Maria Le

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Haftung Aufsichtsrat

Minimieren Sie zuverlässig Ihre Haftung als Aufsichtsrat in einer AG

Sie befürchten eine akute oder sich anbahnende Haftung des Aufsichtsrats?

Durch ein individuell abgestimmtes Beratungskonzept von herausragenden Rechtsanwälten auf höchstem Niveau kann Ihre Haftung im Voraus bestmöglich abgewendet oder in akuten Fällen auf ein Minimum reduziert werden.

Wie die nächsten Schritte aussehen und wie wir Ihre Aufsichtsratshaftung fundiert begrenzen können, lesen Sie in diesem Artikel.

Das Wichtigste für Sie

  • Furcht vor Haftung als Aufsichtsrat? Erfahren Sie, welche gravierenden Konsequenzen eine fehlerhafte Ausführung Ihrer Rolle haben kann, von zivil- und strafrechtlicher Haftung bis hin zu Berufsverboten und Imageverlust.
  • Lernen Sie über typische Fehler des Aufsichtsrats, die zur Haftung führen können, und entdecken Sie, wie spezialisierte Rechtsberatung Ihnen helfen kann, Ihre Haftung zu reduzieren oder abzuwehren.
  • Erfahren Sie, welche Pflichten Sie als Aufsichtsratsmitglied haben, und wie deren Nichterfüllung zu erheblichen Haftungsrisiken führen kann.
  • Erhalten Sie einen Einblick in ein einzigartiges Insolvenzverkürzungskonzept, das durch eine hochqualifizierte Rechtsberatung entwickelt wurde, um Ihre Haftung zu minimieren und Ihre Sorgen zu reduzieren.
  • Kontaktieren Sie Wollring Law, um sich in Ihrem speziellen Fall beraten zu lassen und herauszufinden, wie Sie Ihre Haftungsrisiken am besten minimieren können.

Diese (Haftungs-)Konsequenzen kommen auf Sie zu

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1. Zivilrechtliche Haftung des Aufsichtsrats

Für Verluste durch die Entscheidungen oder dem Verhalten des Aufsichtsrats können die individuellen Aufsichtsratsmitglieder verantwortlich gemacht werden und auf Ersatz des daraus entstehenden Schadens haften.

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2. Strafrechtliche Haftung

Bei speziellen Fehlern durch den Aufsichtsrat haben Sie strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten, besonders bei einer verspäteten Insolvenzanmeldung. Hat der Aufsichtsrat nichts unternommen, obwohl dieser von der Insolvenzreife des Unternehmens Kenntnis hatte oder hätte wissen müssen, hat er seine Pflichten verletzt und hat Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen zu befürchten.

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3. Berufsverbot oder Gewerbeuntersagung

Ein Berufsverbot kann in bestimmten Einzelfällen ausgesprochen werden, die von den Umständen abhängen und die persönliche Haftung jedes Aufsichtsratsmitglieds betreffen. Beispielsweise können diverse Vorstrafen ein Berufsverbot oder eine Gewerbeuntersagung für die Betroffenen zur Folge haben, mit der Konsequenz, dass die betroffenen Mitglieder des Aufsichtsrats begrenzt oder andauernd keine ähnlichen Positionen in anderen Firmen annehmen dürfen.

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4. Verlust des Images

Einhergehend mit den rechtlichen Folgen verlieren Aufsichtsratsmitglieder gewöhnlich ihr Image, der Ihr Ansehen und Ihre etwaige berufliche Zukunft erheblich einschränken kann.

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5. Private Haftung

Ist die Forderungssumme höher als die finanziellen Möglichkeiten des Aufsichtsrats oder kommen die Aufsichtsratsmitglieder ihren Pflichten nicht nach, werden die privaten Vermögen der Aufsichtsratsmitglieder mit einbezogen, sodass es zur privaten Insolvenz kommen kann.

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6. Psychischer Stress

Die Folgen einer Haftung von Aufsichtsräten bringen enormen Stress und Ärger mit sich, was sich auf Ihre physische und psychische Gesundheit auswirken kann. Auch das Privatleben der Aufsichtsratsmitglieder wird dadurch erheblich beeinträchtigt.

Fehler vom Aufsichtsrat, die zu einer Haftung führen können


Eine Haftung des Aufsichtsrats oder der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder tritt vor allem bei der schuldhaften Verletzung von Handlungspflichten ein, die sich aus der Pflicht zur Überwachung der Geschäftsführung nach § 111 Abs. 1 AktG ergeben, die wiederum sämtliche Tätigkeitsbereiche der Geschäftsführung umfassen.

