Maria Le

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Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

Eine einwandfreie Arbeitnehmerüberlassung im Konzern wirkungsvoll umsetzen

Bei Ihnen steht eine konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung bevor?

Damit alle rechtlichen und formalen Ansprüche erfüllt und auch die Interessen aller Beteiligten gewahrt werden, benötigt es eine professionelle Ausgestaltung des Vertrags zwischen Verleiher, Entleiher und Arbeitnehmer.

Durch eine effiziente und wirkungsvolle Zusammenarbeit unseres Expertenteams von Wollring Law, können wir alle rechtlichen und formalen Hürden vorausschauend umgehen und für Sie eine ideale Gestaltung und Umsetzung der Arbeitnehmerüberlassung vornehmen.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • 1. Komplexe Rechtslage bei der Arbeitnehmerüberlassung: Entdecken Sie, wie Sie die rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen der Arbeitnehmerüberlassung innerhalb Ihres Konzerns meistern können, unter Berücksichtigung der Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und der Koordination zwischen den konzernangehörigen Unternehmen.
  • 2. Risikomanagement in der Konzernstruktur: Erfahren Sie, welche typischen Risiken wie illegale Arbeitnehmerüberlassung oder Haftungsfragen bei der internen Personalvermittlung bestehen und wie Sie diese effektiv vermeiden können.
  • 3. Fachkundige Unterstützung für rechtssichere Lösungen: Nutzen Sie die Expertise des Teams von Wollring Law, um eine fehlerfreie und rechtssichere Arbeitnehmerüberlassung in Ihrem Konzern zu gewährleisten, einschließlich aller notwendigen Vertragsausgestaltungen und Compliance-Aspekte.
  • 4. Bedeutung des Konzernprivilegs: Verstehen Sie die Rolle des Konzernprivilegs im Kontext der Arbeitnehmerüberlassung und wie es die Prozesse innerhalb Ihres Konzerns erleichtern kann, während rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden.

Herausforderungen der Arbeitnehmerüberlassung innerhalb des Konzerns

Die Überlassung von Arbeitnehmern innerhalb eines Konzerns, insbesondere in Deutschland, ist ein komplexer Prozess, der sowohl rechtliche als auch organisatorische Herausforderungen mit sich bringt. Die Arbeitnehmerüberlassung innerhalb eines Konzerns stellt Unternehmen vor verschiedene rechtliche und organisatorische Herausforderungen. Es ist wichtig, diese Herausforderungen zu identifizieren und zu verstehen, um eine effektive und rechtskonforme Organisation der Arbeitnehmerüberlassung zu gewährleisten.

Rechtliche und organisatorische Herausforderungen

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1. Einhaltung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)

Es muss sichergestellt werden, dass die Überlassung den Vorschriften des AÜG entspricht, was detaillierte Kenntnisse der gesetzlichen Anforderungen erfordert. Eine Nichtbeachtung kann zu rechtlichen Konsequenzen, Bußgeldern und einem Reputationsverlust führen.

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2. Arbeitsverträge und -bedingungen

Die Arbeitsverträge müssen die spezifischen Bedingungen der Überlassung klar definieren, einschließlich der Arbeitsbedingungen, Gehälter und Leistungen. Unklare oder nicht konforme Verträge können Rechtsstreitigkeiten und Unzufriedenheit bei den Mitarbeitern nach sich ziehen.

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3. Koordination zwischen Entsende- und Empfangsunternehmen

Es muss eine klare Abstimmung zwischen dem Unternehmen, das den Arbeitnehmer entsendet, und dem Unternehmen, das den Arbeitnehmer empfängt, geben, insbesondere in Bezug auf Arbeitsaufgaben, Aufsicht und Verantwortlichkeiten. Mangelnde Koordination führt zu vermeidbaren, ineffizienten Arbeitsabläufen und Konflikten.

