Überbrückungshilfe IV

Belma Hayran

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Überbrückungshilfe IV

So können Sie von dem neuen Förderzeitraum profitieren.

Die Überbrückungshilfe geht in die nächste Runde. Nachdem der Förderzeitraum für die Überbrückungshilfe III+ zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen ist, läuft seit dem 1. Januar 2022 der Förderzeitraum für die Überbrückungshilfe IV.

Der Förderzeitraum dauert von Januar bis März 2022.

Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 30. April 2022.

Aus den amtlichen Bekanntmachungen:

„Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche). Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus.

Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat beziehungsweise insgesamt bis zu 300.000 Euro).

Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 1. Januar bis 28. Februar 2022 (verlängert) Überbrückungshilfe IV beantragen.“


WICHTIGER HINWEIS: Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen oder eine sog. „prüfenden Dritten“ (Rechtsanwalt/Steuerberater etc., zB auch über uns) beantragt werden.

Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 30. April 2022.

Lassen Sie sich von uns beraten und prüfen, ob Sie sich für die Überbrückungshilfe für Ihr Unternehmen qualifizieren.

Ihr Team von Wollring Tax unterstützt Sie unter: info[at]wollring-law.com

 Über die Autorin 

BELMA HAYRAN

Steuerfachangestellte

b.hayran@wollring-law.com

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