"Dreh- und Angelpunkt eines insolvenzstrafrechtlichen Verfahrens ist der Eintritt der Insolvenzreife. Diesen Vorwurf mit tiefgreifender handels-, insolvenzrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen auszuhebeln ist, als einer der führenden Strafverteidiger für Insolvenzstrafrecht, mein Garant für eine Verteidigung mit höchster Erfolgswahrscheinlichkeit".
Höchste Erfolgschance mit kompetentem Anwalt für Insolvenzstrafrecht
Erfolgreiche insolvenzstrafrechtliche Verteidigung durch erfahrenen Fachanwalt für Insolvenzrecht und ehemaligen Insolvenzverwalter
Überraschend Ergebnis dank einmalig tiefgründiger Expertise
Ihnen droht die Haftung im Insolvenzstrafrecht und zivilrechtliche Ansprüche werden gegen Sie erhoben?
In vielen Fällen greift die reine Strafverteidigung, ohne das notwendige, insolvenzrechtliche Hintergrundwissen zu kurz.
Dr. Moritz Wollring hat in seiner früheren Tätigkeit als Insolvenzverwalter der Staatsanwaltschaft zu gearbeitet.
Heute nutzt er seine Erfahrungen über den Verfahrensaufbau und seine tiefgründigen handels-, insolvenzrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse, um insolvenzstrafrechtliche Verfahren erfolgreich abzuwenden.
Wir schützen und beraten Sie zuverlässig im Insolvenzstrafrecht:
(klicken, um mehr zu erfahren)
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Die fachliche Kompetenz von Rechtsanwalt Dr. Moritz Wollring, das persönliche Engagement und die Zielstrebigkeit in der Durchsetzung realistischer Zielvorgaben haben mich außerordentlich beeindruckt. Meine Lebenserfahrung sagt mir, dass die Kombination dieser drei Qualitätsmerkmale nicht immer und auch nicht in jedem Berufszweig die Regel ist.
A.C. - Mandant von WOllring Law
Wir hebeln die Vorwürfe aus
Klassische Strafverteidigung verfehlt das Ziel
Oft begehen Beschuldigte im Insolvenzstrafverfahren den Fehler,
sich an einen klassischen Strafverteidiger zu wenden.
Anders als bei klassischen Strafrechtsdelikten, wie Körperverletzung oder Diebstahl, begründet
sich der Tatvorwurf in handels- und insolvenzrechtlichen Details gepaart mit zahlreichen Urteilen auf BGH-Ebene.
Die Verteidigung dieser Vorwürfe auf strafrechtlicher Ebene ist wegen
fehlender Fachkenntnisse der Strafverteidiger nicht nur überteuert, sondern schlägt in aller Regel auch fehl.
Versierte vollumfassende Strategie
Exzellente insolvenzstrafrechtliche Verteidigung funktioniert anders
"Dr. Moritz Wollring - einer der führenden Spezialisten für Insolvenzrecht und Insolvenzstrafrecht"
Im Insolvenzstrafrecht kompetent aufgestellt
Zuverlässige Lösungen im Insolvenzverfahren
Privathaftung abwehren
Als hoch qualifizierte Berater sorgen wir dafür, dass Ihr Haftungsrisiko minimiert, die Strafe reduziert wird oder die Haftung nach Möglichkeit gänzlich abgewehrt werden kann, damit die Folgen für Sie so gering wie möglich ausfallen.
Durch ein effektives Zusammenspiel relevanter Rechtsbereiche können wir Sie zuverlässig bei allen Vorwürfen und Ansprüchen gegen Sie verteidigen.
Wirtschaftliche Existenz schützen
Haftet der Geschäftsführer oder Schuldner mit seinem privaten Vermögen, kann dies die Existenz bedrohen. Daher können wir als professionelle Rechtsverteidigung Ihr Vermögen effektiv und bestmöglich schützen.
Unsere fähigen Experten wehren Ansprüche ab und entkräften Vorwürfe durch ihr umfangreiches Fachwissen und Erfahrung, um Sie vor einer hohen Haftung zu bewahren und Ihre Existenz zu sichern.
Positive Aussichten schaffen
Je früher Sie uns zur Bewältigung der Krise hinzuziehen, desto mehr können wir für Sie erreichen. Als Spezialisten begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess und beraten Sie zu vorteilhaften Lösungen.