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4. Datenschutz und Compliance

Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und Compliance-Anforderungen, insbesondere bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung, ist wesentlich. Verstöße können zu Datenschutzproblemen und rechtlichen Sanktionen führen, die Ihrem Konzernunternehmen erheblich schaden können.

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5. Kulturelle und sprachliche Integration

Bei internationalen Überlassungen sind Anpassungen an unterschiedliche Unternehmenskulturen und Sprachbarrieren zu berücksichtigen, da Missverständnisse und Integrationsprobleme die Zusammenarbeit und Mitarbeiterzufriedenheit beeinträchtigen können.

Typische Risiken und Gefahren

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1. Illegale Arbeitnehmerüberlassung

Das Risiko, gegen das AÜG zu verstoßen, besteht, wenn die Überlassung nicht ordnungsgemäß angemeldet ist oder die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, ist enorm groß. Ein Verstoß gegen das AÜG führt zu rechtlichen Konsequenzen, Geldstrafen und einem Reputationsverlust, was Ihrem Konzernunternehmen erheblich schaden würde.

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2. Verletzung von Arbeitsrechten

Risiken in Bezug auf unzureichende Arbeitsbedingungen, Entlohnung oder Diskriminierung können auftreten, wenn die Arbeitsrechte der entsandten Arbeitnehmer nicht vollständig respektiert werden. Das kann zu vermeidbaren Problemen führen, wie der Mitarbeiterunzufriedenheit, rechtlichen Streitigkeiten und Schadensersatzansprüchen.

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3. Haftungsfragen

Bei Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben kann es zu Haftungsfragen kommen, die sowohl das entsendende als auch das empfangende Unternehmen betreffen und zu erheblichen Belastungen für beide Konzerne führen kann.

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4. Arbeitskonflikte und Unzufriedenheit

Unterschiede in den Arbeitskulturen und -praktiken können zu Konflikten und Unzufriedenheit bei den entsandten Arbeitnehmern führen, was die Arbeitsmoral und Produktivität der Mitarbeiter beeinträchtigt.

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5. Betriebsratsmitbestimmung

Die Zustimmung des Betriebsrats kann erforderlich sein, dessen Missachtung Verzögerungen im Überlassungsprozess und rechtlichen Herausforderungen nach sich zieht. Die Einbeziehung und auch Zustimmung des Betriebsrats kann sich als äußerst schwierig erweisen.

Realisieren Sie eine ideale Arbeitnehmerüberlassung mit ausgezeichneter Beratung

Um die Herausforderungen der Arbeitnehmerüberlassung innerhalb eines Konzerns erfolgreich zu meistern, ist eine kompetente und erfahrene Beratung erforderlich. Setzen Sie daher auf die versierte Expertise unseres kompetenten Expertenteams von Wollring Law, bei der fähige Rechtsanwälte relevanter Rechtsgebiete effizient zusammenarbeiten, um Ihre Arbeitnehmerüberlassung wirkungsvoll zu gestalten und umzusetzen.

Durch jahrelange Erfahrung und hoch spezialisierten Kenntnissen mit den internen Strukturen von Konzernunternehmen und vertraglichen Ausgestaltungen sind unsere Berater für Ihr Problem perfekt geeignet und können einen maßgeschneiderten Vertrag für Ihre konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung ausarbeiten.

Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung innerhalb des Konzerns


Bevor Sie mit der Organisation der Arbeitnehmerüberlassung innerhalb Ihres Konzerns beginnen, ist es wichtig, die Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung zu verstehen. Die Arbeitnehmerüberlassung bezieht sich auf die vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern eines Unternehmens an ein anderes Unternehmen innerhalb desselben Konzerns.

Es ist wichtig, die Arbeitnehmerüberlassung von anderen Formen der internen Personalausleihung abzugrenzen. Bei der Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich um ein Dreiecksverhältnis zwischen den Arbeitnehmern, dem Verleiher und dem Entleiher, bei dem die Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert sind und dessen Weisungen folgen.