Die Aufsichtsratsmitglieder müssen den Schadensersatzansprüchen der Aktiengesellschaft nach § 116 S.1, 93 Abs. 2 AktG nachkommen, wenn durch eine Pflichtverletzung der Aufsichtsratsmitglieder ein Schaden der AG entstanden ist.

Haftungsrisiken für Mitglieder vom Aufsichtsrat sind in der Praxis typischerweise:

  • Grob fahrlässiges oder vorsätzliches Nichteingreifen zur Unterbindung von Betrugshandlungen vom Vorstand oder des Geschäftsleiters
  • Mangelhafte Kontrolle vom Aufsichtsrat gegenüber dem Vorstand in einer Krise
  • Keine regelmäßige Liquiditätsprüfung bei herausgegebenen Krediten
  • Keine Einforderung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Dritten und dem Vorstand

Strafrechtliche Haftungsgründe für Aufsichtsratsmitglieder sind zudem insbesondere:

  • Untreue nach § 266 Abs. 1 StGB
  • Pflichtverletzung der Geheimhaltung nach § 404 AktG und § 85 Abs. 1
  • Falschangaben nach § 399 AktG
  • Unrichtige Darstellung nach § 400 AktG

Besonderheit: Haftung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse

Bei speziellen Gesetzesverstößen durch Mitglieder von Aufsichtsräten oder Prüfungsausschüssen von Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE - "Public Interest Entities") kann eine Behörde wegen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, Freiheitsstrafen oder Bußgelder verhängen, wenn:

  • die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers nicht hinreichend kontrolliert wurde
  • die Empfehlung für die Anforderung eines Abschlussprüfers an die Hauptversammlung nicht nach der EU-Verordnung eintrat
  • der Rat für die Anforderung eines Abschlussprüfers nicht ordnungsgemäß verlief

Durch kompetente Rechtsberatung mit Wollring Law Ihre Haftung abwehren oder reduzieren


Um Ihre Haftung auch kurzfristig sorgfältig zu reduzieren oder abzuwenden und insbesondere strafrechtliche Folgen bestmöglich zu vermeiden, haben wir von Wollring Law mit unserer Fachkompetenz auf höchstem Niveau ein einzigartiges Insolvenzverkürzungskonzept entwickelt, was Ihnen nun zugutekommt.

Überlassen Sie die individuelle Nutzung Ihrer Möglichkeiten unseren hoch qualifizierten Rechtsanwälten, um die Konsequenzen so gering wie möglich zu halten durch:

  • Minimierung der privaten Haftung
  • Vermeidung der Insolvenz
  • Erhalt von Sicherheit und mithin Reduzierung von Sorgen

Pflichten, deren Verletzung zu Haftungsrisiken führen können

Damit gegenüber von Aufsichtsräten Haftungsansprüche durchgesetzt werden können, müssen nachweisbare Fehler wie Pflichtverletzungen gegenüber der Gesellschaft und dem Vorstand vorliegen.

Ein Aufsichtsrat fungiert als Bindeglied zwischen dem Vorstand und der AG und vertritt die Interessen der Aktionäre der Gesellschaft gegenüber dem Vorstand.

Der Aufsichtsrat einer Gesellschaft besitzt zahlreiche rechtliche und unternehmerische Pflichten, dessen Missachtung fatale Folgen haben können und die im Allgemeinen folgende Aufgaben umfassen:

  • Aufsichtspflicht: Ein Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan der Gesellschaft und soll die Geschäftsführung des Vorstandes sowie dessen einzelne Vorstandsmitglieder in Ausübung ihrer Tätigkeit überwachen, wie beispielsweise die Prüfung von wichtigen Unterlagen, Finanzberichten und Geschäftsplänen.
  • Beratungspflicht: Aufsichtsräte übernehmen auch eine beratende Funktion und stehen daher dem Vorstand bei wichtigen Entscheidungen für das Unternehmen mit ordentlichen und gewissenhaften Absichten zur Verfügung.
  • Bestellung und Abberufung des Vorstands: Es ist die Pflicht des Aufsichtsrates, die einzelnen Mitglieder des Vorstandes zu bestellen oder, wenn es die Situation erfordert, abzubestellen.
  • Genehmigungspflichten: Je nach Satzung vom Unternehmen und nach geltendem Recht bedarf es der Genehmigung eines Aufsichtsrats für spezielle Geschäfte und Entscheidungen vom Vorstand. Diese Beschlüsse müssen von jedem der Aufsichtsratsmitglieder unterzeichnet werden.
  • Compliance und Risikomanagement: Es gehört zu den Pflichten von jedem Mitglied des Aufsichtsrats zu gewährleisten, dass das Unternehmen allen bedeutenden gesetzlichen Anforderungen gerecht wird. Zudem sollte der Aufsichtsrat den Vorstand dabei unterstützen, das Risikomanagementsystem des Unternehmens zu kontrollieren und zu lenken.
  • Interessenkonflikte vermeiden: Es gilt für jedes Mitglied eines Aufsichtsrats, Interessenskonflikte zu vermeiden und die eigenen persönlichen Interessen hinter die des Unternehmens zu stellen, da dessen Interessen am höchsten zu priorisieren sind.
  • Verschwiegenheitspflicht: Aufsichtsratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Vertrauliche Informationen, Geheimnisse, Geschäftspläne oder ähnliches dürfen ohne Zustimmung nicht der Öffentlichkeit offenbart werden.
  • Sorgfaltspflicht: Es ist die Pflicht eines jeden Aufsichtsratsmitglieds, Ihre Aufgaben und Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen, mit der nötigen Sorgfalt und Aufmerksamkeit zu erledigen.
  • Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen: Aufsichtsratsmitglieder sollten, um ihren Pflichten gewissenhaft nachgehen zu können, stets an den Sitzungen teilnehmen und aktiv zum Wohle vom Unternehmen zu den Entscheidungen beitragen.
  • Vertretung der Aktionärsinteressen: Als Aufsichtsrat sollten die Mitglieder die Interessen der Aktionäre der Aktiengesellschaft angemessen vertreten und Ihre Wünsche und Anliegen miteinbeziehen.