Da wir als weiteren Kanzleischwerpunkt Unternehmen bei der Restrukturierung unterstützen, um sie aus der Insolvenzkrise zu navigieren, können wir Sie umfassend zu Sanierungsmöglichkeiten beraten.
Folgen im Insolvenzstrafrecht
Diese Konsequenzen drohen im Insolvenzstrafrecht
1.
Haftungsrisiken
Als Folge der Verletzung der Insolvenzantragspflicht ist die Insolvenzverschleppung eine Straftat und kann daher auch persönliche Haftungsfolgen nach sich ziehen. Diese Strafbarkeit kann noch dadurch verschärft werden, wenn Geschäftsführer und Schuldner eine Verletzung der Buchführungspflicht begehen und Vermögen auf Dritte übertragen.
2.
Rufschädigung
Durch eine Haftung wird Ihr persönlicher Ruf und Ihre berufliche Karriere stark geschädigt und selbst wenn es zu keiner persönlichen Haftung kommt, können Investoren, Geschäftspartner, Kunden und Mitarbeiter durch den Verdacht der Verletzung Ihrer Pflichten das Vertrauen in Sie verlieren.
3.
Berufsverbot
Da mitunter Ihnen auch ein Verbot ausgesprochen werden kann, eine vergleichbare Position in einem anderen Unternehmen einzunehmen (Berufsverbot), kann auch die Gestaltung Ihrer Zukunft äußert schwierig werden.
4.
Verlust der Existenz
Bei insolvenzstrafrechtlichen Tatbeständen ermitteln oft viele Institutionen, wie Finanz- und Gewerbeämter, und es werden mehrere zivilrechtliche Ansprüche gegen Sie geltend gemacht, weshalb Sie von allen Seiten bedrängt und in Haftung genommen werden.
Wird der Geschäftsführer oder Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund der Insolvenzverschleppung in Haftung genommen, haftet er oft für enorme Summen im Millionenbereich, was Existenzen vernichten kann, da Immobilien, Altersvorsorge, Aktiendepots, etc. potenziell der Pfändung für Ansprüche dieser Höhe unterworfen sind. Die Folge sind Existenzängste, enormer Stress und Sorgen für die Betroffenen.
Kompetenz schlägt Insolvenz
Mit kompetentem Rechtsanwalt zuverlässige Lösungen im Insolvenzstrafrecht erzielen
Spezialisiertes Fachwissen
Als ehemalige Insolvenzverwalter können unsere Spezialisten Ihnen eine einmalige Innensicht bieten, durch die verdeckte Lösungswege für Sie gefunden und Schwachstellen aufgedeckt werden, um Sie zuverlässig zu verteidigen.
Um Sie kompetent im Insolvenzstrafrecht beraten zu können, sind vertiefte buchhalterische und steuerrechtliche Kenntnisse notwendig, die unsere Experten vorweisen können und zudem jahrelange Erfahrung mit Insolvenzen und den Abläufen im Insolvenzverfahren haben.
Logische Synergiennutzung
Unsere Kanzlei bietet Ihnen den Vorteil einer angeschlossenen Steuerberatung, die im Zusammenhang mit betriebswirtschaftlichen Beratern und Rechtsanwälten im Insolvenzrecht, Steuerstrafrecht, Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht eine ganzheitliche Beratung bildet, sodass wir Sie an allen Fronten verteidigen können.
Durch ein effektives Zusammenspiel unserer Abteilungen sparen Sie sich kaum bezahlbare Kosten durch die doppelte und dreifache Einbindung mehrere Kanzleien, die sich alle separat in die Thematik einarbeiten müssten und Zusammenhänge zwischen den Bereichen übersehen.
Insolvenzstrafrechtlicher Full-Service
Häufige Vergehen
Diese Delikte treten im Insolvenzstrafrecht am häufigsten auf
1. Insolvenzverschleppung
Von einer Insolvenzverschleppung wird gesprochen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist und der Insolvenzantrag gar nicht, fehlerhaft oder zu spät beim Insolvenzgericht eingereicht wird.
Die Verjährungsfrist von 5 Jahren beginnt mit Erlöschung der Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen. Das Urteil kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren umfassen.
2. Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
Die Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge ist eine treue ähnliche Pflicht gegenüber der Sozialversicherung und ist auch dann sicherzustellen, wenn sich Liquiditätsprobleme abzeichnen.