Rechtliche Bestimmungen und Rahmenbedingungen


Die Arbeitnehmerüberlassung innerhalb eines Konzerns unterliegt bestimmten rechtlichen Bestimmungen und Rahmenbedingungen. Es ist wichtig, sich über diese Bestimmungen zu informieren und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Erlaubnispflicht

Bei der Arbeitnehmerüberlassung innerhalb eines Konzerns ist die Erlaubnispflicht ein zentraler rechtlicher Aspekt. Nach dem deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist grundsätzlich eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, um als Unternehmen legal Arbeitnehmer an ein anderes Unternehmen zu überlassen. Dies gilt auch für Unternehmen innerhalb eines Konzerns.

Die Erlaubnispflicht soll sicherstellen, dass die Rechte der überlassenen Arbeitnehmer gewahrt bleiben und die Arbeitnehmerüberlassung nicht zu einer Umgehung von Arbeitsstandards oder zur Schaffung von prekären Beschäftigungsverhältnissen führt.

Konzernunternehmen, die Arbeitnehmer an andere Unternehmen innerhalb desselben Konzerns überlassen möchten, müssen daher prüfen, ob sie eine entsprechende Erlaubnis benötigen. Die Nichtbeachtung dieser Erlaubnispflicht kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Bußgeldern und der Ungültigkeit der Überlassungsverträge. Daher ist es für Konzerne unerlässlich, sich eingehend mit den Bestimmungen des AÜG zu befassen und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen, um eine gesetzeskonforme Arbeitnehmerüberlassung zu gewährleisten.

Werkvertrag

  1. Ergebnisorientierung: Der Werkvertrag ist auf die Erstellung eines bestimmten Werkes ausgerichtet, d.h., der Fokus liegt auf dem Ergebnis der Arbeit und nicht auf der Arbeit selbst.

  2. Erfolgsbezogene Bezahlung: Die Vergütung beim Werkvertrag ist oft erfolgsabhängig. Das bedeutet, dass die Bezahlung nach Fertigstellung und Abnahme des Werkes erfolgt.

  3. Selbständigkeit des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer (Werkunternehmer) ist in der Ausführung seiner Arbeit relativ frei und selbständig. Er entscheidet eigenständig über die Art und Weise der Ausführung der Arbeit.

  4. Gewährleistungspflicht: Beim Werkvertrag besteht eine Gewährleistungspflicht für Mängel am Werk. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ein mangelfreies Werk zu liefern.

  5. Keine Weisungsgebundenheit: Der Werkunternehmer ist nicht weisungsgebunden bezüglich Zeit, Ort und Ausführung der Tätigkeit.

Dienstvertrag

  1. Tätigkeitsorientierung: Beim Dienstvertrag steht die Erbringung einer Dienstleistung im Vordergrund, nicht das Ergebnis. Es geht um die Ausführung der Tätigkeit an sich.

  2. Regelmäßige Vergütung: Die Bezahlung erfolgt in der Regel periodisch (z.B. monatlich), unabhängig vom Ergebnis der Arbeit.

  3. Abhängige Beschäftigung: Der Dienstverpflichtete (Arbeitnehmer) ist in die Organisationsstruktur des Dienstberechtigten (Arbeitgebers) eingebunden und unterliegt dessen Weisungsrecht.

  4. Keine spezifische Gewährleistungspflicht: Im Gegensatz zum Werkvertrag besteht keine Gewährleistungspflicht für ein bestimmtes Arbeitsergebnis.

  5. Weisungsgebundenheit: Der Dienstnehmer ist hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Ausführung der Tätigkeit weisungsgebunden.

Bei der Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

In der Praxis kann die Abgrenzung zwischen Werk- und Dienstvertrag bei einer Arbeitnehmerüberlassung im Konzern komplex sein. Konzernunternehmen müssen sorgfältig prüfen, unter welche Kategorie die spezifische Überlassung fällt, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Insbesondere das AÜG und die damit verbundenen Regulierungen zur Scheinselbständigkeit und illegalen Arbeitnehmerüberlassung müssen beachtet werden.