Mit Spezialisten zuverlässig Ihr Ziel erreichen

Als promovierter Fachanwalt für Wirtschaftsrecht verfügt Dr. Moritz Wollring über sehr hohe Fachkompetenz und jahrelange erfolgreiche Erfahrung

Durch sein tiefgreifendes Wissen entwickelte er sein einmaliges Insolvenzverkürzungskonzept, bei dem Ihre Haftung als Aufsichtsrat auf ein Minimum reduziert werden kann.

Klärende Erstberatung anfordern

Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder über unsere Telefonnummer: 0800 4040221

Ihre nächsten Handlungen mit Wollring Law

1

Experten kontaktieren

Nehmen Sie mit unserer Kanzlei Kontakt auf, damit unsere hoch qualifizierten Rechtsanwälte sich Ihres Falls annehmen können. Wir melden uns mit einem Erstgespräch umgehend bei Ihnen zurück.

2

Maßnahmen ergreifen

Nach sorgfältiger Prüfung Ihrer Situation und dem Handlungsspielraum ergreifen wir für Sie die bestmöglichen Maßnahmen, um die Haftung und strafrechtliche Konsequenzen zu umgehen oder optimal zu reduzieren.

3

Haftung minimieren

Je nach individuellem Einzelfall können unsere Experten Ihre Haftung umgehen oder minimieren und als Spezialisten haben wir für Sie ein Insolvenzverkürzungskonzept erstellt, mit dem die Folgen auf ein Minimum reduziert werden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Rolle spielt die Versicherung für Mitglieder vom Aufsichtsrat in Bezug auf Haftungsfragen?


Wenn der Gesellschaft durch Pflichtverletzungen durch den Aufsichtsrat Schaden entstanden ist, kann die Aktiengesellschaft die Geltendmachung von Schadensersatz beantragen, wodurch der Aufsichtsrat persönlich und gesamtschuldnerisch haftet.

Für eine bessere Absicherung bietet sich die D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat an. Diese kann die Mitglieder des Aufsichtsrates vor finanziellen Schäden durch persönliche Haftung schützen, indem sie die Kosten für Schadenabwehr oder auch Schadensersatzzahlungen übernimmt.

Die einzelnen Bedingungen und Leistungen einer D&O-Versicherung werden individuell verhandelt und vertraglich festgehalten und können Aufsichtsräte als Ganzes umfassen oder auch nur einzelne Mitglieder eines Aufsichtsrates.

Welche Bedeutung hat die Aufbewahrung von Protokollen für die Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern?


Protokolle einer Versammlung eines Aufsichtsrates sollten sorgfältig angefertigt und aufbewahrt werden. Dies ist besonders wichtig bei der Frage der Beschlussfassung oder Entscheidungsfindung, wenn die Meinungen der Mitglieder der Aufsichtsräte auseinandergehen.

Wird in dem Protokoll ordentlich festgehalten, dass sich einzelne Mitglieder des Aufsichtsrates ausdrücklich gegen die Mehrheit stellen, kann dies im Nachhinein bei der Haftungsfrage als Beweis dienen, sich aktiv zum Besten des Unternehmens ausgesprochen zu haben, sodass betreffende Organmitglieder keine Pflichtverletzungen begangen haben.

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Maria Le

Über die Autorin

MARIA LE

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