Das Unterlassungsdelikt ist jedem Arbeitgeber leicht nachweisbar und kann hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 oder in schweren Fällen bis zu 10 Jahren bedeuten.
3. Bankrott
Bankrottstraftaten können für Einzelunternehmer, Freiberufler, Geschäftsführer und Vorstände oder eingetragene Kaufleute eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von 5 oder in schwerwiegenden Fällen auch bis zu 10 Jahren nach sich ziehen. Zu strafbaren Handlungen, die auch dann gültig sind, wenn der Eröffnungsantrag abgelehnt wurde, zählen unter anderem:
Der Versuch, Fahrlässigkeit oder Leichtfertigkeit solcher Handlungen sind auch strafbar, zudem solche Handlungen, die im Vorfeld zu der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geführt haben.
4. Eingehungsbetrug
Solch ein Tatbestand besteht immer dann, wenn ein Leistungsversprechen, wie beispielsweise eine Zahlung zu einem festgelegten Zeitpunkt, nicht eingehalten werden kann. Sie machen sich strafbar, wenn Sie Leistungen in Anspruch nehmen oder Bestellungen aufgeben, bei denen sich auch schon durch drohende Zahlungsunfähigkeit abzeichnet, dass Sie diese Rechnungen nicht begleichen können.
Ein solcher Eingehungsbetrug kann für die Verantwortlichen eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von 5 bis 10 Jahren bedeuten.
5. Steuerhinterziehung
Steuerstraftaten treten im Kontext von Insolvenzen häufig auf und können in Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von 5 bis 10 Jahren münden, indem unter anderem:
Durch eine Selbstanzeige kann Straffreiheit erzielt werden, sofern die Steuer in der vom Finanzamt festgelegten Frist nachgezahlt wird.
6. Untreue
Das Betrugsdelikt der Untreue bedeutet, dass der Geschäftsführer oder der Vorstand ihrer Vermögensbetreuungspflicht des Stamm- oder Grundkapitals der Kapitalgesellschaft nicht nachgekommen sind. Die Folge kann sich in einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von 5 bis 10 Jahren äußern. Typische Handlungen, die den Tatbestand der Untreue erfüllen, sind:
7. Kreditbetrug
Der Straftatbestand umfasst falsche oder fehlende Unterlagen oder Angaben über Ihre wirtschaftliche Situation, wenn die Falschangaben für Sie als Kreditnehmer vorteilhaft sind und ist auch dann strafbar, wenn niemand zu Schaden kommt. Die Verantwortlichen müssen dabei mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren rechnen.
8. Begünstigung von Gläubigern
Wird nach Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Einstellung mangels Masse ein Gläubiger mit dem Vorsatz begünstigt, die anderen Gläubiger zu benachteiligen, machen Sie sich strafbar und müssen eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren befürchten. Die Begünstigung erfolgt unter anderem durch:
9. Der Informationspflicht gegenüber den Gesellschaftern nicht nachkommen
Der Geschäftsführer oder Vorstand ist in der Pflicht, die Aktionäre oder Gesellschafter darüber zu informieren, wenn das Stamm- oder Grundkapital mindestens zur Hälfte verloren geht. Eine Unterlassung diese Informationspflicht ist auch bei Fahrlässigkeit strafbar.
Der Geschäftsführer muss bei drohender Zahlungsunfähigkeit sofort eine Gesellschafterversammlung einberufen, andernfalls besteht eine Schadensersatzpflich und es droht eine persönliche Haftung. Das Urteilm eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren umfassen.
Legale Lösung, anstatt Vermögen auf Dritte zu übertragen
Abwehr von Insolvenzanfechtung und Geschäftsführerhaftung durchsetzen
Der Insolvenzverwalter kann jede im Vorfeld getätigte Vermögensverschiebung rückgängig machen, um die Insolvenzmasse zu erhöhen, aus der alle Gläubiger gleichmäßig ausgezahlt werden sollen und aus der sich auch die Vergütung des Insolvenzverwalters ergibt.
Da 90 % der Insolvenzmasse in der Praxis aus Insolvenzanfechtung und Geschäftsführerhaftung generiert werden, werden Insolvenzverwalter entsprechend kreativ, fechten eigentlich gerechtfertigte Zahlungen an und sind nur bedingt gesprächsbereit.