Was hat es mit dem Konzernprivileg auf sich?

Das sog. Konzernprivileg ist eine spezielle Regelung im Rahmen des deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), die bestimmte Erleichterungen für die Überlassung von Arbeitnehmern innerhalb eines Konzerns vorsieht. Im Gegensatz zu der allgemeinen Regelung der Arbeitnehmerüberlassung, bei der eine gesonderte Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit erforderlich ist, bietet das Konzernprivileg unter bestimmten Bedingungen eine Ausnahme:

  • Erlaubnisfreie Überlassung: Innerhalb eines Konzerns ist die Überlassung von Arbeitnehmern zwischen den einzelnen Konzernunternehmen grundsätzlich ohne die sonst erforderliche Erlaubnis möglich.
  • Voraussetzung – Konzernzugehörigkeit: Das Privileg gilt nur für Unternehmen, die rechtlich zu demselben Konzern gehören. Das bedeutet, die überlassenden und empfangenden Unternehmen müssen entweder Tochtergesellschaften desselben Mutterkonzerns sein oder unter gemeinsamer Konzernleitung stehen.
  • Keine Drittfirmen: Die Arbeitnehmerüberlassung darf nur innerhalb des Konzernverbunds erfolgen. Eine Überlassung an externe Dritte, auch wenn sie geschäftliche Beziehungen zum Konzern haben, fällt nicht unter das Konzernprivileg.
  • § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG: Die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung ist dann nicht privilegiert, wenn der Arbeitnehmer zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird. So soll verhindert werden, dass Arbeitgeber nur Personalführungsgesellschaften gründen, wodurch die Erlaubnispflicht und auch der Equal-Pay-Grundsatz umgangen werden würde.
  • Grenzen und Bedingungen: Trotz des Privilegs müssen Konzernunternehmen bestimmte Grenzen und Bedingungen beachten. Dazu zählt, dass die Überlassung nicht den Hauptzweck der Geschäftstätigkeit des überlassenden Unternehmens darstellen darf und die Rechte der Arbeitnehmer gewahrt bleiben müssen.

Diese Regelungen des Konzernprivilegs ermöglichen eine flexiblere Gestaltung der Arbeitskräfte innerhalb eines Konzerns, wobei jedoch stets darauf zu achten ist, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Die Missachtung dieser Vorschriften kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, daher ist eine sorgfältige Prüfung und Einhaltung der AÜG-Bestimmungen essenziell.

Erfolgreiche Umsetzung einer fehlerfreien Arbeitnehmerüberlassung dank Experten

Um die komplexen Anforderungen bei der Überlassung von Arbeitnehmern innerhalb eines Konzerns zu bewältigen, ist fundiertes Fachwissen unerlässlich. Vertrauen Sie daher auf das umfangreiche Know-how unseres Expertenteams bei Wollring Law. Unsere qualifizierten Rechtsanwälte, die sich auf relevante Rechtsgebiete spezialisiert haben, arbeiten effektiv zusammen, um Ihre Arbeitnehmerüberlassung optimal zu gestalten und umzusetzen.

Unsere Berater, die sowohl aus erfahrenen Arbeits- und Gesellschaftsrechtlern bestehen, bringen langjährige Erfahrung und tiefgehende Spezialisierung in den Bereich der Konzernstrukturen und vertraglichen Gestaltung mit. Dies ermöglicht es ihnen, perfekt auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen zu entwickeln. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise, um einen maßgeschneiderten Vertrag für die Arbeitnehmerüberlassung in Ihrem Konzern zu erstellen.

Professionelle Beratung für Ihre Konzernstruktur

Lassen Sie sich von unserem exzellenten Expertenteam umfassend beraten, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und eine effektive Organisation der Arbeitnehmerüberlassung zu gewährleisten. Dadurch können mögliche Risiken minimiert und rechtliche Sicherheit gewährleistet werden.

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Maria Le

Über die Autorin

MARIA LE

Rechtsanwältin

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