteiligungsprogramms sollten daher die steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden, damit keine Einkommenssteuer mit der Einräumung fällig wird. Für viele Arbeiter wäre diese Steuerlast durch ein fehlendes hohes Einkommen nicht tragbar. Die seit dem 01.07.2021 in Kraft getretene Regelung zur Steuerentlastung findet ebenfalls keine Anwendung, da hier ausschließlich echte Beteiligungen berücksichtigt werden.
Um sicherzugehen, dass keine zu hohe Steuerlast fällig wird, sollte ein Experte die Vertragsausgestaltung genau überprüfen.
Gesichtspunkte der Vertragsfreiheit
Abschlussfreiheit
Die Abschlussfreiheit regelt das Recht und die Entscheidungsfreiheit, mit wem und in welcher Art und Weise ein Vertrag geschlossen werden soll oder nicht. Auch die negative Vertragsfreiheit ist zu beachten, da diese im Umkehrschluss das Recht garantiert, keine Verträge abzuschließen. Ein weiterer Aspekt im Rahmen der Abschlussfreiheit ist die Partnerwahlfreiheit, welche besagt, dass der Vertragspartner frei gewählt werden kann.
Inhaltsfreiheit
Die Inhalts- oder Gestaltungsfreiheit definiert, dass Verträge und vertragliche Abmachungen inhaltlich frei gestaltet werden können. So können auch neue Typen im Vertragsbereich entstehen, solange diese nicht dem Typenzwang unterliegen.
Formfreiheit
Durch die Formfreiheit besteht die Möglichkeit, Verträge frei zu gestalten, ohne sich dabei an eine vorgegebene Form zu halten. Jedoch sind Ausnahmen, wie etwa bei Grundstücksgeschäften, zu beachten. Hier ist eine bestimmte Form vorgeschrieben, welche unter anderem zur Rechtssicherheit dient.
Aufhebungsfreiheit
Durch die Aufhebungsfreiheit ist es möglich, zuvor geschlossene Verträge wieder aufzuheben. Wichtig ist, dass die Auflösung einvernehmlich ist. Eine Vertragsaufhebung kann nie von nur einer Partei erfolgen.
Ihre virtuelle Beteiligung durch Spezialisten wirkungsvoll umsetzen
Damit Ihre Mitarbeiterbeteiligung zu bestmöglichen Vorteilen gestaltet werden kann, arbeitet unser erstklassiges Team effektiv zusammen, um alle Aspekte und Faktoren zu analysieren und durch individuelle Ausarbeitung in den Vertrag mit einzubinden.
Wir arbeiten einen auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen und präzise formulierten Vertrag aus, der steuerlich vorteilhaft ist, keine sozialversicherungspflichtigen Nachteile auslöst und einen Anreiz für Ihre Mitarbeiter schafft sowie nicht den Verkauf blockiert. Um diese und weitere Faktoren zu berücksichtigen, erarbeiten wir eine individuell bestmögliche Vereinbarung.
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