Viele Geschäftsführer beginnen aus Angst damit, ihr Vermögen auf Dritte zu übertragen, um es dem Zugriff des Insolvenzverwalters zu entziehen. Das ist strafbar, erhöht die Strafbarkeit zusätzlich und kann zudem rückgängig gemacht werden.
Besonders gravierend ist es, dass die Beteiligten, wie beispielsweise der Ehepartner, mit strafbar wegen Beihilfe gemacht werden können und die Konten eingefroren werden, sodass die Betroffenen wirtschaftlich vollkommen handlungsunfähig gemacht werden.
Das kann unser Expertenteam für Sie tun
Nach eingehender Prüfung durch einen versierten Insolvenzanwalt haben viele Anfechtungsschreiben Schwachstellen und sind daher sehr unsubstantiiert und nicht gerichtsfest. Da unser Konzept darauf ausgelegt ist, alle relevanten Rechtsbereiche und Steuerberatung aufeinander abgestimmt im Zusammenhang zu betrachten, prüfen wir sorgfältig alle Vorgänge und Unterlagen auf Richtigkeit.
Zudem können wir einen effektiven Vermögensschutz durch unsere professionelle Rechtsverteidigung gewährleisten, um Ansprüche abzuwehren und die Vorwürfe zu entkräften, anstatt Vermögen auf illegale Weise zu „verstecken“ oder in „vermeintliche“ Sicherheit zu bringen. Dadurch wird der Anschein, dass Sie etwas falsch gemacht zu haben scheinen, noch bekräftigt.
Umfassende Verteidigung im Insolvenzstrafrecht
Unsere Lösung durch eine Full-Service-Beratung
Mit unserer ganzheitlichen Beratung können wir Sie gegen jeden Vorwurf kompetent verteidigen und finden durch unsere ehemaligen Insolvenzverwalter Schwachstellen in deren Argumentation.
Dadurch sparen Sie sich kaum bezahlbare Kosten durch die doppelte und dreifache Einbindung von Anwälten für verschiedene Haftungsansprüche. Zudem müsste sich jeder in Ihre Situation einlesen und Zusammenhänge zwischen den Bereichen werden verkannt, was zu Fehlern führt und äußerst ineffektiv ist.
Vertrauen Sie daher unseren versierten Spezialisten, um Sie bestmöglich vor Schaden zu schützen, Vorwürfe zu entkräften und Ansprüche abzuwehren.
Dadurch zeichnen wir uns besonders aus
Insolvenzreife rückwirkend prüfen
Viele andere Kanzleien oder auch Behörden verfügen nicht über eine KI-Software, mit der wir eine Prüfung Ihrer Insolvenzreife rückwirkend durchführen können.
So können wir genau prüfen, ob Ihr Unternehmen überhaupt zahlungsunfähig oder überschuldet war.
Dadurch ergibt sich die Chance, die Basis für strafrechtliche Vorwürfe zu entkräften und jegliche Ansprüche Ihnen gegenüber abzuwehren, denn oftmals stellt sich heraus, dass Sie zu dem angegebenen Zeitpunkt nicht zahlungsunfähig waren.
Ablauf
So können wir für Sie im Insolvenzstrafrecht eintreten
1
Kontakt aufnehmen
Nehmen Sie mit unserer Wirtschaftskanzlei Kontakt auf, damit wir Sie im Insolvenzstrafrecht unterstützen und beraten können. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück und vereinbaren ein Erstgespräch.
2
Erstgespräch vereinbaren
Bei einem ersten Treffen können wir eine Einschätzung Ihrer Ausgangslage vornehmen und Ihre Möglichkeiten und Chancen besprechen, um Sie vor enormen Schaden zu bewahren und individuelle Lösungen zu finden.
3
Schaden minimieren
Wir nehmen eine umfassende Prüfung aller Dokumente und Unterlagen vor, um alles sorgfältig aufeinander abgestimmt auf Fehler und mögliche Lösungswege zu analysieren, damit wir Sie schützen und vor Schaden bewahren können.
Sichern Sie sich umfassend ab
Insolvenzrechtliche Beratung durch fähige Experten in Anspruch nehmen
Verlassen Sie sich auf unsere erfahrenen Experten, um Sie durch diese Krise zu begleiten und umfassend zu Ihren Möglichkeiten zu beraten.
"Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück".
Dr. Moritz Wollring
Gründer der Kanzlei & Experte im Insolvenzstrafrecht
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